FORTE Ausschreibung 2023

Förderung für die österreichische Verteidigungsforschung FORTE
Ausschreibung offen von 30.10.2023 12:00 bis 01.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen
Die thematische FORTE Ausschreibung 2023 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird innovative Projekte fördern. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2023 eröffnet. Die Einreichfrist für Anträge endet am 1. März 2024. Im Zuge der Ausschreibung sind sowohl kooperative F&E-Projekte als auch F&E-Dienstleistungen ausgeschrieben.

Was wird gefördert?

In der FORTE Ausschreibung 2023 können Projekte zu folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  • Cyber Defence
  • Führungsinformationssysteme
  • ABC-Abwehr
  • Counter IED
  • Schutz kritischer Infrastruktur gegen UAVs
  • Robotics und autonome Systeme 

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Verteidigungsforschung beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 Euro bis maximal 2.000.000 Euro möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie. Nähere Informationen sind dem Ausschreibungsleitfaden, sowie bei den jeweiligen Instrumentenleitfaden zu entnehmen.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß FORTE Ausschreibungsleitfaden 2023 erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Millionen Euro.

F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden. Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen. Die Finanzierungsquote beträgt 100%.

Details dazu entnehmen Sie bitte dem FORTE Ausschreibungsleitfaden 2023, sowie dem jeweiligen Instrumentenleitfaden. Regelungen des Ausschreibungsleitfadens verdrängen dabei anderslautende Regelungen des Instrumentenleitfadens.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 01.03.2024, 12:00:00 Uhr, erfolgt sein.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich ab Anfang August 2024 zu rechnen.

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Zusätzliche Vorlagen

Vorlage Projektskizze

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtlinie FORTE zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen