Laura Bassi – 3. Ausschreibung

Gestaltung einer chancengerechten Zukunft

Im Rahmen der Ausschreibung „Laura Bassi: Gestaltung einer chancengerechten Zukunft“ wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) in einem Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern gefördert.

Die Ausschreibung richtet sich gezielt an Organisationen (insbesondere KMU), die durch Berücksichtigung einer oder mehrerer Diversitätsdimensionen, einen Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten Zukunft leisten wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) mehrerer Konsortialmitglieder in einem Netzwerk. 

Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der durch die Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entsprechende Wirkung entfalten.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    • Selbstverwaltungskörper
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssumme maximal EUR 500.000
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens EUR 100.000

Was sind die Einreichkriterien?

  • Mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens 2 KMU) 

ODER

  • Mindestens 2 sonstige nicht-wirtschaftliche Organisationen und mindestens 1 KMU (Hinweis: Zu den sonstigen nicht-wirtschaftlichen Organisationen zählen ausschließlich Selbstverwaltungskörper und Nicht profitorientierte Organisationen und NICHT Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.)
  • 36 Monate (3 Jahre)
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartnerin der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss für den Vollantrag im eCall ist der 25.04.2025, 12:00:00 (MESZ)

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben Förderungswerbende Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Entscheidung ist ebenfalls für September 2025 geplant.

Weitere Angebote

91 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.