Breitband Austria 2030: OpenNet

Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Errichtung von Open Access Netzen

Förderung von Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen

Das Förderungsprogramm OpenNet im Rahmen von Breitband Austria 2030: strebt eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die geförderte Errichtung von Open Access Netzen auf der Grundlage einer flexiblen und offenen Netzarchitektur unter Berücksichtigung aller möglichen Ausprägungen an Geschäftsmodellen offener Netze soll den Vorleistungsmarkt beleben und den Dienstewettbewerb am Markt für Endkundinnen und Endkunden gewährleisten. Auch in den von Marktversagen betroffenen Gebieten soll eine breite Auswahl an innovativen Diensten zur Verfügung stehen.

 

Wissenswertes

Förderungsquote: Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 10 % der förderbaren Kosten sind als Eigenleistung aufzubringen, bei Eigenleistungen aus Fremdmitteln über eine Investitionsplattform müssen mindestens 30 % private Investitionen gegeben sein.

Zielgruppe: Gemeinden und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich. Der:Die Förderungswerber:in darf nicht auf einem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein.

Förderungsgebiet: Das Ausbaugebiet eines Förderungsprojekts muss innerhalb eines Bundeslandes liegen. Teile des österreichischen Bundesgebiets, in denen a) weniger als 30 Mbit/s Download-Geschwindigkeit zur Verfügung stehen (weiße Gebiete) und b) nur ein Zugangsnetz mindestens 30 Mbit/s jedoch weniger als 100 Mbit/s an Download-Geschwindigkeit erbringt (förderbare graue Gebiete).

Konsortium: Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) ist zulässig.

Maximale Laufzeit: Maximal 36 Monate, für Großprojekte (förderbare Kosten > 10 Mio. Euro) maximal 60 Monate.

 

Kontakt

Breitbandbüro des BMWKMS
[email protected]
breitbandbuero.gv.at

Das Wichtigste in Kürze

Geöffnet Verfügbarkeit
23.03.2022 - 30.09.2026
Initiative für
GebietskörperschaftenGroße Unternehmen (GU)Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Geldgeber
Logo des Bundesministeriums Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

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