Kosten für sonstige Waren-, Werks- und Dienstleistungen in Horizon Europe

Zur Kategorie der „sonstigen Waren-, Werks- und Dienstleistungen“ (auch "Purchases" genannt) zählen unterschiedliche Leistungen, die die Beneficiaries von externen Dritten ("third parties") zukaufen, um ihre Aufgaben im Projekt selbst erfüllen zu können.

Ein:e Dritte:r schließt mit einem Beneficiary einen Vertrag über Waren-, Werks- oder Dienstleistungen stellt anschließend für seine/ihre Leistung eine Rechnung und erhält dafür einen marktüblichen Preis. Diese Leistung darf nicht Teil eines oder mehrerer "action tasks" laut Annex 1 des Grant Agreement (GA) sein.
Kosten für solche Leistungen werden bei der Berechnung der 25%-Pauschale für die indirekten Kosten berücksichtigt.

Beispiele sind Verbrauchsmaterialien, Catering, Druck, Grafik, Übersetzungen, Open Access-Veröffentlichungen, Kosten für ein verpflichtendes Prüfzertifikat eines/r Wirtschaftsprüfers/in (Certificate on the Financial Statements, CFS), Konferenzgebühren sowie Lizenz- und Patentgebühren.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die nach der üblichen Praxis des Beneficiary als indirekte Kosten behandelt werden, unabhängig von den genannten Beispielen, in EU-Projekten nicht als direkte Kosten verrechnet werden dürfen.

Zu den Fördervoraussetzungen zählt unter anderem, dass solche Leistungen immer an den/die Best- oder Billigstbieter:in vergeben werden müssen (d.h. ein Nachweis über das beste Preis-Leistungsverhältnis und/oder den niedrigsten Preis vorliegen muss).

Weitere Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind, dass die Kosten der Leistung im Gesamtbudget des Annex 2 des GA (Budgetkategorie C.3) enthalten sind und die Leistung speziell für das Projekt angeschafft wurde.

Prinzipiell unzulässig ist der Kauf solcher Leistungen von anderen Beneficiaries desselben Projekts, da jeder Beneficiary seine eigenen Kosten selbst im Projekt abrechnen muss.

Die Abgrenzung zu "Subcontracting":

  • Subcontracting wird in der Budgetkategorie "B. Subcontracting costs" budgetiert bzw. abgerechnet
  • Subcontracting betrifft die direkte Umsetzung von "action tasks“
  • die Aufgaben des Subcontractors müssen zwingend in Annex 1 des GA angegeben sein
  • die Kosten für Subcontracting werden bei der Berechnung der 25%-Pauschale für die indirekten Kosten nicht berücksichtigt

 

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Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611