Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
2. Fahrzeugklassen
3. Umrüstung
4. Technologie
5. Was wird gefördert?
6. Wer ist förderbar?
7. Förderantrag
8. Auszahlung der Förderung durch Berichte
9. Monitoring
10. Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
11. Finanzierungstipps
1. Allgemein
Im Förderprogramm ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge – wird die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen gefördert. Nach Anschaffung der Nutzfahrzeuge gibt es eine 5-jährige Betriebs- und Behaltepflicht die nachgewiesen werden muss. Sollte die ENIN Förderung in Anspruch genommen werden, ist eine weitere Förderung nicht zulässig.
Jährlich finden zwei Ausschreibungsrunden statt.
Förderbar sind noch nicht bestellte Fahrzeuge. Ist die Bestellung bereits erfolgt wenden Sie sich an die Kommunal Kredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at
2. Fahrzeugklassen
Förderbar sind Fahrzeuge der Klassen:
N1 - Wie viele Fahrzeuge werden angeschafft? N1 Mindestanzahl lt. Ausschreibungsleitfaden beachten – Für die Anschaffung von weniger als 10 N1 Fahrzeugen wenden Sie sich an die Kommunal Kredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at
N2/N3 und N2/N3 Sonderfahrzeuge (bei anderen Fahrzeugen wenden Sie sich an die Kommunal Kredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at) Eine exemplarische Liste der Sonderfahrzeuge finden Sie unter https://www.ffg.at/sites/default/files/allgemeine_downloads/thematische%20programme/Mobilitaet/Liste%20Sonderfahrzeuge_3.pdf
Weitere Details siehe unter 5.1 Fahrzeuge.
Informationen zu den Fahrzeugklassen finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/Seite.061800.html#KlasseN bzw. beim Fahrzeughändler.
Die Fahrzeuge müssen eine österreichische Straßenzulassung auf die förderbaren Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 haben. Ausnahme: Fahrzeuge die im Werksverkehr an einem Terminal für kombinierten Verkehr eingesetzt werden.
Anmerkung: Kombinierter Verkehr bedeutet, dass der überwiegende Teil der Strecke in einer intermodalen Ladeeinheit (z.B. Container, Wechselaufbauten, Sattelanhänger oder LKW bei Rollender Landstraße) mit der Eisenbahn, dem Binnenschiff oder im Kurzstreckenseeverkehr zurückgelegt wird. Der Vor- und Nachlauf auf der Straße wird so kurz wie möglich gehalten. E-Stapler oder Ähnliches werden in ENIN nicht gefördert. Wir verweisen auf den ÖKO-IFB.
Terminalzugmaschinen sind förderbar, wenn diese in die Fahrzeugklasse N2, N3 fallen.
Anmerkung: Eine Änderung der Fahrzeugklasse bzw. -kategorie ist nach Einreichung nicht möglich. Achten Sie auf die Gewichtsunterscheidung bei Fahrzeugen der Klasse N3 bis inkl. 18t und über 18t. Entscheidend ist das höchstzulässige Gesamtgewicht des emissionsfreien Fahrzeugs. Informieren Sie sich vorab über die passende Fahrzeugklasse/-kategorie. Ein dieselbetriebenes Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht unter 18t bedeutet nicht automatisch, dass das emissionsfreie Fahrzeug auch unter 18t Gesamtgewicht haben muss.
Bei Sonderfahrzeugen kann die Art des Aufbaus nach Einreichung nicht geändert werden.
Eine Änderung der Fahrzeuganzahl nach Einreichung ist mit der FFG abzustimmen, die Mindestanzahl darf jedenfalls nicht unterschritten werden.
3. Umrüstung
Ab der 4. Ausschreibung wird auch die Umrüstung des Antriebsstrangs von Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 auf emissionsfreien Antrieb gefördert.
4. Technologie
Gefördert werden folgende Technologien:
- Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge: Diese werden rein elektrisch und ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug betrieben.
- Oberleitungs-Nutzfahrzeuge: Diese beziehen ihren Fahrstrom über Stromabnehmer aus einer Oberleitung über der Fahrbahn. Für oberleitungsfreie Strecken müssen sie ebenfalls batterie-elektrisch und somit emissionsfrei betrieben werden.
- Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (H2-Nutzfahrzeuge): Diese werden ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug angetrieben.
- Hybride Nutzfahrzeuge: Diese kombinieren die oben genannten Technologien, z.B. Batterie mit Oberleitung.
Anmerkung: Eine Änderung der Fahrzeugtechnologie ist nach Einreichung nicht möglich.
5. Was wird gefördert?
Leistungsbeauftragungen/Bestellungen sind ab Projektstart möglich, der Projektstart ist vom Antragstellenden im Antrag anzugeben. Die Lieferung und Bezahlung der Leistung muss bis zum Ende des Förderprojekts erfolgen. Rahmenverträge können schon vor Projektstart abgeschlossen worden sein.
5.1. Fahrzeuge
N1: Ab 10 Fahrzeugen. 36% der Nettoanschaffungskosten, unabhängig von der Ausstattung des Fahrzeugs. N1 Mindestanzahl lt. Ausschreibungsleitfaden beachten.
Achtung: Ist das N1-Fahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen, fällt es in die Fahrzeugklasse N2.
N2 und N3: Förderung des Fahrgestells und der Aufbauten, wenn diese CO2 einsparen. Auch elektrisch betriebene Nebenaggregate, Aufbauten oder verbundene Geräte (maximal eine Einheit pro emissionsfreiem Nutzfahrzeug) werden gefördert. Bei Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 werden 80% der Mehrkosten für die emissionsfreien Fahrzeuge bzw. 80% der Umrüstungskosten des emissionsfreien Antriebsstrangs gefördert.
Die Mehrkosten werden als Differenz zwischen dem Nettokaufpreis (exkl. Verzinsung oder Gebühren) des emissionsfreien Fahrzeugs (laut rechtsgültigem Kaufvertrag) und dem durchschnittlichen Nettokaufpreis eines vergleichbaren konventionellen Referenzfahrzeugs der Klasse Euro VI berechnet. Diese Referenzwerte basieren auf den durchschnittlichen Marktpreisen und werden im Rahmen der Ausschreibungen festgelegt (siehe entsprechenden Ausschreibungsleitfaden).

Die im Antrag eingereichten Kosten bilden die Basis für die Berechnung der maximalen Fördersumme.
Die Erstanmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als max. 12 Monate (1. – 5. Ausschreibung) bzw. 15 Monate (ab der 6. Ausschreibung) vor Projekteinreichung erfolgt sein. Es darf keine Förderung aus dem Aktionspaket „E-Mobilität“ des Bundes bezogen worden sein.
5.2. Infrastruktur
- 40% Förderung der Netto-Anschaffungskosten für Lade- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur
- 60% Förderung der Netto-Anschaffungskosten für Lade- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs
Es muss ein unmittelbarer räumlicher/technischer Zusammenhang zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bestehen. Ebenso gefördert werden Planungskosten des Gesamtkonzeptes (Drittleisterkosten) sowie Planung und Errichtung von Ladestellen/H2 Tankstellen inkl. der erforderlichen Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld. Die "spezifischen förderbaren Kosten" werden im ENIN Ausschreibungsleitfaden aufgelistet.
Die Förderung für die Anschaffung der Infrastruktur sollte die Förderung für die Anschaffung der emissionsfreien Nutzfahrzeuge nicht übersteigen.
6. Wer ist förderbar?
Natürliche oder juristische Personen, die nicht zur österreichischen Bundesverwaltung gehören.
In einem Projekt sind auch mehrere Partner möglich, sofern diesen ebenfalls Kosten entstehen bzw. die Fahrzeuge betreiben. Alle Projektpartner müssen bei Antragstellung bekannt sein. Änderungen im Konsortium sind nach Prüfung möglich. Bei der Unterzeichnung des Förderungsvertrags muss ein Konsortialvertrag vorliegen. Subauftragnehmer können über Rechnungen oder als Drittkosten abgerechnet werden.
Ausländische Unternehmen müssen einen Standort in Österreich haben.
