Vertragsvorbereitung in Horizon Europe

In der Vertragsvorbereitungsphase wird das Grant Agreement (GA) mit der EU-Kommission/Förderagentur vorbereitet und elektronisch im Funding & Tender Opportunities Portal unterzeichnet.

Was geschieht während der Vorbereitung des Grant Agreement?

  • Die Angaben im Antrag werden überprüft und wo nötig ergänzt.
  • Eckdaten des Projekts, wie Projektbeginn, Anzahl und Dauer der Berichtsperioden, Projektbudget und Höhe der Vorfinanzierung, werden festgelegt.
  • Im Normalfall wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des/r Koordinators/in überprüft  ("Financial Capacity Check").
  • Die Ergebnisse eines allfälligen „Ethics Review“ und/oder einer „Security Scrunity“ werden umgesetzt.
 

Wie erfolgt die Vertragsunterzeichnung?

  • Nach Abschluss der Vertragsvorbereitung unterzeichnet jede/r ProjektteilnehmerIn zunächst die sogenannte „Declaration of Honour“.
  • Danach wird das Grant Agreement unterzeichnet: zuerst vom/von der Koordinator:in und anschließend von der EU-Kommission/Förderagentur.
  • Die übrigen Projektpartner:innen haben 30 Tage Zeit, dem Vertrag mit der sogenannten „Accession Form“ (Annex 3) beizutreten.
  • Alle genannten Verträge und Dokumente werden elektronisch im Funding & Tender Opportunities Portal unterzeichnet.
  • Die elektronische Vertragsunterzeichnung erfolgt durch den „Project Legal Signatory (PLSIGN)
     

Wichtige Hinweise

  • Die Nichteinhaltung der in der Einladung zur Vertragsvorbereitung angegebenen Fristen (ohne Fristverlängerung) kann zum Scheitern des Projekts führen!
  • „Substanzielle“ Abweichungen des GA vom Projektantrag sind nicht zulässig. Im Prinzip müssen alle Änderungen durch die Einladung zur Vertragsvorbereitung gedeckt sein. Korrekturen offensichtlicher Fehler und Widersprüche sind ebenfalls zulässig. 
  • Vorschläge der Evaluator:innen im Evaluation Summary Report (ESR) können, müssen aber nicht umgesetzt werden. 
  • Änderungen in der Zusammensetzung des Konsortiums sind nur in außergewöhnlichen Fällen möglich. Sie müssen mit dem "Project Officer (PI)" abgesprochen und begründet werden.
  • Bis zur Vertragsunterzeichnung benötigt jede:r Projektpartner:in und jede "Linked Third Party" einen validierten PIC (= Participant Identification Code). Außerdem muss jede:r Projektteilnehmer:in über einen für Horizon Europe validierten LEAR verfügen.
  • Zur Kontaktaufnahme mit dem Validierungsservice der EU-Kommission müssen Sie wie folgt vorgehen: 1. Loggen Sie sich im Funding & Tenders Opportunities Portal ein, 2. Klicken Sie im Menü links auf "My Organisation(s)", 3. Klicken Sie rechts neben Ihrer Organisation auf "Actions" und auf "Modify Organisation", 4. Klicken Sie im Menü links auf "Messages" und auf "Create a new message".

 

Nähere Informationen finden Sie ...

 
In der Vertragsvorbereitungsphase wird außerdem der Konsortialvertrag erstellt. In diesen Vertrag zwischen den ProjektteilnehmerInnen ist die EU-Kommission/Förderagentur nicht involviert.

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611