Horizon Europe: European Startup and Scaleup Hubs pilot

HORIZON-EIE-2026-02-CONNECT-01

Die Förderung unterstützt den Aufbau eines europaweiten Netzwerks von Innovationszentren, um Deep-Tech-Startups und Scaleups durch Zusammenarbeit, Infrastruktur und Kapital zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bildung eines Netzwerks von 10–18 europäischen Startup- und Scaleup-Hubs („ESSH“), die eng mit Forschung, Technologie und Hochschulen verbunden sind. Die Hubs öffnen ihre Ökosysteme für Startups aus anderen Regionen, bieten Zugang zu Infrastruktur, Mentoring und Kapital sowie Unterstützung beim internationalen Wachstum. Ziel ist es, die Skalierung von Deep-Tech-Unternehmen in Europa zu beschleunigen und regionale Innovationslücken zu schließen.

Wer wird gefördert?

  • Innovationshubs (z. B. Wissenschafts- und Technologieparks, Innovationscluster, Acceleratoren)
  • Konsortien aus mindestens zehn Hubs aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
  • Mindestens zwei Hubs aus sogenannten „Widening Countries“
  • Beteiligte Organisationen: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Stellen

Wie hoch ist die Förderung?

  • EU-Förderung pro Projekt: rund 20 Mio. EUR
  • Förderquote: bis zu 50 % der Gesamtkosten (weitere 50 % durch komplementäre Mittel nachzuweisen)
  • Maximale Förderung für Dritte: 60.000 EUR pro Unternehmen

Nationale Ko-Finanzierung durch die FFG
Für Projekte, die im Rahmen der Ausschreibung „European Startup and Scaleup Hubs pilot“ von der Europäischen Kommission gefördert werden, stellt das BMWET im Rahmen der Transformationsoffensive rund 1 Mio. EUR an nationaler Ko-Finanzierung zur Verfügung.
Österreichische Projektpartner:innen (inkl. Koordinator:innen) können eine zusätzliche Förderung durch die FFG beantragen, sofern:

  • der vollständig ausgefüllte und firmenmäßig unterzeichnete One-Pager bis spätestens 28. Februar 2026 an [email protected] übermittelt wird.
  • die Ausfinanzierung der verbleibenden 25 % nationalen Projektkosten aus regionalen Mitteln sichergestellt ist. Ein entsprechender Nachweis darüber ist bei Einreichung der nationalen Ausschreibung zu erbringen.

Die Evaluierung der eingereichten One-Pager erfolgt nach Ende der Frist. Im Falle einer positiven Bewertung und bei ausreichenden Mitteln erhalten die Antragstellenden rechtzeitig vor der EK-Einreichfrist eine Rückmeldung in Form eines Letter of Intent.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Einreichkriterien sind in den Ausschreibungsdokumenten der Europäischen Kommission beschrieben. Wichtig sind dabei folgende Kriterien:

  • Nachweisbare Erfahrung in Startup-Gründung, Skalierung und Investitionsanbahnung
  • Starke Einbindung mindestens einer lokalen Hochschule oder Forschungseinrichtung pro Hub
    Sektorale Stärke im Bereich Deep Tech (z. B. KI, Quantentechnologien, Medizintechnik)
  • Zugang zu Forschungsinfrastruktur und Dienstleistungen
  • Konsortium mit mindestens zehn Hubs aus zehn verschiedenen Ländern (Bevölkerungsgrenzen beachten)
  • Mindestens zwei Hubs aus „Widening Countries“
  • Letter of Intent über komplementäre Finanzierung (mindestens 50 %)

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt elektronisch über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. Alle erforderlichen Unterlagen sind fristgerecht einzureichen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Sommer 2026 bekanntgegeben.

AGIOVLASITIS Iraklis

Iraklis AGIOVLASITIS

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