Die Förderung erhält ausschließlich der wirtschaftliche Eigentümer (auch wenn dieser Leasingnehmende, Mietkaufende oder Kreditnehmende ist), für diesen gilt auch die 5-jährige Betriebs- und Behaltepflicht. Die angeschafften Nutzfahrzeuge müssen auf den Fördernehmenden zugelassen sein (Antragstellende = Fördernehmende = Zulassungsbesitzende). Geförderte Fahrzeuge/Infrastruktur dürfen nicht weitervermietet bzw. weiterverleast werden.
Eine Änderung der Rechtsform des Antragstellenden nach Einreichung ist nicht möglich.
Der Fördernehmende muss zu Ende der 5-jährigen Betriebs- und Behaltepflicht Eigentümer der Fahrzeuge und der Infrastruktur sein.
Die Maximalprojektgröße (Fördersumme) beträgt 40% des Ausschreibungsbudgets.
7. Förderantrag
Der Förderantrag wird im eCall der FFG gestellt. Registrieren Sie sich zeitgerecht mit u.a. Unternehmensbilanzen der letzten 3 Jahre etc. Die Art der Finanzierung muss im Förderantrag beschrieben sein.
Informationen zum ENIN Ausschreibungsstart finden Sie unter www.ffg.at/enin. Im Ausschreibungsleitfaden sind alle Infos zur Förderung.
Zum Start einer Ausschreibung gibt es online ein Kick off das aufgezeichnet wird und nachgesehen werden kann. Das Kick off wird auf der jeweiligen Ausschreibungsseite verlinkt.
Falls noch Fragen offen sind kann ein Beratungsgespräch unter enin@ffg.at vereinbart werden. Vorab ist die Projektskizze auszufüllen und an enin@ffg.at zu übersenden.
Für den Förderantrag und die Berichtslegung ist kein externer Berater notwendig. Sollten Sie dennoch Unterstützung bei Fragen der emissionsfreien Mobilität benötigen, nutzen Sie das kostenlose Angebot des "klimaaktiv mobil - Mobilitätsmanagement für Betriebe".
Alle zeitgerecht eingereichten Projekte werden nach Ausschreibungsende von einer Jury bewertet und gereiht. Die Kriterien zur Bewertung sind im Ausschreibungsleitfaden. Anschließend führt die FFG eine Bonitätsprüfung der zur Förderung empfohlenen Unternehmen durch. Je nach Höhe der ausgeschriebenen Fördersumme erhalten die besten Projekte einen Fördervertrag. Die beantragte Fördersumme kann im Nachhinein nicht erhöht werden, auch wenn die tatsächlichen Kosten von der Einreichung abweichen.
Abgelehnte Projekte können bei der nächsten Ausschreibung neu eingereicht werden. Eine schriftliche Begründung der Jury zur Ablehnung wird zur Verfügung gestellt.
Gehen Sie bei Ihrem Antrag auf folgende Punkte ein:
- Anzahl, Technologie und Fahrzeugkategorie der anzuschaffenden Nutzfahrzeuge, inkl. etwaiger Reservefahrzeuge
Hinweis: Beachten Sie, dass sich die Fahrzeugkategorie bei Verwendung eines emissionsfreien Antriebs ändern kann (z.B. ein Diesel-LKW bis 18 Tonnen könnte als emissionsfreier LKW über 18 Tonnen eingestuft werden)
- Wird Lade- oder Betankungsinfrastruktur angeschafft? Die Anschaffung von Lade- bzw. Tankinfrastruktur ist nur in Verbindung mit der Anschaffung von Fahrzeugen der oben angeführten förderbaren Fahrzeugklassen möglich.
Ort und Umfang der Lade-/Betankungseinrichtungen (bereits vorhanden oder im Rahmen des Projekts umzusetzen). Wird die Infrastruktur auf Fremdgrund aufgebaut ist eine Nutzungsvereinbarung notwendig.
- Gesamtkonzept: Wie, wo und wofür werden die Fahrzeuge eingesetzt? Einbindung in den Fuhrpark, Routen-/Tourenplanung
Das Einsatzgebiet der Fahrzeuge muss hauptsächlich in Österreich sein!
geplante Maßnahmen,
Leistungsdaten der Fahrzeuge und Infrastruktur,
Projektablauf und –laufzeit
Wann werden Fahrzeuge und Infrastruktur angeschafft?
- Gibt es Projektpartner? Was ist ihre Aufgabe?
