Energieforschung 2023

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Das Energieforschungsprogramm des Klima- und Energiefonds leistet mit Energieinnovationen „Made in Austria“ wichtige Beiträge zur Klimaneutralität 2040. Es gilt Technologiekompetenzen auszubauen, den Innovationsstandort Österreich für saubere Energietechnologien zu stärken sowie Exportchancen zu verbessern. Für diese Ausschreibung steht ein Budget von ca. 10 Mio. EUR zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Energieforschungsausschreibung 2023 werden aufbauend auf bisherigen Erfahrungen aus den Forschungsprogrammen des Klima- und Energiefonds sowie aktuellen Entwicklungen folgende spezifische Schwerpunkte ausgeschrieben:

  • Energieeffizienz in der Energieumwandlung
  • Basistechnologien für die Strom- und Wärmewende
  • Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen
  • Klimawandelanpassung der Energieinfrastruktur

Darüber hinaus wird je eine F&E-Dienstleistung zu folgenden Themen finanziert:

  • Carbon Capture and Utilization in Österreich – Gesamtbewertung von Technologiepfaden und Analyse von Potenzialen und Stärkefeldern
  • Klimaneutrale Abfallwirtschaft – Die Rolle von CCUS in der Siedlungsabfallverbrennung

Wer wird gefördert? 

Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den oben angeführten Ausschreibungsschwerpunkten beschäftigen.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. 

Was sind die Einreichkriterien? 

Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte den Leitfäden. 

Für Beratungsgespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular

Weitere Informationen:

Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich spätestens bis 20.02.2024 schriftlich per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) und Verwendung des verpflichtenden Betreffs „Fragen zu F&E-Dienstleistungen“ zu richten. Der Klima- und Energiefonds und die FFG werden die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens bis 28.02.2024 beantworten. Die Fragen und Antworten werden auf den Websites von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Expertengremium evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Juni 2024 vor.

 

4. 11. 2023: ONLINE - Informationsveranstaltung zu aktuellen Energiewende-Ausschreibungen

Im Zuge der Informationsveranstaltung werden die Inhalte und Ausschreibungsziele der beiden Förderinitiativen 100%-Erneuerbare-Energie-Reallbore“ und „Energieforschung“ vorgestellt. Zudem werden ein Überblick über die verfügbaren Förderinstrumente und praktische Tipps zur Einreichung und Budgeterstellung gegeben. In einem anschließenden Q&A können offene Fragen zu den Initiativen adressiert werden.

Präsentation

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Projektskizze

Zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen übermitteln Sie eine Projektskizze an [email protected]

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Missionen-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Optional - Risiko Management Tabellen

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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