JPI HDHL - INTIMIC Joint Call 2020 (PREPHOBES)

Prevention of unhealthy weight gain and obesity during crucial phases throughout the lifespan (PREPHOBES)
Ausschreibung offen von 28.01.2020 12:00 bis 03.08.2020 16:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung innovativer Strategien zur Prävention oder Reduzierung von Übergewicht und Adipositas in definierten Zielgruppen in bestimmten Lebensphasen zu fördern. Insgesamt stehen für österreichische TeilnehmerInnen 385.000,- Euro Förderbudget zur Verfügung.

Nationale Einreichung

Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerinnen in der FFG zu kontaktieren !

Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1) als auch des Vollantrags (Stufe 2)!

  • Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf) und etwaigen Anhängen.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).

Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nicht-österreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.

Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales Scientific Evaluation Committee. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.

Ausschreibungsthemen

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, die einen ganzheitlichen, multidisziplinären und lösungsorientierten Ansatz verfolgen und sich auf eine oder mehrere kritische Lebensphasen konzentrieren, z. B. Übergangszeiten (z. B. von der prenatalen zur postnatalen Phase / Kindheit, Vorschulalter bis zum Schulalter, Jugendalter bis zum frühen Erwachsenenalter) oder kritische Lebensereignisse (z. B. Umzug, Heirat, Zeit zwischen Schwangerschaften, Diagnose einer chronischen Krankheit, Genesung von Krankheit, Ruhestand, Migration).

Details zu den Ausschreibungsthemen finden sie im transnationalen Call Text.

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Nationales Ausschreibungsvolumen: 385.000,- Euro
  • Ausschreibungsvolumen insgesamt: rd.5-7 Mio Euro
  • Projektdauer: maximal 3 Jahre

Jedes transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen.

Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Webseite bzw. im transnationalen Call Text.

Alle österreichischen AntragstellerInnen müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.

Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des JPI HDHL müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl in der Rolle des Koordinators als auch in der des Partners; Stufe 1 und Stufe 2) auch national im eCall der FFG einreichen.

Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner

Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:

Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Kapitel 6 „Anhang“.

Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische ProjektpartnerInnen im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt der orientierten Grundlagenforschung entspricht.

Bitte beachten Sie

  • Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert
  • Förderungswerber müssen bei Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben

Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen des "Specific Information Sheet AT" sowie die Regelungen des Instrumentenleitfadens „Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.

Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:

  • Max. Förderhöhe pro Projekt 385.000,- Euro (für alle österreichischen Projektpartner)
  • Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst

Förderbare Kostenkategorien

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten

Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).

Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner

Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Einreichfristen

Einreichfristen transnational

Ende der transnationalen Einreichfrist Kurzantrag: 7. Mai 2020 (16:00 CEST)
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.

Ende der transnationalen Einreichfrist Vollantrag: 31. Juli 2020 (16:00 CEST)

Einreichfristen national

Ende der nationalen Einreichfrist Kurzantrag: 8. Mai 2020 (16:00 CEST) via eCall der FFG (1 Tag nach Ende der transnationalen Einreichfrist)

Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag: 3. August 2020 (16:00 CEST) via eCall der FFG (3 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).

Checkliste für die nationale Formalprüfung

Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.

Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.

Kriterium Prüfinhalt Mangel behebbar Konsequenz
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Vollständigkeit des Antrags
  • Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal - National Annex; Upload als .pdf-Dokument)
  • Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig!
nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Vollständigkeit des Antrags

Anhänge:

  • transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Proposal)
ja Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung
Laufzeit max. 36 Monate nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Sprache Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Höhe der Förderung Gesamtförderungshöhe der österr. Partner (max. 385.000 EUR/Projekt) ist nicht überschritten nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!

Kontakt

DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
Förderberatung
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