Eureka-Cluster Ausschreibung Eurogia 2026

Ausschreibung des Eureka-Clusters für internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich nachhaltigen Energie- und Umwelttechnologien

Der Eurogia Call richtet sich an internationale Konsortien, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich nachhaltigen Energie- und Umwelttechnologien durchführen möchten. Projekte mit Eurogia-Label können nationale Fördermittel beantragen – in Österreich insbesondere über Programme der FFG.

Was wird gefördert?

Gefördert werden internationale, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich nachhaltigen Energie- und Umwelttechnologien.

Wer wird gefördert?

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung der Teilnehmer:innen in Eurogia-Projekten erfolgt in der Regel über nationale oder regionale Förderprogramme. Das übliche nationale Programm in Österreich ist die Basisprogramm-Förderung der FFG.

Organisationstyp Förderung über Basisprogramm
Kleine Unternehmen max. Barzuschuss 60%
Mittlere Unternehmen max. Barzuschuss 50%
Große Unternehmen max. Barzuschuss 40%
Forschungseinrichtungen Teilnahme als Subauftragnehmer (Kostenanteil der Forschungseinrichtung wird entsprechend der Gesamtprojektförderung des Unternehmens abgedeckt), oder 
Durchführung als Konsortialprojekt (der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen wird mit max. 50 % Zuschuss berücksichtigt).

Abhängig vom technologischen Thema des Projekts, dem Organisationstyp und / oder dem Zeitpunkt des Antrags können auch andere Förderprogramme (wie z. B. Thematische Programme und weitere) verwendet werden, bei denen andere Förderquoten gelten.

Was sind die Einreichkriterien?

Das Eurogia-Projekt muss die Eureka-Kriterien erfüllen. 

  • Ihre Projektidee muss eine internationale Zusammenarbeit in Form eines konkreten Projekts darstellen.
  • Das Projekt muss auf die Forschung oder Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung mit dem Ziel der Vermarktung ausgerichtet sein.
  • Das Projekt muss einen zivilen Zweck verfolgen.
  • Ihr Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei Eureka-Ländern bestehen.
  • Keine einzelne Organisation oder kein einzelnes Land darf für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich sein.

Eurogia vergibt selber keine Fördermittel. Die Förderung der an einem Eurogia-Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Für die nationalen Einreichungen gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget.

Wie erfolgt die Einreichung?

Ein erster Anlaufpunkt beim Eurogia Call 30 ist der Eurogia PO Day am 5. März in Budapest, Ungarn. Dort treffen sich potenzielle Partner:innen, diskutieren Ideen und entwickeln erste Projektskizzen.

Deadline zur Einreichung eines Eurogia-Projekts (Full Project Proposals, FPP): 30. April .

Alternativ ist es auch möglich in ein bereits eingereichtes Eurogia-Projekt einzusteigen sofern das Konsortium es zulässt.

Projekte, die erfolgreich evaluiert werden, erhalten das Eurogia-Label. Es dient als Gütesiegel und ist eine Voraussetzung für die nationale Förderung von Eurogia-Projekten. Die entsprechenden nationalen Anträge müssen nach Abstimmung im Konsortium vor dem geplanten Projektstart rechtzeitig eingereicht werden.
 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Ausschreibung (Eurogia-Label) sind ab Juni 2026 zu erwarten.

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka-Cluster
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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