Nano EHS und KI Trust Ausschreibung 2023

Sicherheits- und risikobezogene Forschung zu den Schlüsseltechnologien Advanced Materials (Nano EHS) und Künstliche Intelligenz (KI Trust)
Ausschreibung offen von 18.12.2023 12:00 bis 21.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die Ausschreibung 2023 ist zweigeteilt in NANO EHS und KI Trust. Der österreichische Forschungsschwerpunkt Nano Environment, Health and Safety (kurz Nano EHS) ist das Instrument zur gezielten Finanzierung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, den sogenannten Advanced Materials. Der Forschungsschwerpunkt basiert auf einer Empfehlung des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie, welcher vom Ministerrat im März 2010 verabschiedet wurde. Mit den Ausschreibungsinhalten zu KI Trust wird auf die zunehmende Bedeutung der Künstlichen Intelligenz in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen Bezug genommen. Dabei stehen die Entwicklung von Sicherheits- und Governancekonzepten unter Einbindung von unterschiedlichen Akteur:innen im Vordergrund.

Was wird finanziert?

Die aktuelle Ausschreibung bietet die Möglichkeit der Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.  
 

Folgende Ausschreibungsschwerpunkte sind im Forschungsschwerpunkt Nano EHS ausgeschrieben:

  • Weiterentwicklung des Safe-and-Sustainable-by-Design (SSbD)-Modells im Hinblick auf soziale Aspekte
  • Chancen und Risiken des Einsatzes von Nano- bzw. Advanced Materials in der Landwirtschaft unter Anwendung von digitalen Technologien

Davon sollen zum ersten Punkt zwei Studien und zum zweiten Punkt eine Studie finanziert werden.

   
Folgende Ausschreibungsschwerpunkte sind im Ausschreibungsbereich KI Trust ausgeschrieben:

  • KI Trust – Analyse und Entwicklung von Sicherheits- und Governancekonzepten zum Thema KI

   
Details zu beiden Ausschreibungsteilen und deren -inhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Wer wird finanziert?

Einreichberechtigt sind Einzelanbieter sowie Bietergemeinschaften zur Erbringung der im Ausschreibungsleitfaden spezifizierten F&E-Dienstleistung. Dabei kann es sich um Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Sonstige handeln.

Wie hoch ist die Finanzierung?

Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Nano EHS stehen insgesamt € 583.200,- Budget in 2023 zur Verfügung. Pro Projekt beträgt die maximale Finanzierung € 162.000,- exkl. USt.

Im Rahmen von KI Trust stehen insgesamt € 400.000,- Budget in 2023 zur Verfügung. Pro Projekt beträgt die maximale Finanzierung € 330.000,- exkl. USt.

Was sind die Einreichkriterien?

Einreichberechtigt sind Einzelbieter sowie Bietergemeinschaften. Einreichungen müssen vollständig und innerhalb der Einreichfrist elektronisch per eCall erfolgen.

Die Einreichfrist lautet: 21. März 2024, 12:00:00

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt elektronisch via eCall und umfasst eine inhaltliche Beschreibung, eine Kosteneingabe sowie zusätzliche Dokumente (CVs, …). Bitte beachten Sie, dass die Einreichung in dieser Ausschreibung über einen online-Antrag erfolgt. Dabei sind Zeichenbeschränkungen zu beachten.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Der Finanzierungsentscheid wird bis Juni 2024 erwartet.  

 

Kontakt

DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
Ausschreibung Nano EHS

T 0043577555084
DI Dr. Andreas SCHWARZ
DI Dr. Andreas SCHWARZ
Ausschreibung KI Trust

T 0043577555150

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

 

Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

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