Horizon Europe: Regional Innovation Valleys (RIV)

HORIZON-EIE-2025-02-CONNECT-02

Die Ausschreibung unterstützt regionale Behörden bei der Umsetzung gemeinsam finanzierter Innovationsprogramme in europäischen Innovationsregionen – mit Fokus auf Vernetzung, Deep Tech und grüne sowie digitale Transformation.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung regionaler oder nationaler Innovationsprogramme in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden und Innovationsakteur:innen. Im Mittelpunkt steht der Aufbau sogenannter „Regional Innovation Valleys“, die weniger entwickelte Innovationsregionen mit forschungsstärkeren Ökosystemen vernetzen.

Die Vorhaben umfassen strategisch ausgerichtete, mehrjährige Aktivitätenpläne, die konkrete Maßnahmen wie gemeinsame Innovationsinitiativen, öffentliche Innovationsbeschaffung (PCP/PPI), Wissenstransfer, Personalentwicklung, Infrastrukturausbau oder Marktaktivierung vorsehen.

Ein zentrales Kriterium ist die Durchführung von mindestens drei interregionalen Innovationsprojekten mit Technologiereifegraden TRL 6–8, die über sogenannte „Cascading Grants“ (FSTP) finanziert werden.

Die Programme sollen gezielt Synergien mit bestehenden regionalen Smart-Specialisation-Strategien schaffen und zur Umsetzung der New European Innovation Agenda beitragen – insbesondere im Bereich der grünen und digitalen Transformation sowie im Deep-Tech-Sektor.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind nationale oder regionale öffentliche Stellen, wie Ministerien, Innovationsagenturen oder Verwaltungsbehörden, die für die Gestaltung und Umsetzung von Innovationsstrategien verantwortlich sind.

Teilnahmeberechtigt sind Konsortien aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern, darunter jeweils mindestens eine Einrichtung aus einer „moderat“ oder „emerging“ Innovationsregion sowie eine aus einer „strong“ oder „leader“ Region (gemäß RIS/EIS).

Private oder nichtstaatliche Organisationen – etwa Unternehmen, Forschungs- und Innovationsakteur:innen – können als Partner in die Umsetzung eingebunden werden, sofern sie eng mit den zuständigen Behörden kooperieren.

Es gibt zwei parallele Ausschreibungen zum Aufbau von Regional Innovation Valleys, die einander ergänzen: die unter dem European Innovation Ecosystems Programmteil richtet sich an forschungsstarke Regionen mit Kofinanzierung (5 bis 8 Mio. EUR, max 50 % Kofinanzierung). Die 2. Ausschreibung unter dem Widening Participation and Strengthening the ERA Programmteil unterstützt weniger entwickelte Innovationsregionen mit bis zu 100 % Förderung (bis zu 3 Mio. EUR). Eine Antragstellung ist nur bei einer der beiden Ausschreibungen möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

5.000.000 bis 8.000.000 EUR pro Projekt, Förderquote 50 %

Nationale Ko-Finanzierung durch die FFG
Für Projekte, die im Rahmen der Ausschreibung „Regional Innovation Valleys 2025“ von der Europäischen Kommission gefördert werden, stellt das BMWET im Rahmen der Transformationsoffensive rund 4 Mio. EUR an nationaler Ko-Finanzierung zur Verfügung.
Österreichische Projektpartner:innen (inkl. Koordinator:innen) können eine zusätzliche Förderung durch die FFG beantragen, sofern:

  • der vollständig ausgefüllte und firmenmäßig unterzeichnete One-Pager bis spätestens 30. September 2025 an [email protected] übermittelt wird.
  • die Ausfinanzierung der verbleibenden 25 % nationalen Projektkosten aus regionalen Mitteln sichergestellt ist. Ein entsprechender Nachweis darüber ist bei Einreichung der nationalen Ausschreibung zu erbringen.

Die Evaluierung der eingereichten One-Pager erfolgt nach Ende der Frist. Im Falle einer positiven Bewertung und bei ausreichenden Mitteln erhalten die Antragstellenden rechtzeitig vor der EK-Einreichfrist eine Rückmeldung in Form eines Letter of Intent.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Einreichkriterien sind in den Ausschreibungsdokumenten der Europäischen Kommission beschrieben. Für eine erfolgreiche Antragstellung gelten folgende Kriterien:

  • Das Konsortium besteht aus mindestens drei nationalen oder regionalen Behörden aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern.
  • Mindestens eine dieser Behörden stammt aus einer „moderaten“ oder „emerging“ Innovationsregion, eine weitere aus einer „strong“ oder „leader“ Region – basierend auf dem Regional Innovation Scoreboard (RIS) bzw. dem European Innovation Scoreboard (EIS).
  • Es muss ein gemeinsamer Aktionsplan (Co-funded Action Plan) mit einem konkreten Arbeitsprogramm für das erste Jahr vorgelegt werden.
  • Die Projektfinanzierung erfolgt auf Basis einer 50 % Kofinanzierung, wobei der EU-Anteil maximal 8 Mio. EUR beträgt.
  • Der Aktionsplan muss mindestens drei interregionale Innovationsprojekte mit einem Technologiereifegrad von TRL 6–8 enthalten, die über FSTP (Cascading Grants) gefördert werden.
  • Die Beteiligung von Stakeholdern aus allen vier Bereichen der Quadruple Helix (Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung) ist sicherzustellen.
  • Der inhaltliche Fokus muss auf prioritären Themen der New European Innovation Agenda liegen – etwa Green und Digital Transition oder Deep Tech.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt elektronisch über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission.
 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Evaluierung werden im Q1 2026 erwartet.

AGIOVLASITIS Iraklis

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