Horizon Europe: MSCA Postdoctoral Fellowships 2026

Förderung der internationalen Mobilität und Karriereentwicklung von Postdoktorand:innen durch exzellente Forschung und Training.

Die Marie Skłodowska-Curie Maßnahme „Postdoctoral Fellowships“ fördert Forschende mit abgeschlossenem Doktorat, die einen längeren Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen möchten. Das Thema des Forschungsprojektes kann frei gewählt werden. Die Forscher:innen erstellen den Antrag gemeinsam mit der Gastorganisation ihrer Wahl (Universität, FH, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Unternehmen, etc.).

Was wird gefördert?

MSCA Postdoctoral Fellowships (PF) verstärken und erweitern die Karriereperspektiven von Post-Docs durch die Finanzierung von Forschungstätigkeiten und ein individuell gestaltetes Ausbildungsprogramm im Ausland. Projekte können (mit wenigen Ausnahmen) unabhängig von der Nationalität der Forscher:innen eingereicht werden, und auch Personen, die nach einer Pause einen Wiedereinstieg in die Forschung anstreben oder die aus einem Drittland nach Europa zurückkehren möchten sind eingeladen, ein Postdoctoral Fellowship einzureichen. 
Zu beachten sind jedenfalls die Mobilitätsregel und Dauer der bisherigen Forschungserfahrung (siehe Einreichkriterien).

Es gibt zwei Arten von PF:

  • European Postdoctoral Fellowships ermöglichen Forschungsaufenthalte von 12-24 Monaten Dauer in einem EU Mitgliedsland oder einem Horizon Europe assoziierten Land.
  • Global Postdoctoral Fellowships ermöglichen einen Forschungsaufenthalt in einem nicht-Horizon Europe assoziierten Drittland (z.B. USA, Japan etc.) von 12-24 Monaten Dauer, gefolgt von einer verpflichtenden, einjährigen Rückkehrphase bei einer Gastorganisation in einem EU Mitgliedsland oder einem Horizon Europe assoziierten Land. Wichtig: die Mobilitätsregel gilt hier nur für das Drittland.

Darüber hinaus kann zusätzlich ein sogenanntes Non-Academic Placement gefördert werden: ein Forschungsaufenthalt bei einer europäischen, nicht-akademischen Gastorganisation (KMU, Industrie, NGO etc.) von bis zu 6 Monaten Dauer. Diese Gastorganisation für das Non-Academic Placement kann am gleichen Ort (gleiche Stadt, gleiches Land) wie die Gastorganisation für das Fellowship insgesamt liegen (zum Beispiel in Österreich), es kann aber auch an einer Gastorganisation in einem anderen Land durchgeführt werden, sofern diese in der EU oder einem zu Horizon Europe assoziierten Land liegt. Hinweis: Das Non-Academic Placement muss bereits im Antrag für das Postdoctoral Fellowship konkret beschrieben werden und kann nicht erst im Laufe des Postdoctoral Fellowships beantragt werden. Für die Dauer des Non-Academic Placement bleibt der bzw. die Fellow weiterhin an der Gastorganisation für das Fellowship angestellt; der Förderbetrag erhöht sich um die Dauer des Non-Academic Placements. 

Weitere Informationen (u.a. zu unserem Proposalcheckservice) und Links zu wichtigen Unterlagen finden Sie in unserem "Online Infopackage: Proposal Writing for Postdoctoral Fellowships".

Wer wird gefördert?

Forscher:innen mit Doktorat sowie deren Gastorganisationen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor.

Wie hoch ist die Förderung?

Ca. 111.700 Euro pro Jahr für Fellowships, die an einer österreichischen Gastorganisation angesiedelt sind. Die Europäische Kommission fördert die Tätigkeiten des Forschenden sowie einen Teil der Kosten für die Durchführung des Projekts. Zu beachten ist, dass diese Beiträge die tatsächlichen Kosten für das Gehalt des Forschenden möglicherweise nicht vollständig decken. Die genaue Höhe der Kostenbeiträge sind unter anderem in dem FFG Infosheet zu finden. 

Was sind die Einreichkriterien?

Wichtig ist die sogenannte Mobilitätsregel: die Forscher:innen dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Einreichfrist nicht mehr als 12 Monate im zukünftigen Gastland gelebt oder gearbeitet haben. Es gibt auch eine Maximaldauer der Forschungserfahrung: Forscher:innen dürfen maximal 8 Jahre (Vollzeitäquivalent) Forschungserfahrung nach dem Doktorat besitzen. Die Dauer von Tätigkeiten außerhalb der Forschung sowie Forschungsaufenthalte in Drittländern (für Forscher:innen, die aus einem Drittland nach Europa zurückkehren möchten) werden nicht mitgezählt. Zur Überprüfung dieser Regel hat REA ein „Self-assessment tool“ zur Verfügung gestellt. 

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Evaluierung werden im Februar 2027 erwartet.


 

Therese LINDAHL

Nationale Kontaktstelle
Nationale Kontaktstelle Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen
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Lil REIF

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Kerstin GANGLMAYER

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