Kosten für Dritte in Horizon Europe

Dritte („third parties“) tragen zu einem Horizon Europe-Projekt bei, ohne selbst Beneficiaries zu sein. Sie können z. B. Leistungen erbringen, Ressourcen bereitstellen oder finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Begriffsdefinitionen

  • "Beneficiaries": Organisationen, die das Grant Agreement (GA) unterzeichnen
  • "Participants": umfasst sowohl Beneficiaries als auch alle sonst am Projekt beteiligten Rechtsträger (d.h. "affiliated entities", "associated partners", "third parties giving in-kind contributions", "subcontractors", "financial support to third parties")

 

Subcontractor (Artikel 6.2.B, 9.3 GA)

Subcontractors erbringen klar definierte Leistungen zur Umsetzung von "(action) tasks" gegen Bezahlung.

Nähere Informationen: Themenseite "Subcontracting"

 

Contractor/Purchases (Artikel 6.2.C, 6.2.C.3 GA)

Externe Anbieter liefern Waren oder Dienstleistungen zur Unterstützung der Projektumsetzung, ohne selbst Projektaufgaben zu übernehmen.

Nähere Informationen: Themenseite "Kosten für sonstige Waren-, Werks- und Dienstleistungen"

 

Affiliated Entity (Artikel 8 GA)

Affiliated entities (Horizon 2020: „linked third parties“) sind rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Beneficiary verbunden (z. B. Mutter-, Tochter- oder Schwesterorganisationen).

  • Sie führen eigene Projektaufgaben ("(action) tasks") durch.
  • Sie können eigene Kosten abrechnen (Gewinnverbot).
  • Für sie gelten dieselben Förderfähigkeitsregeln sowie Rechte und Pflichten wie für Beneficiaries (z.B. eigenes Financial Statement, ggf. eigenes Certificate on the Financial Statements (CFS)).

Voraussetzungen:

  • Angabe im Grant Agreement (Aufnahme einer affiliated entity NACH Projektstart ist nur über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA möglich)
  • Aufgaben in der Projektbeschreibung (Annex 1) enthalten
  • Kosten im Budget (Annex 2) enthalten (d.h. in der jeweiligen Budgetkategorie des verbundenen Beneficiary)

Affiliated entities benötigen einen eigenen PIC im Funding & Tender Opportunities Portal.

Haftung und Pflichten:

Die verbundenen Beneficiaries sind sowohl inhaltlich (z.B. vertragsgemäße Ausführung des "(action) task" durch die affiliated entity) als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der verbundene Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) von der affiliated entity eingehalten werden.

Nähere Informationen: Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"

 

Associated Partner (Artikel 9.1 GA)

Associated partners führen Projektaufgaben durch, erhalten jedoch keine Förderung aus dem Horizon Europe-Projekt und dürfen daher im Projekt auch keine Kosten abrechnen (dies gilt auch dann, wenn sie grundsätzlich förderfähig wären).

Voraussetzungen:

  • Angabe im Grant Agreement (Aufnahme eines associated partner NACH Projektstart ist nur über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA möglich)
  • Aufgaben in der Projektbeschreibung (Annex 1) enthalten

Associated partners benötigen einen eigenen PIC im Funding & Tender Opportunities Portal.

Haftung und Pflichten:

Die dem associated partner zugeordneten Beneficiaries sind sowohl inhaltlich (z.B. vertragsgemäße Ausführung des "(action) task" durch den associated partner) als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der verbundene Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) vom associated partner eingehalten werden.

Nähere Informationen:  Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"

 

In-Kind Contribution free of charge (Artikel 9.2 GA)

Diese Dritten stellen einem Beneficiary Sachleistungen (d.h. nicht monetäre Ressourcen) kostenlos zur Verfügung, die für die Projektdurchführung genutzt werden. Beispiele: Geräte, Infrastruktur, Personal

Bitte beachten: Von Dritten kostenpflichtig bereitgestelltes Personal ist keine kostenlose Sachleistung!

Voraussetzungen:

  • Angabe der Dritten und deren Leistungen in der Projektbeschreibung (Annex 1)
  • Kosten im Budget (Annex 2) enthalten (d.h. in der jeweiligen Budgetkategorie des Beneficiary)

Die Aufnahme einer Sachleistung NACH Projektstart ist möglich:

  • entweder über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA
  • oder einem vereinfachten Genehmigungsverfahren ("simplified approval procedure") 

Haftung und Pflichten:

Die Beneficiaries sind sowohl inhaltlich als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) vom Sachleistenden eingehalten werden.

Nähere Informationen: Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe"

 

Financial support to third parties (Artikel 9.4 GA)

Die Beneficiaries vergeben von der EU-Kommission erhaltene Fördergelder selbst im Rahmen von z.B. Grants, Preisausschreiben, Stipendien an Dritte.

Voraussetzungen:

  • Der FSTP muss für dieses Projekt im Arbeitsprogramm/in der Ausschreibung vorgesehen sein, UND
  • es müssen entsprechende Regelungen im GA enthalten sein.

Haftung und Pflichten:

Die Beneficiaries sind sowohl inhaltlich als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) von den Empfangenden eingehalten werden.

 

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ein Beneficiary im selben Projekt gleichzeitig eine „third party“ sein?
Nein. Beneficiaries sind Unterzeichner des GA, third parties nicht.

Sind Subcontracting-Leistungen zwischen Beneficiaries zulässig?
Nein. Jede Organisation muss ihre eigenen Kosten selbst gegenüber der EU-Kommission abrechnen.

Können affiliated entities selbst Kosten für eigene Dritte abrechnen?
Ja. Für sie gelten dieselben Kostenregeln wie für Beneficiaries.

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

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Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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