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Expedition Zukunft WISSENSCHAFT 2023/1

Für alle, deren Idee einer besseren Zukunft auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und auf disruptive oder radikale Innovationen abzielt.

Ihr Expeditionsziel ist es, radikal innovative Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Anwendung zu bringen. Dazu haben Sie in der Wissenschaft bereits optimale Begleiter:innen gefunden, die Sie dabei unterstützen, die Wissensbasis Ihrer Idee weiterzuentwickeln und sich das nötige Wissen anzueignen, um Schritt für Schritt in Ihrer Zukunftsversion anzukommen.

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung Expedition Zukunft WISSENSCHAFT richtet sich an Konsortien, die Vorhaben der industriellen Forschung verwirklichen, bei denen der Wissenstransfer zwischen grundlagenorientierter Wissenschaft und anwendungsorientierter Wirtschaft im Mittelpunkt steht. Am Konsortium sind mindestens ein wissenschaftlicher Partner und ein Unternehmen beteiligt. Der wissenschaftliche Partner kann zwischen 30 % und 60 % der Gesamtkosten beantragen.  

Das eingereichte Projekt ist klar auf die wirtschaftliche Umsetzung der Forschungsergebnisse im Anwendungsbereich des beteiligten Unternehmens ausgerichtet. Das Vorhaben ist durch einen hohen technologischen Innovationssprung gekennzeichnet. Die Umsetzung kann auch auf abgeschlossenen Projekten aus anderen FFG-Programmen, zB BRIDGE oder Fellowship, basieren.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt maximal 500.000 EUR in einem Zeitraum von 24 Monaten. Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar, und zwar:

  • Kleine Unternehmen: 80 %
  • Mittlere Unternehmen: 70 %
  • Große Unternehmen: 55 %
  • Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit: 85 %
  • Nicht-wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit: 80 %

Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet Sie die FFG über die Förderung hinaus mit einer zentralen Ansprechperson und individuell auf das Vorhaben angepasste Services.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Qualität des Vorhabens: Der Innovationssprung in der Technologie bzw. Methodik ist relevant und hat eine fundierte wissenschaftliche Basis. Die Grundlagennähe soll noch gegeben sein. Eine nachhaltige Ausrichtung (ökologisch, sozial, ökonomisch) der Projektinhalte, -ziele oder –ergebnisse ist ebenfalls relevant.
  • Ökonomisches Potential und Verwertung: Der wirtschaftliche Partner hat das Ziel, bei erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens eine Weiterentwicklung der Ergebnisse in Richtung skalierbare Services/Produkte und die Verwertung voranzutreiben.
  • Eignung der Förderungswerbenden bzw. Projektbeteiligten: Kriterien sind die wissenschaftliche Qualifikation der Projektbeteiligten, ein adäquates Projektmanagement, ausreichend Ressourcen und eine abgesicherte Finanzierung.
  • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ziele der Ausschreibung: Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die radikale oder disruptive Innovation in mindestens einer der drei Dimensionen: technologischer Sprung, Marktdisruption, Adaption im Nutzer:innenverhalten. Bewertet werden das potenzielle Ausmaß der beabsichtigten Veränderung, das Umsetzungsrisiko und das Potential einer Skalierung durch den Verwertungspartner. Ein (nicht-technologisches) Umsetzungsrisiko sowie die Interdisziplinarität fließen vorteilhaft in die Bewertung ein.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt. 
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig". 
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Jurysitzung ist am 29.2.2024 im BRIDGE-Beirat erfolgt. Davor kam es zu einer entsprechenden Einführung (20.11.2023), Kalibrierungsrunde (16.1.2024) und Vorbesprechung (13.2.2024).

Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe Fachgutachter:innen vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Fachgutachten (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat. Dieser wird für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet. Zur Beurteilung der potenziellen Disruption wird beratend ein Experte/eine Expertin eingebunden.

Hinweis: Mit Gültigkeit der neuen FFG-Offensiv-Richtlinien seit 1.1.2022 fungiert der BRIDGE-Beirat als Bewertungsgremium und trifft die Förderungsentscheidungen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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