Eureka-Cluster Ausschreibung SMART 2025

Ausschreibung des Eureka-Clusters für internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Advanced Manufacturing

Die SMART-Ausschreibung 2025 richtet sich an internationale Konsortien, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Advanced Manufacturing durchführen möchten. Projekte mit SMART-Label können nationale Fördermittel beantragen – in Österreich insbesondere über Programme der FFG.

Was wird gefördert?

Gefördert werden internationale, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Advanced Manufacturing.

Wer wird gefördert?

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung der Teilnehmer:innen in SMART-Projekten erfolgt in der Regel über nationale oder regionale Förderprogramme. Das übliche nationale Programm in Österreich ist die Basisprogramm-Förderung der FFG.

Organisationstyp Förderung über Basisprogramm
Kleine Unternehmen max. Barzuschuss 60%
Mittlere Unternehmen max. Barzuschuss 50%
Große Unternehmen max. Barzuschuss 40%
Forschungseinrichtungen Teilnahme als Subauftragnehmer (Kostenanteil der Forschungseinrichtung wird entsprechend der Gesamtprojektförderung des Unternehmens abgedeckt), oder 
Durchführung als Konsortialprojekt (der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen wird mit max. 50 % Zuschuss berücksichtigt).

Abhängig vom technologischen Thema des Projekts, dem Organisationstyp und / oder dem Zeitpunkt des Antrags können auch andere Förderprogramme (wie z. B. Thematische Programme und weitere) verwendet werden, bei denen andere Förderquoten gelten.

Was sind die Einreichkriterien?

Das SMART-Projekt muss die Eureka-Kriterien erfüllen. 

  • Ihre Projektidee muss eine internationale Zusammenarbeit in Form eines konkreten Projekts darstellen.
  • Das Projekt muss auf die Forschung oder Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung mit dem Ziel der Vermarktung ausgerichtet sein.
  • Das Projekt muss einen zivilen Zweck verfolgen.
  • Ihr Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei Eureka-Ländern bestehen.
  • Keine einzelne Organisation oder kein einzelnes Land darf für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich sein.

SMART vergibt selber keine Fördermittel. Die Förderung der an einem SMART-Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Für die nationalen Einreichungen gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget.

Wie erfolgt die Einreichung?

Ein erster Anlaufpunkt bei der SMART-Ausschreibung 2025 ist der SMART Project Outline Proposers’ Day am 14. Oktober in Dublin, Irland. Dort treffen sich potenzielle Partner:innen, diskutieren Ideen und entwickeln erste Projektskizzen.

Zur Einreichung eines SMART-Projekts wird die Qualität des Projektvorschlags in einem zweistufigen Verfahren bewertet und verbessert:

  1. 22. Jänner 2026: Deadline zur Einreichung der Project Outline (PO):
    Sie reichen eine erste Projektskizze beim SMART-Clusterbüro ein. Diese Skizze beschreibt grob die Idee, Ziele, Partner und geplante Ergebnisse.
  2. 27. April 2026: Deadline zur Einreichung des Full Project Proposals (FPP):
    Bei positiver Bewertung der PO werden Sie eingeladen, einen vollständigen Antrag auszuarbeiten. Hier werden Details zu Budget, Arbeitspaketen, Zeitplan und Rollen der Partner angegeben.

Alternativ ist es auch möglich in ein bereits eingereichtes SMART-Projekt einzusteigen sofern das Konsortium es zulässt.

Projekte, die erfolgreich evaluiert werden, erhalten das SMART-Label. Es dient als Gütesiegel und ist eine Voraussetzung für die nationale Förderung von SMART-Projekten. Die entsprechenden nationalen Anträge müssen nach Abstimmung im Konsortium vor dem geplanten Projektstart rechtzeitig eingereicht werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Ausschreibung (SMART-Label) sind ab Juni 2026 zu erwarten.

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka-Cluster
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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