Konsortium und Drittstaatenkontrollen
Ein Konsortium im EDF besteht aus mindestens drei Entitäten aus drei unterschiedlichen EDF-Mitgliedsstaaten (EU Mitgliedsstaaten und Norwegen). Ausnahme: Ausschreibungen zu disruptiven Technologien, hier sind nur zwei Entitäten/Mitgliedsstaaten erforderlich.
Generell gilt, dass Entitäten nur dann am EDF teilnahmeberechtigt sind, wenn sie in einem EU Mitgliedsstaat oder Norwegen angesiedelt sind und wenn kein Drittstaat Kontrolle über die Entität ausübt. Auch in Drittstaaten angesiedelte Unternehmen dürfen auf die teilnehmende Entität keine Kontrolle ausüben.
Ko-Finanzierung und Unterstützungserklärungen
Für Entwicklungsprojekte („Development Actions“) wird eine Ko-Finanzierung und eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) benötigt. Diese Punkte werden über das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) abgewickelt.
Forschungsprojekte benötigen keine Ko-Finanzierung und keine Absichtserklärung. Wegen Änderungen in der Abwicklung des EDF werden für Forschungsprojekte auch keine Unterstützungserklärung („Letters of Support“) mehr benötigt bzw. ausgestellt.
Das BMLV kann nach einer Prüfung der Projektskizze ein unverbindliches Empfehlungsschreiben („Letter of Endorsement“) ausstellen, welches für die Konsortialbildung verwendet werden kann.
Bitte wenden Sie sich mit einem Ersuchen um einen Letter of Endorsement sowie einer ausgefüllten Projektskizze an [email protected]. Erläutern Sie für den Letter of Endorsement Ihr Unternehmen, ob bereits eine Zusammenarbeit mit dem BMLV im Bereich F&E-Projekte besteht, welche konkrete Beitragsleistung Ihr Unternehmen im Projekt erbringen wird bzw. erbringen könnte. Nehmen Sie dabei ausdrücklich Bezug auf die Call Topic Description und erläutern Sie, wie Ihr Beitrag die dort definierten Anforderungen adressiert.
Nähere Details zu diesen Anforderungen finden Sie unserer FAQ-Seite "Der Europäische Verteidigungsfonds – Antworten auf Ihre Fragen".