Aktuelle Hinweise
Am 3. April 2023 findet von 13:30-15:30 Uhr ein weiteres internationales Webinar (in englischer Sprache) statt, bei dem Sie sich über die Details der Ausschreibung informieren können. Eine Registrierung ist erforderlich.
Das Eureka-Sekretariat organisierte am 7. Februar 2023 ein Online-Webinar (in englischer Sprache), bei dem Interessierte Informationen zu dieser Ausschreibung erhalten.
Ein Webinar für österreichische Antragsteller:innen fand am 20. März 2023 statt. Bei Interesse senden wir Ihnen die Unterlagen gerne per E-Mail zu.
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie in Österreich gerne bei der Partnersuche und vermittelt Kooperationsanfragen und -angebote.
Das AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER NAIROBI steht Ihnen für Fragen ebenfalls zur Verfügung und unterstützt Sie gerne vor Ort.
Ausschreibung
Alle Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Webseite.
- An der Ausschreibung beteiligte Länder sind Kenia, Österreich, Belgien (Flandern), Estland, Finnland, Frankreich, Südafrika und Spanien.
- Fokusthemen: Sustainability (circular and bio-based economy, clean energy, clean water and sanitation, agro economy) und Health (improving life style and living environment, shift curative to preventive)
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien: National Research Fund (NRF) Kenya, FFG, VLAIO (Flandern, Belgien), Estonian Business and Innovation Agency, Business Finland, Bpifrance, Department of Science Südafrika, CDTI Spain.
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Kenia. In Kenia muss zusätzlich eine Forschungseinrichtung beteiligt sein.
- Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.
Informationen zur Einreichung
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 30. April 2023, 12:00 Uhr (MESZ), muss der internationale Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal gestellt werden. Einen Leitfaden dazu finden Sie nach der Registrierung im Portal.
Bis zu diesem Datum ist auch der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall.
Hinweis: Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka Kenia 2023 Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.
Förderung
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 40 %
Erwarteter Projektstart: Anfang 2024