Konsortien müssen aus mindestens drei unabhängigen Organisationen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen, zwei davon aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder Horizon Europe assoziierten Ländern.
Die teilnehmenden Organisationen eines Konsortiums müssen sowohl aus dem akademischen als auch aus dem nicht-akademischen Bereich kommen. Netzwerke sollen intersektoral, international und interdisziplinär sein.
Der länderübergreifende Personalaustausch innerhalb Europas sollte zwischen akademischen und nicht-akademischen Organisationen (z.B. zwischen Hochschulen und Unternehmen) erfolgen, aber auch ein Austausch innerhalb desselben Sektors ist möglich. Bei Entsendungen zwischen akademischen Organisationen wird Interdisziplinarität besonders gewünscht.
Maximale Laufzeit der Netzwerke ist vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 360 Personenmonate an Personalaustausch gefördert werden. Einzelne wissenschaftliche Aufenthalte (Entsendungen oder „Secondments“) müssen zwischen einem und 12 Monaten dauern und können auch in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden.