Horizon Europe: Europäischer Innovationsrat (EIC) Accelerator Open 2025

Forschungsfinanzierung für risikoreiche Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit bahnbrechenden Ideen – vom Prototypen zur Markteinführung – mit dem Ziel international zu wachsen

Accelerator-Projekte (TRL 6-9) konzentrieren sich auf risikoreiche Innovationen mit potenziell disruptiven Auswirkungen auf den Markt. Ziel des EIC Accelerators ist es, die Lücke zwischen den hervorragenden F&E-Ergebnissen in der EU und den Investitionen zu schließen, die erforderlich sind, um Innovationen mit hohem Potenzial auf den Markt zu bringen.

Was wird gefördert?

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) unterstützt bahnbrechende Innovationen mit disruptiven Auswirkungen und internationalem Skalierungspotenzial. 

Der EIC Accelerator unterstützt Start-ups und KMU, die (i) über ein innovatives, bahnbrechendes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell verfügen, das neue Märkte schaffen oder bestehende Märkte in Europa und sogar weltweit verändern könnte, (ii) den Ehrgeiz und das Engagement haben, sich zu vergrößern, (iii) einen hohen Finanzierungsbedarf haben, aber die damit verbundenen Risiken zu hoch sind, als dass private Investoren allein investieren könnten. Alle Themen sind erlaubt.

Informationen zum EIC Accelerator mit dem aktuellen Arbeitsprogramm finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Wer wird gefördert?

Einzelne Startups oder KMU (einschließlich Spin-outs); Mid-caps Unternehmen (bis zu 499 Mitarbeiter, nur für TRL9 Aktivitäten); Natürliche oder juristische Personen, die ein KMU oder eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gründen wollen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierungsform ist ein Mix aus nicht rückzahlbarer Förderung bis 2,5 Mio. Euro (70 % der gesamten Entwicklungskosten des Projekts werden abdeckt, TRL 6-8), und Eigenkapital („Equity“) mit bis zu 10 Mio. Euro, um die Vermarktung und den Markteintritt zu beschleunigen (TRL9).

Was sind die Einreichkriterien?

  • Bahnbrechende Technologie: etwas, das es noch nicht gibt, das ein Produkt der nächsten Generation hervorbringt oder sich völlig von der SotA unterscheidet
  • Disruptives Potenzial auf dem Markt: ein Produkt, das völlig neue Märkte erschließen könnte, den Übergang von einer Nische zu einem großen Akteur ermöglicht und die Geschäftsdimension exponentiell wachsen lässt
  • Technology Readiness Level (TRL): mindestens 6, d.h. ein Prototyp ist verfügbar. Zur Bewertung des TRL können Sie auf das TRL Assessment mit Beispielen aus unterschiedlichen Disziplinen und Anwendungsbereichen zurückgreifen.
  • Investitionsbereitschaft: Die Innovation ist noch zu riskant oder zu früh für private Investoren, oder die ersten Investitionsvorschläge haben unfaire Bedingungen

Wie erfolgt die Einreichung?

  1. Einreichung einer Projektidee mittels Kurzantrag (jederzeit möglich über das Funding & Tender Portal)
  2. Nach erfolgreichem Kurzantrag ist die Einreichung eines Vollantrags erforderlich (jeweils im März und im Oktober). Diese erfolgt via Einladungslink der EISMEA (European Innovation Council and Small-Medium Enterprise Agency)
  3. Nach positiver Bewertung des Vollantrags erfolgt die Einladung zu einem Interview („Pitch“) mit der Europäischen Kommission, danach wird die endgültige Förderentscheidung getroffen.

HINWEIS Plug-in: Für Unternehmen, die bereits bei den Basisprogrammen, Expedition Zukunft (voraussichtlich ab 2025) oder Spin-off Fellowship (voraussichtlich ab 2025) oder beim aws Seedfinancing Programm gefördert wurden, gibt es in Österreich das nationale Zusatzinstrument "EIC Accelerator Plug-in". Voraussetzung ist, dass sie mit ihrem Short Proposal nicht gescheitert sind und auch noch nicht beim Full Proposal teilgenommen haben. Unternehmen, die beim Plug-In Auswahlverfahren positiv bewertet werden, können die erste Runde (Short Application) des EIC Accelerator-Programms überspringen und direkt einen Vollantrag einreichen.

Als Hilfestellung bei der Vorbereitung des Antrags dienen folgende Unterlagen:
•    der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden für Antragstellende (Guide for Applicants) .
•    das vom NCP Access2EIC-Projekt erstellte kommentierte Kurzantrag-Template.
•    der vom NCP Access2EIC-Projekt erstellte Leitfaden zur Vorbereitung des Pitch Deck.
•    das vom NCP Access2EIC-Projekt erstellte kommentierte Vollantrag-Template.

Wann gibt es eine Entscheidung?

  1. Kurzantrag: 6-8 Wochen
  2. Vollantrag: ca. 8 Wochen
  3. Interview: 2-3 Wochen

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