Horizon Europe: MSCA Staff Exchanges

Kooperationen in Forschung und Innovation zwischen Organisationen fördern durch den Austausch von Personal

MSCA Staff Exchanges fördert den Personalaustausch zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern, wissenschaftlichen Disziplinen und/oder Wirtschaftssektoren (z.B. zwischen Hochschulen und Unternehmen) und unterstützt somit den Wissenstransfer zwischen Institutionen inner- und außerhalb Europas. Die beteiligten Organisationen tragen direkt zur Umsetzung eines gemeinsamen F&I-Projektes bei, indem sie geeignetes Personal entsenden und/oder aufnehmen.

Was wird gefördert?

MSCA Staff Exchanges fördert den kurzzeitigen Austausch von wissenschaftlichem, technischem und administrativem Personal sowie Netzwerkaktivitäten und gemeinsame Workshops und Konferenzen. 

Diese Aktivitäten finden im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes statt, das von einem länderübergreifenden Konsortium aus öffentlichen und/oder privaten Organisationen eingereicht und durchgeführt wird. Die Auswahl des Forschungsthemas ist frei.

Förderbar ist der Personalaustausch zwischen Organisationen in Europa und in Drittländern sowie der länderübergreifende Personalaustausch innerhalb Europas.

Wer wird gefördert?

Wissenschaftliches, technisches und administratives Personal aus akademischen sowie nicht-akademischen Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 360 Personenmonate, bis zu 1,8 Mio. EUR

Was sind die Einreichkriterien?

Konsortien müssen aus mindestens drei unabhängigen Organisationen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen, zwei davon aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder Horizon Europe assoziierten Ländern. 

Die teilnehmenden Organisationen eines Konsortiums müssen sowohl aus dem akademischen als auch aus dem nicht-akademischen Bereich kommen. Netzwerke sollen intersektoral, international und interdisziplinär sein.

Der länderübergreifende Personalaustausch innerhalb Europas sollte zwischen akademischen und nicht-akademischen Organisationen (z.B. zwischen Hochschulen und Unternehmen) erfolgen, aber auch ein Austausch innerhalb desselben Sektors ist möglich. Bei Entsendungen zwischen akademischen Organisationen wird Interdisziplinarität besonders gewünscht.  

Maximale Laufzeit der Netzwerke ist vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 360 Personenmonate an Personalaustausch gefördert werden. Einzelne wissenschaftliche Aufenthalte (Entsendungen oder „Secondments“) müssen zwischen einem und 12 Monaten dauern und können auch in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden.
 

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Evaluierung werden September 2026 erwartet. 

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