Skills Schecks 2026

Qualifizierung in der Transformation mit Fokus auf die Industriestrategie Österreich 2035

Mit den Skills Schecks 2026 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) Unternehmen gezielt bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, Fachkräfte für die digitale und ökologische Transformation zu qualifizieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich nachhaltig zu stärken. Im Fokus stehen Weiterbildungen in Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Aufgrund einer Systemumstellung werden Anträge, die zwischen 19. Juni und 02. Juli 2026 eingereicht werden, erst ab 08. Juli 2026 bearbeitet. Von 3. Juli bis 7. Juli 2026 ist keine Antragstellung möglich. Bitte beantragen Sie Ihre Förderung rechtzeitig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und/oder zur digitalen Transformation des Unternehmens beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen einen klaren Schwerpunkt in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen.

Besonders berücksichtigt werden Weiterbildungen, die Kompetenzen in den Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035 vermitteln und deren betriebliche Umsetzung unterstützen. Dazu zählen Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life-Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform mit einer Niederlassung in Österreich (z. B. AG, GmbH, KG, OG etc.), jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen. Besonders angesprochen werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Selbstverwaltungskörper sowie staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden nicht einreichberechtigt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.

Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.

Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. 

Es kann pro Person pro Ausschreibung maximal ein Scheck gefördert werden, wobei pro Person nur eine Weiterbildung zulässig ist.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

Was sind die Einreichkriterien?

  • Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die der Industriestrategie 2035 entsprechen, insbesondere solche mit einem klaren Schwerpunkt auf ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschreibungsleitfaden (siehe "Ausschreibungsdokumente") besucht werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Die Weiterbildung muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.
  • Im Antrag sind Weiterbildungsstart und -ende anzugeben. Die Weiterbildung ist bis zum angegebenen Weiterbildungsende abzuschließen.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
  • Für jede:n Mitarbeiter:in ist ein eigener Skills Scheck zu beantragen.
  • Pro Mitarbeiter:in ist nur eine Weiterbildung zulässig.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.

Die Originalrechnung ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung im eCall als Endbericht einzureichen.

Detaillierte Informationen zu den Einreichkriterien und Förderbedingungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den FAQ.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 15.12.2026 12:00 Uhr MEZ nur elektronisch via eCall möglich. 

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Wir bemühen uns Ihnen innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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