Genderdimension in EU-Förderungen

Genderaspekte in EU-geförderten Forschungsprojekten

In Europäischen Forschungsprojekten des Forschungsrahmenprogrammes Horizon Europe kommt Gender auf drei unterschiedlichen Ebenen vor:

  1. Die Einrichtung eines Gleichstellungsplans (Gender Equality Plan) wird zu einem Auswahlkriterium für bestimmte Typen von Organisationen aus EU-Ländern und assoziierten Ländern.
  2. Die Integration der Gender-Dimension in die Forschungs- und Innovationsinhalte ist ein standardmäßig vorgeschriebenes Vergabekriterium. Genderrelevante Aspekte der Forschung werden im Rahmen des Exzellenzkriteriums bewertet. Diese Vorgabe gilt für alle Ausschreibungen, sofern Themenbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
  3. Die Erhöhung des Geschlechtergleichgewichts während des gesamten Programms ist ein weiteres Ziel. Angestrebt wird ein Frauenanteil von 50 % in den Gremien, Expert:innengruppen und Bewertungsausschüssen, die mit Horizont Europa in Verbindung stehen. Das Geschlechterverhältnis zwischen den Forschungsteams wird als Rangfolgekriterium für Projekte mit der gleichen Punktzahl festgelegt.

Daher werden in Anträgen für das Europäische Forschungsprogramm Horizon Europe Antragstellende aufgefordert zu beschreiben, wie die Gender-Dimension (d. h. Geschlecht und/oder Gender-Analyse) im Projekt berücksichtigt werden. Diese Ausführungen müssen ca. eine Seite lang sein und können verschiedene Aspekte des geplanten Projekts zu reflektieren. Wenn Antragstellende der Ansicht sind, dass ihr Projekt keinerlei Relevanz für diese Fragestellung hat, müssen sie diese Annahme schriftlich im Antrag begründen und erklären.

Anforderungen zu Gender für EU-geförderte Projekte:

Informationen zu Gleichstellungsplänen für Horizon Europe Projekte:

Es besteht die Möglichkeit, für die Erstellung eines Gleichstellungsplans im Rahmen eines DIVERSITEC Projektes eine Förderung zu erhalten.

Für weitergehende Fragen zu europäischen Förderungen steht Ihnen die FFG als nationale Kontaktstelle zur Verfügung.