FTI-Initiative für die Transformation der Industrie 2025

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Diese FTI-Initiative für die Transformation der Industrie wird vom Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung getragen und unterstützt den Weg zur klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Industrie.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zur klimaneutralen industriellen Produktion und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen leisten. Im Mittelpunkt stehen Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem Technologiereifegrad, Pilot- und Demonstrationsanlagen für neue oder wesentlich verbesserte Technologien sowie kombinierte Projekte beider Formate, welche den Technologietransfer in die industrielle Anwendung beschleunigen.

Unterstützt werden:

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie deren Kombinationen, um Innovationen effizient und gezielt in die Markteinführung und Anwendung zu bringen
  • Qualifizierungsnetzwerke zum Kompetenzaufbau in Netto-Null-Technologien
  • Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen jeder Rechtsform, insbesondere aus den Bereichen Produktion und Energiewirtschaft
  • Technologieanbieter:innen bzw. Zuliefer:innen entlang der Wertschöpfungskette
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Technologietransfer-Einrichtungen
  • Sonstige, nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, die relevante Beiträge zur Transformation der Industrie leisten können 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Organisation und dem gewählten Förderinstrument. Detaillierte Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden.

Was sind die Einreichkriterien?

Alle Einreichkriterien sind den Leitfäden zu entnehmen.

Für eine individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte reichen Sie zur Vorbereitung eine Projektskizze über das bereitgestellte Projektskizzen-Formular ein.

WICHTIG:

Für die Einreichung von Leitprojekten (FFG) sowie kombinierten Projekten (FFG & KPC) sind verpflichtende Vorgespräche erforderlich. Anmeldung bis spätestens 07.04.2026

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung von kooperativen F&E-Projekt, Leitprojekten, Qualifizierungsnetzwerk und F&E-Infrastruktur sind online im eCall bei der FFG als zuständige Abwicklungsstelle einzureichen.

Bei innovativen kombinierten Projekten im Schwerpunkt Innovationen ist im FFG-Antrag auf das dazugehörende KPC-Projekt mit Projekttitel zu verweisen.

P&D-Anlage alleinstehend und im Rahmen eines kombinierten Projektes sind als separate Anträge bei der KPC einzureichen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/fti-september-2025

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist erfolgt die Evaluierung in einem einstufigen Juryverfahren durch ein unabhängiges Expert:innengremium. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich im August 2026 bekanntgegeben.

Sarah-Salome SIDRA

+43 577 55-5050 E-Mail senden

Teresa PFLÜGL

Themenschwerpunkt
Qualifizierungsnetzwerk
+43 577 55-2303 E-Mail senden

Joachim HAUMANN

Themenschwerpunkt
FuE-Infrastruktur
+43 577 55-2412 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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