Expedition Zukunft START 2024/3 - Business Edition

Ihre disruptive oder radikale Idee für eine bessere Zukunft benötigt gute Vorbereitung.

Hier haben auch verrückte Ideen Platz – zeigen Sie der Welt, dass sie wirklich funktionieren können!
Die Ausschreibungsfrist wurde auf 18.02.2025, 12 Uhr verlängert.

Was wird gefördert?

Expedition Zukunft START - Business Edition sucht ambitionierte Projekte in der frühen Entwicklungsphase, die das Potenzial haben, bahnbrechende Innovationen zu schaffen und großen Impact zu erzielen. Ob aus Technologie, Wissenschaft, Kunst oder sozialen Bereichen – wir sprechen Visionär:innen mit Unternehmergeist an, die den Willen haben, ihre Ideen umzusetzen.

Eingeladen sind etablierte Unternehmen, Gründer:innen, Einzelpersonen und Unternehmen in Gründung und auch Vereine, die an der Schwelle zu großen Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften stehen und die Zukunft aktiv mitgestalten wollen.

Folgende Projektarten werden als vorbereitende Maßnahmen für FTI-Projekte unterstützt:

(1) Anwendungsfälle für eine vorhandene Technologie

Es existiert bereits eine vorhandene technologische Lösung, aber es ist unklar, wie diese vorhandene Technologie am Markt angewendet werden kann bzw. welches Geschäftsmodell passt. Im Projekt können konkrete Anwendungsfälle erarbeitet und getestet werden. Am Ende steht die Erkenntnis, für welche Anwendungsfälle die technologische Lösung relevant ist und in welche weiterführende F&E-Aktivitäten investiert werden soll.

(2) Ursachenanalyse 

Es liegt ein konkretes und ungelöstes Problem vor, wobei die Ursachen nicht klar oder ausreichend untersucht sind. Förderbare Vorhaben analysieren dieses Problem im Detail und erkennen relevante Akteure. Die Probleme können einen technologischen Charakter oder aber gesellschaftliche Ursachen haben. Wichtig ist, dass auf Basis der Ergebnisse potenziell ein FTI-Projekt entsteht.

(3) Ausarbeitung und Erprobung eines technischen Konzepts

Es existieren technische Ideen, deren genaues Lösungskonzept noch ausgearbeitet, überprüft oder entwickelt werden muss. Diese Schritte können auch die Erstellung erster Prototypen umfassen, um die Validität von Konzepten und deren Machbarkeit zu testen. Dabei sollten die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen miteinbezogen werden. Es werden risikoreiche Konzepte, ausgefallene Ideen und technische Lösungsansätze für große, ungeklärte Probleme unterstützt. Wichtig ist, dass die naturwissenschaftlichen Grundlagen eingehalten werden.

(4) Strategie und Umsetzungsplanung großer Veränderungsprozesse 

Es werden Vorhaben unterstützt, die in Vorbereitung auf FTI-Projekte die Strategie und Vision für Innovationsprozesse entwickeln. Viele bahnbrechende Innovationen starten mit einer vagen Idee, der zur Umsetzung oftmals eine strukturierte Herangehensweise fehlt. Deshalb sollte über den herkömmlichen Strategieprozess einer Organisation hinausgedacht werden. Das Vorhaben beinhaltet dafür ambitionierte, globale Ziele wie zum Beispiel große Veränderungen in Märkten oder bei Zielgruppen anzustreben, regulatorische Hürden zu überwinden oder große technologische Umbrüche strategisch zu steuern.

Was sind bahnbrechende Innovationen?

Bahnbrechende Innovationen verändern Märkte, Technologien oder die Gesellschaft grundlegend. Sie lösen große Probleme, bringen neue Technologien und gestalten die Welt nachhaltig besser:

  1. Neue Märkte oder grundlegende Veränderungen: Schaffen völlig neue Möglichkeiten oder revolutionieren bestehende Märkte.
  2. Großer Impact: Lösen globale Herausforderungen wie Klimawandel, Alternde Gesellschaft oder soziale Ungerechtigkeit.
  3. Technologische Sprünge: Entwickeln neue Technologien, die anspruchsvoll und herausfordernd sind und das Potential haben Branchen oder Verhalten zu verändern.
Wichtige Merkmale
  • Unsicherheiten in der Umsetzung: Bahnbrechende Ideen sind oft schwierig umzusetzen, weil sie Gewohnheiten und bestehende Strukturen verändern. Häufig fehlen klare Regeln oder Gesetze, die sie unterstützen. Auch die Schaffung neuer Märkte oder die Neugestaltung der Geschäftswelt gehören zu diesen Herausforderungen.
  • Reichweite: Bahnbrechende Innovation hat das Potenzial, viele Menschen oder große Märkte zu erreichen. Sie sind nicht auf eine Region beschränkt, sondern können international genutzt werden und globale Wirkung entfalten.
Diversität und Inklusion als notwendiger Faktor

Vielfalt und Gerechtigkeit sind wichtig, weil bahnbrechende Innovationen das Leben und Arbeiten der Menschen verändern, ebenso Verhaltensweisen und Prozesse in Gesellschaft und Industrie. Damit sie für alle nützlich sind, müssen verschiedene Sichtweisen von Anfang an einbezogen werden. Wenn unterschiedliche Perspektiven in den Entwicklungsprozess einfließen, werden Innovationen kreativer, fairer und wirkungsvoller. So entstehen Lösungen, die mehr Menschen erreichen und für alle nutzbar sind.

