Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.
Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden.
Es kann pro Person pro Ausschreibung maximal ein Scheck gefördert werden, wobei pro Person nur eine Weiterbildung zulässig ist.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).