Wie funktioniert die Einreichung?
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung (sowie diese Grafik) finden Sie im Programmleitfaden Breitband Austria 2020 Leerrohr.
- Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
- Antragsformulare im eCall downloaden
- Vom eCall in die vom BMLRT zur Verfügung gestellte Web-GIS-Applikation einsteigen und dort die geografischen Plandaten über das grafische User-Interface eingeben oder als KML-Datei hochladen
- In den eCall zurückkehren, Antrag abschließen und „Einreichung abschicken“ drücken
- Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet
- Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post
Bitte beachten Sie:
- Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie
- das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall finden Sie unter: ecall.ffg.at/tutorial
Ihr Förderansuchen wird nach vier Qualitätskriterien beurteilt:
- Geografische Abdeckung
- Regionale Relevanz
- Planungsqualität und Mitverlegungsgrad
- Wirtschaftlichkeit
| Eckdaten der 2. Ausschreibung |
| Budget |
60 Millionen Euro |
| Einreichfrist (Ende) |
30. September 2016, VERLÄNGERUNG BIS 16:00 Uhr
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| Einreichportal |
https://ecall.ffg.at |
| Erforderliche Einreichdokumente |
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplanund im eCall
- Projektplanung im eCall (WebGIS)
- Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle
- Verpflichtungserklärung
- Ev. Bestätigungen von Gemeinden
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| Kontakt für die Einreichung, Abwicklung und Abrechnung |
Breitband Hotline: (0)57755-7500
E-Mail: [email protected] |
| Kontakt für die Programmverantwortung und verpflichtende Erstberatung |
Breitbandbüro des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Tel: +43 1 71100
E-Mail: [email protected]
breitbandförderung.at
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| Rechtsgrundlage |
Sonderrichtlinie des BMLRT:
Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm
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Anschlussförderung Land Oberösterreich:
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Oberösterreich eine Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet an. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Forschung und Technologie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12855.htm.
Anschlussförderung Land Tirol:
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Tirol eine Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet an. Informationen dazu finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/breitbandfoerderung/anschlussfoerderung-breitband-austria-2020-leerverrohrungsprogramm/.