BB2020 Leerrohr
Breitband Austria 2020 Leerrohr
Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze
Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Gebietskörperschaften |
Themenbereich | Informationstechnologie |
Art des Angebots | Förderung |
Förderinstrument | Sonderrichtlinie |
Geltungsbereich | - |
Partner | Keine benötigt |
Einreichung | Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip |
FFG-Bereich | Thematische Programme |
Auswahl durch | |
Was wird gefördert | Das Leerrohrförderungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020 unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung mit aktuellen Tiefbauarbeiten gefordert ist. Ziel ist die vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen für eine spätere Versorgung. Gefördert werden Projekte in jenen Gebieten, für die kein entsprechender Ausbau durch die Marktteilnehmer absehbar ist. |
Min. / max. Förderung | 10.000,- Euro / 500.000,- Euro |
Förderbare Kosten | Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen werden. |
Min. / max. Laufzeit | 24 / 36 Monate |
Verfügbarkeit von | 28.05.2015 - 31.12.2020 |
5. Ausschreibung 2018 im Leerverrohrungsprogramm
Die Anforderungen im Überblick | |
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Fördergebiet |
Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine
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Wer ist förderbar? |
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Was ist förderbar? | Investitionsvorhaben betreffend die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel für eine künftige Breitbandinfrastruktur |
Anforderungen an die geförderten Projekte |
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Förderbare Kosten |
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Projektlaufzeit | Zwei Jahre, bei aufwendigeren Vorhaben bis zu vier Jahren |
Förderbetrag |
Mindestens 50.000 Euro pro Projekt (Mindestkosten 100.000 Euro) und maximal 500.000 Euro pro vom Projekt betroffenen Gemeindegebiet. Die Auszahlung der 1. Rate (Startrate) in Höhe von 25% der zugesagten Förderung erfolgt nach Abschluss des Fördervertrags und nach Start des Projekts. |
Förderquote | Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten – mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen |