Eureka GlobalStars-Ausschreibung mit Japan

Themenoffene Ausschreibung für marktnahe Forschungsprojekte

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks ist von 9. September 2024 bis 4. Dezember 2024 eine themenoffene GlobalStars-Ausschreibung mit Japan für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen der GlobalStars-Ausschreibung mit Japan. Konkret wird die "Experimentelle Entwicklung" unterstützt, bei der neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Projekte müssen international ausgerichtet sein, indem mindestens ein Unternehmen aus Österreich und eines aus Japan zusammenarbeiten.

Wer wird gefördert?

In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.

Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:

  • Kleine Unternehmen max. 60 %
  • Mittlere Unternehmen max. 50 %
  • Große Unternehmen max. 40 %

Was sind die Einreichkriterien?

  • An der Ausschreibung beteiligte Länder und Regionen sind Japan, Österreich, Finnland, Frankreich, Kanada, die Niederlande, Singapur und UK.
  • Die Ausschreibung ist themenoffen, Technologien im Zusammenhang mit Kernkraft und Arzneimittelforschung sind jedoch von der Ausschreibung ausgeschlossen!
  • Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellt ca. 1 Mio. Euro für österreichische Unternehmen zur Verfügung.
  • Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Japan. 
  • Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 4. Dezember 2024, 11:59 Uhr (MEZ), muss der internationale Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal gestellt werden. Einen Leitfaden dazu finden Sie nach der Registrierung im Portal.

Bis spätestens 4. November 2024 ist der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall. Der Eureka-Antrag kann bis zum 4. Dezember per eCall-Nachricht nachgereicht werden.

Hinweis: Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka Japan 2024 Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Erwarteter Projektstart: Juni 2025

Aktuelle Hinweise

Ein Webinar für österreichische Antragsteller:innen fandt am 25. September 2024 von 14:00-16:00 Uhr statt. Eine Aufzeichnung ist verfügbar.

Für die Ausschreibung wird ein virtueller Marktplatz eingerichtet, über den Sie b2b-Meetings mit anderen Teilnehmer:innen vereinbaren können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Partner in Japan zu finden und Projektmöglichkeiten zu diskutieren. 

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie in Österreich gerne bei der Partnersuche und vermittelt Kooperationsanfragen und -angebote.

Ausschreibung

Alle Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Webseite.

  • An der Ausschreibung beteiligte Länder und Regionen sind Japan, Österreich, Finnland, Frankreich, Kanada, die Niederlande, Singapur und UK.
  • Die Ausschreibung ist themenoffen, Technologien im Zusammenhang mit Kernkraft und Arzneimittelforschung sind jedoch von der Ausschreibung ausgeschlossen!
  • Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellt ca. 1 Mio. Euro für österreichische Unternehmen zur Verfügung.
  • In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
  • Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
  • Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Japan. 
  • Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.

Informationen zur Einreichung

Informationen zur Einreichung:

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 4. Dezember 2024, 11:59 Uhr (MEZ), muss der internationale Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal gestellt werden. Einen Leitfaden dazu finden Sie nach der Registrierung im Portal.

Bis spätestens 4. November 2024 ist der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall. Der Eureka-Antrag kann bis zum 4. Dezember per eCall-Nachricht nachgereicht werden.

Hinweis: Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka Japan 2024 Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Förderung

  • Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
  • In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
  • Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.

Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:

  • Kleine Unternehmen max. 60 %
  • Mittlere Unternehmen max. 50 %
  • Große Unternehmen max. 40 %

Erwarteter Projektstart: Juni 2025

Downloadcenter

Leitfäden

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Richtlinien

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka National Project Coordinator (NPC)
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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