Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen Interessent:innen, vor Antragstellung jedenfalls die Ansprechpersonen in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1) als auch des Vollantrags (Stufe 2)!
- Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf) und etwaigen Anhängen.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nichtösterreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales Scientific Evaluation Committee. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Einreichfristen
Einreichfristen transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist Kurzantrag: 7. Mai 2020 (16:00 CEST)
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.
Ende der transnationalen Einreichfrist Vollantrag: 31. Juli 2020 (16:00 CEST)
Einreichfristen national
Ende der nationalen Einreichfrist Kurzantrag: 8. Mai 2020 (16:00 CEST) via eCall der FFG (1 Tag nach Ende der transnationalen Einreichfrist)
Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag: 3. August 2020 (16:00 CEST) via eCall der FFG (3 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.
| Kriterium |
Prüfinhalt |
Mangel behebbar |
Konsequenz |
| Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. |
Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden |
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
| Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. |
Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden |
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
| Vollständigkeit des Antrags |
- Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal - National Annex; Upload als .pdf-Dokument)
- Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig!
|
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
| Vollständigkeit des Antrags |
Anhänge: • transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Proposal) |
ja |
Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
| Laufzeit |
max. 36 Monate |
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
| Sprache |
Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) |
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
| Höhe der Förderung |
Gesamtförderungshöhe der österr. Partner (max. 385.000 EUR/Projekt) ist nicht überschritten |
nein |
Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!