Ein:e externe:r Anbieter:in liefert eine Ware oder erbringt eine Dienstleistung, stellt dafür eine Rechnung und erhält einen marktüblichen Preis.
Diese Leistungen dürfen keinen „(action) task“ im Sinne von Annex 1 des Grant Agreement (GA) darstellen, sondern dienen als Unterstützung des Beneficiary, damit dieser die Projektaufgaben selbst durchführen kann.
Beispiele
- Verbrauchsmaterialien
- Catering und Veranstaltungen
- Druck- und Grafikleistungen
- Übersetzungen
- Open-Access-Publikationskosten
- Konferenzgebühren
- Lizenz- und Patentgebühren
- Kosten für ein verpflichtendes Certificate on the Financial Statements (CFS)
Hinweis: Kosten, die gemäß der üblichen Praxis des Beneficiary als indirekte Kosten behandelt werden, dürfen nicht als direkte Kosten abgerechnet werden – unabhängig von ihrer Art.
Förderfähigkeitskriterien
Kosten für Purchases sind förderfähig, wenn:
- die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung eingehalten, UND
- der/die Anbietende nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (bzw. niedrigsten Preis) ausgewählt wurde, UND
- die Kosten im Budget (Annex 2 des GA, Kategorie C.3) enthalten sind, UND
- die Leistung für das Projekt notwendig ist und speziell für das Projekt beschafft wurde, UND
- kein Interessenkonflikt besteht.
Einschränkungen
Grundsätzlich nicht zulässig ist der Bezug solcher Leistungen von anderen Beneficiaries desselben Projekts, da jede Organisation ihre eigenen Kosten selbst gegenüber der EU-Kommission abrechnen muss.
Abgrenzung zu Subcontracting
| Purchases (Kategorie C) |
Subcontracting (Kategorie B) |
| Unterstützung der Projektpartner:innen bei der eigenständigen Projektdurchführung |
Umsetzung von "(action) tasks" laut Annex 1 des GA |
| muss nicht in Annex 1 des GA beschrieben sein |
muss in Annex 1 des GA beschrieben sein |
| Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten |
nicht Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten |
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