Nachhaltigkeit als Grundlage

Bahnbrechende Innovationen müssen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft langfristig positiv beeinflussen. Ziel ist es, die Welt lebenswerter zu machen – auch für zukünftige Generationen.

Wer wird gefördert?

Empfohlen wird ein Hauptantragstellender mit maximal drei Projektbeteiligten als Partner.

(a) KMUs jeder Rechtsform, alle Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind
  • Startups oder Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
(b) Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Partner
  • Universitäten *)
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie zB Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

*) Hinweis: Die kleinstmögliche Organisationseinheit, die im Namen der Universität teilnehmen kann, ist das Universitätsinstitut oder eine nach UOG 2002/§20 vergleichbare Organisationseinheit. Voraussetzung ist, dass die teilnehmende Organisationseinheit (Institut oder vergleichbare Einheit) mit den entsprechenden Vollmachten gemäß UOG 2002/§ 27 ausgestattet ist. Organisatorisch darunter verankerte Einheiten (zB Arbeitsgruppen) können nicht als Projektbeteiligte fungieren.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Unterstützung im Rahmen von Expedition Zukunft START erfolgt auf maximal 12 Monate und Projektkosten werden mit einem maximalen Zuschuss in der Höhe von 80.000 EUR gefördert.

Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar, und zwar:

  • Kleine Unternehmen, Einzelpersonen, Firmen in Gründung: 70 %
  • Mittlere Unternehmen: 60 %
  • Vereine: 80 %
  • Forschungseinrichtungen: 80 % (als Partner)

Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet Sie die FFG über die Förderung hinaus mit einer zentralen Ansprechperson, den Expeditions-Guide und individuell auf das Vorhaben angepassten Services.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Qualität des Vorhabens: Gefördert werden hoch innovative Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung (ökologisch, sozial, ökonomisch) und einer plausiblen und nachvollziehen Planung.
  • Eignung der Projektbeteiligten: Kriterien sind die Qualifikation der Projektbeteiligten, die Diversität und adäquate Besetzung des Teams sowie ausreichend Ressourcen.
  • Nutzen und Verwertung: Es werden Vorhaben gefördert, die einen Nutzen für nachfolgende FTI-Projekte haben sowie eine potentielle Verwertung ermöglichen.
  • Ausschreibungsschwerpunkt: Das Projekt muss in eine der Projektkategorien passen und das Potential für große Veränderungen bei Nutzer:innen, in Märkten, Gesellschaft oder Technologie haben. Daher werden Vorhaben nicht gefördert, die kein Potential für eine weite Verbreitung haben oder dies nicht beabsichtigen.

Hinweise: Diversitätsaspekte und ein inklusiver Ansatz sind bereits im Design der Lösung wichtig, um die Relevanz und Akzeptanz zu erhöhen und den Zugang zu Innovationen für eine breite Gruppe von Menschen zu ermöglichen. Zusätzlich erwartet die Jury einen klaren Plan zur Adressierung von Umsetzungsrisiken, die über technische Aspekte hinausgehen, einschließlich Nutzerakzeptanz, legislativer Herausforderungen, interdisziplinärer Integration oder Markteintrittsbarrieren.

Ein transformativer Ansatz oder eine bahnbrechende Idee wird besonders durch das Potenzial zu weitreichendem Impact hervorgehoben. Dies beinhaltet die Skalierbarkeit der Lösung, Optionen für die internationale Verwertung und die Möglichkeit, bedeutende positive Veränderungen für eine umfangreiche Zielgruppe zu bewirken. Ein bereits in der Ideenphase integriertes Verwertungskonzept, das auf Internationalisierung ausgerichtet ist, bietet ebenfalls einen deutlichen Vorteil für Ihr Projekt in der Jurybewertung.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Für die Restfinanzierung ist ein Nachweis zu erbringen: entweder über Bilanzdaten oder über zusätzliche Dokumente.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Einreichfrist Start 2024/3 von 21. Oktober 2024 bis 18. Februar 2025 (12:00 Uhr), Jurysitzung Anfang April 2025, Förderungsentscheidung Ende April 2025. Die Entscheidung trifft eine Jury aus Expertinnen und Experten für disruptive und radikale Innovationen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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