Breitband Austria 2030: OpenNet - 2. Ausschreibung - geschlossen

Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen

Das Förderungsprogramm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON) des BMWKMS hat als Ziel, den Ausbau von gigabitfähigen Open Access Netzen in Gebieten Österreichs zu fördern, wo solche Netze nicht oder nur unzureichend verfügbar sind. BBA2030:ON wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen in förderfähigen Gebieten Österreichs.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung ist abhängig von den förderbaren Investitionskosten und der Flächendeckung des Projektes.

Was sind die Einreichkriterien?

Geförderte Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit
  • Unter Spitzenlastbedingungen zuverlässig erreichbare Geschwindigkeit der Endkundenprodukte von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch
  • Aufrüstung auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen ohne weitere Investitionen in die geförderte passive Infrastruktur möglich
  • Der:Die Förderungswerber:in darf nicht auf einem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein.
  • Erfüllung der besonderen Förderungsbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria 2030:OpenNet.

Wie erfolgt die Einreichung?

Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: OpenNet – 2. Ausschreibung. 

Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite und im eCall beim Eingabefeld.

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen) und die geplanten Kosten sind im eCall online einzutragen, erforderliche Dokumente sind im eCall hochzuladen.

Im Fall eines Kooperationsprojekts muss jeder Projektpartner, nach der Einladung durch die Projektleitung, seinen eigenen Antrag im eCall abschließen.

Die geografischen Plandaten sind in der WebGIS Applikation über das grafische User-Interface einzugeben oder als Geo-Package hochzuladen, bei Konsortien vom Konsortialführer.

Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.

Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post.

Erforderliche Einreichdokumente wie aktuelle Jahresdaten, Konsortial- bzw. Kooperationsvereinbarung (nur bei Konsortialprojekten und Ko-Investitionen), Details zu den ZIS Abfragen, Verpflichtungserklärung etc. sind direkt im eCall im dafür vorgesehen Eingabefeld hochzuladen. 
 

Bitte beachten Sie:

Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!

Spätester Zeitpunkt für den Projektstart: 1. Dezember 2024.

Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Anschlussförderung

Einzelne Bundesländer gewähren Top up Förderungen zur Bundesförderung Breitband Austria 2030: OpenNet. Details dazu finden Sie unter den folgenden Links. Die Einreichbestätigung des Bundeslandes ist beim Antrag der Bundesförderung im eCall hochzuladen.

Vorarlberg

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Tirol

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung wird voraussichtlich im Herbst 2024 bekannt gegeben. 

Publizitätsverpflichtung

Die FFG verweist auf die Publizitätsvorgaben der BBA2030 Programme OpenNet und Access zu der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Kommission, um den in der entsprechenden Sonderrichtlinie angeführten Publizitätsverpflichtungen nachzukommen, welche auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) veröffentlicht sind.
Im veröffentlichten Dokument wird umfassend auf die Bestimmungen der Publizität eingegangen, zusätzlich finden Sie im Dokument unterstützende Angaben zu Sichtbarkeit, der Verwendung des EU-Emblems sowie EU-Logos bzw. Symbole in den unterschiedlichen Grafikformaten zum Download.

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Berichtslegung

Die Berichtslegung sowie die Zwischen- und Endabrechnung erfolgen ausschließlich über den FFG eCall. Bei jedem Bericht ist eine WebGIS-Aktualisierung vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Die Abrechnung kann auch mittels Bulk-Upload erfolgen. Eine entsprechende Vorlage für das File finden Sie im eCall. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zur Abrechnung.
Bei Konsortialprojekten ist die Konsortialführung für die Berichtslegung verantwortlich.

Hier finden Sie die Vorlagen zu den verpflichtenden Anhängen in Zwischen- und Endberichten. Diese Vorlagen sind auch im eCall direkt verfügbar.

Weitere Hilfedokumente für die Berichtslegung

Antragsformulare:

Rechtsgrundlage

Ausschreibungsrelevante Unterlagen BMWKMS

Präsentation

Ausschreibungsdokumente

Weitere Angebote

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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