Das Konsortium muss aus einem österreichischen und einem chinesischen Partner bestehen und zumindest ein österreichisches Unternehmen umfassen. Das österreichische Unternehmen muss der österreichische Konsortialführer sein. Forschungseinrichtungen und Universitäten können Teil des Konsortiums sein.
Alle ausschreibungsspezifischen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst.
Was gibt es besonders zu beachten?
Die österreichischen Antragsteller haben sich basierend auf den EU-Ratsempfehlungen zur Stärkung der Forschungssicherheit mit den Fragen der Forschungssicherheit auseinanderzusetzen. Die Förderwerber sind angehalten ihre Maßnahmen zu Risikobewertung und Risikomanagement am Toolkit der EU Kommission auszurichten.
Die Konsortialpartner müssen vor Vertragserrichtung eine Konsortialvereinbarung abschließen, welches insb. Vertraulichkeit, IP-Rechte und Haftungsfragen regelt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir spezifisch die Aufzeichnung des Webinar IP-Schutz in China bei F&E Projekten.
Entsprechende Mustervorlagen für Geheimhaltung, IP-Transfer, F&E, Konsortialverträge sind auf der FFG-Website bzw. auf der Website des NCP-IP (Die Nationale Kontaktstelle für Geistiges Eigentum im offenen Wissenstransfer) zu finden.
Welche Projektlaufzeiten sind möglich?
Eingereicht werden können Projekte mit einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten. Die Projekte müssen die gleiche Laufzeit in Österreich und in China haben.