- Begründung für die Auswahl der gewählten Antriebstechnologie aufgrund der geplanten Tour (Akku Leistung, Topographie, Heizungskapazität, …)
- Fahrleistung und Kosten, wie viele km werden mit den emissionsfreien Nutzfahrzeugen in der 5-jährigen Betriebs- und Behaltepflicht zurückgelegt?
- LCC-Berechnung ev. alternative Berechnungen und Argumente zur standardisierten Berechnung im eCall
- Beitrag des Projekts zu ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeitszielen (Reduktion der Treibhausgase, SDGs - siehe Ausschreibungsleitfaden) sowie gesellschaftlicher Nutzen (z.B.: Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, Lärmreduktion, Luftverbesserung, optimierte Routenplanung für effizienten Energie- und Fahrzeugeinsatz)
- Ggf. positive Effekte des Konzepts mit Marktstudien, Gutachten, Routensimulationen, usw. belegen
- Finanzierungsform und Zeitplan für die Finanzierung.
- Werden die Anschaffungen auch ohne Förderung getätigt?
Im Fördervertrag sind die Termine für den Zwischen- und Endbericht angeführt und ist im eCall zu legen. Sind vom Förderprojektstart bis zum Zwischenberichtstermin Rechnungen bezahlt worden/Kosten angefallen, so können, je nach bezahlten Rechnungen, bis zu 90% der Förderung ausbezahlt werden. Es werden jedenfalls 10% der Förderung erst beim Endbericht ausbezahlt.
Ein Zwischenbericht ist auch dann zu legen, wenn noch keine Rechnungen bezahlt wurden/bzw. keine Kosten entstanden sind. Unterlagen wie z.B. Rechnungen, Zahlungsnachweise, Kaufverträge etc. müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
8. Auszahlung der Förderung durch Berichte
Die Förderung wird anhand der entstandenen und bezahlten Kosten ausbezahlt. Der Nachweis dafür erfolgt über Zwischen- und Endbericht, die Termine dafür sind im Fördervertrag festgehalten. Alle Berichte sind im eCall zu legen.
Sind vom Förderprojektstart bis zum Zwischenberichtstermin Rechnungen bezahlt worden/Kosten angefallen, so können, je nach bezahlten Rechnungen, bis zu 90% der Förderung ausbezahlt werden. Es werden jedenfalls 10% der Förderung erst beim Endbericht ausbezahlt.
Ein Zwischenbericht ist auch dann zu legen, wenn noch keine Rechnungen bezahlt wurden/bzw. keine Kosten entstanden sind. Unterlagen wie z.B. Rechnungen, Zahlungsnachweise, Kaufverträge etc. müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
9. Monitoring
Für die geförderten Fahrzeuge muss in der 5-jährigen Betriebs- und Behaltepflicht, mit dem jährlichen Monitoringbericht der Betrieb der Fahrzeuge und Infrastruktur im eCall bestätigt werden. Die gefahrenen Wagenkilometer müssen bekannt gegeben werden.
Anmerkung: Diese Pflichten werden nicht verletzt, wenn die geförderten Gegenstände aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Gebrechen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder nicht mehr genutzt werden können.
10. Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragstellung zur Förderung erfolgt über den eCall. Registrieren Sie sich zeitgerecht mit u.a. Unternehmensbilanzen der letzten 3 Jahre etc.
Bei Antragstellung sind für Sonderfahrzeuge Referenzangebote des gleichen Fahrzeugs mit konventionellem Antrieb nötig.
Förderprojektlaufzeit: Wenn eine ENIN-Förderausschreibung geöffnet ist, kann nach Einreichung des Förderansuchens bei der FFG der Förderprojektstart und damit auch die Bestellung von Fahrzeugen bzw. Infrastruktur (auf unternehmerisches Risiko) erfolgen. Im Ausschreibungsleitfaden steht, wann das Projekt spätestens starten muss.
Bei einer Förderzusage erhalten Sie einen Fördervertrag in dem auch der Förderprojektstart steht. Dieser kann angepasst werden z.B. in die Zukunft verschoben (nicht jedoch in die Vergangenheit!) bzw. das Projektende geändert werden. Die max. Projektlaufzeit lt. Ausschreibungsleitfaden muss eingehalten werden.
