Begriffsdefinitionen
- "Beneficiaries": Organisationen, die das Grant Agreement (GA) unterzeichnen
- "Participants": umfasst sowohl Beneficiaries als auch alle sonst am Projekt beteiligten Rechtsträger (d.h. "affiliated entities", "associated partners", "third parties giving in-kind contributions", "subcontractors", "financial support to third parties")

Subcontractor (Artikel 6.2.B, 9.3 GA)
Subcontractors erbringen klar definierte Leistungen zur Umsetzung von "(action) tasks" gegen Bezahlung.
Nähere Informationen: Themenseite "Subcontracting"
Contractor/Purchases (Artikel 6.2.C, 6.2.C.3 GA)
Externe Anbieter liefern Waren oder Dienstleistungen zur Unterstützung der Projektumsetzung, ohne selbst Projektaufgaben zu übernehmen.
Nähere Informationen: Themenseite "Kosten für sonstige Waren-, Werks- und Dienstleistungen"
Affiliated Entity (Artikel 8 GA)
Affiliated entities (Horizon 2020: „linked third parties“) sind rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Beneficiary verbunden (z. B. Mutter-, Tochter- oder Schwesterorganisationen).
- Sie führen eigene Projektaufgaben ("(action) tasks") durch.
- Sie können eigene Kosten abrechnen (Gewinnverbot).
- Für sie gelten dieselben Förderfähigkeitsregeln sowie Rechte und Pflichten wie für Beneficiaries (z.B. eigenes Financial Statement, ggf. eigenes Certificate on the Financial Statements (CFS)).
Voraussetzungen:
- Angabe im Grant Agreement (Aufnahme einer affiliated entity NACH Projektstart ist nur über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA möglich)
- Aufgaben in der Projektbeschreibung (Annex 1) enthalten
- Kosten im Budget (Annex 2) enthalten (d.h. in der jeweiligen Budgetkategorie des verbundenen Beneficiary)
Affiliated entities benötigen einen eigenen PIC im Funding & Tender Opportunities Portal.
Haftung und Pflichten:
Die verbundenen Beneficiaries sind sowohl inhaltlich (z.B. vertragsgemäße Ausführung des "(action) task" durch die affiliated entity) als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der verbundene Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) von der affiliated entity eingehalten werden.
Nähere Informationen: Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"
Associated Partner (Artikel 9.1 GA)
Associated partners führen Projektaufgaben durch, erhalten jedoch keine Förderung aus dem Horizon Europe-Projekt und dürfen daher im Projekt auch keine Kosten abrechnen (dies gilt auch dann, wenn sie grundsätzlich förderfähig wären).
Voraussetzungen:
- Angabe im Grant Agreement (Aufnahme eines associated partner NACH Projektstart ist nur über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA möglich)
- Aufgaben in der Projektbeschreibung (Annex 1) enthalten
Associated partners benötigen einen eigenen PIC im Funding & Tender Opportunities Portal.
Haftung und Pflichten:
Die dem associated partner zugeordneten Beneficiaries sind sowohl inhaltlich (z.B. vertragsgemäße Ausführung des "(action) task" durch den associated partner) als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der verbundene Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) vom associated partner eingehalten werden.
Nähere Informationen: Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"
In-Kind Contribution free of charge (Artikel 9.2 GA)
Diese Dritten stellen einem Beneficiary Sachleistungen (d.h. nicht monetäre Ressourcen) kostenlos zur Verfügung, die für die Projektdurchführung genutzt werden. Beispiele: Geräte, Infrastruktur, Personal
Bitte beachten: Von Dritten kostenpflichtig bereitgestelltes Personal ist keine kostenlose Sachleistung!
Voraussetzungen:
- Angabe der Dritten und deren Leistungen in der Projektbeschreibung (Annex 1)
- Kosten im Budget (Annex 2) enthalten (d.h. in der jeweiligen Budgetkategorie des Beneficiary)
Die Aufnahme einer Sachleistung NACH Projektstart ist möglich:
- entweder über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA
- oder einem vereinfachten Genehmigungsverfahren ("simplified approval procedure")
Haftung und Pflichten:
Die Beneficiaries sind sowohl inhaltlich als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) vom Sachleistenden eingehalten werden.
Nähere Informationen: Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"
Financial support to third parties (Artikel 9.4 GA)
Die Beneficiaries vergeben von der EU-Kommission erhaltene Fördergelder selbst im Rahmen von z.B. Grants, Preisausschreiben, Stipendien an Dritte.
Voraussetzungen:
- Der FSTP muss für dieses Projekt im Arbeitsprogramm/in der Ausschreibung vorgesehen sein, UND
- es müssen entsprechende Regelungen im GA enthalten sein.
Haftung und Pflichten:
Die Beneficiaries sind sowohl inhaltlich als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) von den Empfangenden eingehalten werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ein Beneficiary im selben Projekt gleichzeitig eine „third party“ sein?
Nein. Beneficiaries sind Unterzeichner des GA, third parties nicht.
Sind Subcontracting-Leistungen zwischen Beneficiaries zulässig?
Nein. Jede Organisation muss ihre eigenen Kosten selbst gegenüber der EU-Kommission abrechnen.
Können affiliated entities selbst Kosten für eigene Dritte abrechnen?
Ja. Für sie gelten dieselben Kostenregeln wie für Beneficiaries.
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