Alle Rechnungen müssen innerhalb der Förderprojektlaufzeit einlangen und bezahlt werden. Leasing etc. siehe Finanzierungstipps.
Maßnahmen zur Vorhabensplanung, wie vergaberechtliche Verfahren bis zur Zuschlagsentscheidung, werden nicht als Leistungsbeginn gewertet.
Ab Inbetriebnahme der Fahrzeuge/Infrastruktur gilt eine 5-jährige Betriebs- und Behaltepflicht. Im Falle der Veräußerung oder sonstiger Außerbetriebnahme eines geförderten Fahrzeuges innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme, ist die FFG unverzüglich schriftlich zu informieren.
Bestellung: Für Fahrzeuge müssen Vergleichsangebote desselben Typs und Antriebstechnologie vor der Bestellung eingeholt und bei Anfrage (z.B. im Zuge der Berichtsprüfung) vorgelegt werden. Für Infrastruktur und sonstige Drittleistungen sind ebenfalls Vergleichsangebote einzuholen. Auf ENIN Berichtslegung und Monitoring finden Sie den Leitfaden zur Berichtslegung und weitere Informationen, die Ihnen bei der Erstellung der Berichte helfen.
Bei der Bestellung ist auf das Bundesvergabegesetz zu achten: https://www.ffg.at/recht-finanzen/beschaffungen-und-vergaben
Achtung: Alle Fördernehmende müssen die Checkliste zur Beschaffung ausfüllen und mit dem Zwischen- bzw. Endbericht im eCall hochladen. Dort wird ebenfalls eine russische Beteiligung abgefragt (siehe weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/recht-finanzen/beschaffungen-faq bzw. https://www.ffg.at/enin-faq).
Öffentliche Stellen können über die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) Fahrzeuge beschaffen, wodurch die öffentliche Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz (BVG) entfällt.
Kontakt: Isabella Liebert, Junior Vertrags- und Qualitätsmanagerin
Telefon: +43 664 83 30 187
E-Mail: isabella.liebert@bbg.gv.at
11. Finanzierungstipps
Die Art der Finanzierung muss im Förderantrag beschrieben sein.
Mögliche Formen der Finanzierung sind Barkauf, Leasing (ausschließlich Vollarmortisationsleasing), Mietkauf oder Kreditfinanzierung.
Beachten Sie die Besonderheiten der Finanzierungsformen laut Tabelle.
Besonderheiten der Finanzierungsformen |
Leasing |
Mietkauf |
Kredit |
Eigentumsübertrag: spätestens am Ende der 5-jährigen Betriebs- und Behaltepflicht |
x |
x |
x |
Vertragsende: spätestens am Ende der 5-jährigen Betriebs- und Behaltepflicht |
X |
X |
x |
Mehrkosten bezahlt bis Ende des Förderprojekts |
X |
X |
X |
Anschaffungskosten beinhalten keine Verzinsung oder Gebühren |
X |
X |
X |
Ablauf der ENIN Förderung:

Weiterführende Informationen
Kreditfinanzierung: Variante 1
Das Kreditinstitut überweist dem Händler/Drittleister direkt die Anschaffungskosten. Der Fördernehmende tilgt den Kredit im Rahmen der monatlichen Raten. Es entsteht kein direkter Zahlungsfluss zwischen Fördernehmenden und Händler. Die bereits bezahlten Kreditraten/Anzahlungen können beim nächsten Bericht abgerechnet werden. Um die gesamte Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen jedenfalls die Mehrkosten in Form von Ratenzahlungen/Anzahlungen/Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen während der Projektlaufzeit bezahlt worden sein.

Kreditfinanzierung: Variante 2
Das Kreditinstitut stellt dem Fördernehmenden die gesamte Kreditsumme (zB ein Kreditkonto der Bank, das dem Fördernehmenden eindeutig zugewiesen werden kann) zur Verfügung. Der Fördernehmende kauft die Fahrzeuge/Infrastruktur beim Händler oder Drittleister, dadurch entsteht ein direkter Zahlungsfluss vom Fördernehmenden zum Händler. Die bezahlten Kosten können beim nächsten Bericht abgerechnet werden.

Beispielrechnung für Leasing-/Mietkauf-/Kreditfinanzierung:
