Praktika für Schüler:innen 2025

4 Wochen in Forschung und Entwicklung

In dieser Ausschreibung werden Praktika in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen gefördert.

Was wird gefördert?

Sommerpraktika

  • für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren
  • Praktika in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen
  • in Forschung, Technologie und Innovation
  • die mindestens 4 Wochen (26 Kalendertage) dauern 
  • im Zeitraum zwischen 1. Juni und 30. September stattfinden

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, etc.)
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich

Wie hoch ist die Förderung?

Für Praktika in naturwissenschaftlich-technischen Themen stehen 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Organisationen, die Praktika anbieten, erhalten 1.200 Euro Förderung pro Praktikumsplatz.

Was sind die Einreichkriterien?

Das Förderungsansuchen muss vor Praktikumsstart eingereicht werden (spätestens am 1. Praktikumstag).

Inhaltlich

  • FTI-Aktivitäten als Rahmen für das Praktikum
  • Direkte Mitarbeit der Praktikantinnen und Praktikanten (echte Teilaufgaben in einer FTI-Aktivität)
  • Schwerpunkt in Naturwissenschaft und Technik 
    Interdisziplinäre Tätigkeiten in Kombination mit anderen Disziplinen sind zulässig, wenn mehr als 50 % der Aktivitäten in den Bereich Naturwissenschaft oder Technik fallen (nicht rein administrativ oder kaufmännisch).
  • Hochwertige Betreuung (mindestens 25 Personenstunden pro Monat. Die Erstellung des freiwilligen Videos bzw. Reports kann in diesem Rahmen unterstützt werden.)
  • Telearbeit der Praktikantin bzw. des Praktikanten ist bis zu einem Ausmaß von maximal 40 Prozent der Praktikumstage möglich, sofern eine ausreichende Betreuung sichergestellt wird.

Schüler:innen

  • Der oder die Schüler:in ist beim Start des Praktikums mindestens 15 Jahre alt
    und besucht eine österreichische Schule, offizielle österreichische Auslandschule oder eine Europäische Schule, an welchen österreichische Subventionslehrkräfte tätig sind, bzw. hat diese vor Kurzem abgeschlossen (letztes Zeugnis nicht älter als 2024)

Quotenregelung

  • Mindestens 50 % der genehmigten Praktika einer Organisation müssen an Schüler:innen nicht-technischer Schulen vergeben werden.

Wenn Sie noch auf der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten sind, veröffentlichen wir Ihre Praktikumsbeschreibung im Zuge der Einreichung auf der Praktikabörse.

Arbeitsverhältnis

  • Anstellung direkt bei der einreichenden Organisation
  • Beschäftigungsausmaß: mind. 28,5 Wochenstunden
  • Entlohnung: mind. 750 EUR Bruttomonatsgehalt  

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt Online-Antrag und besteht aus einer inhaltlichen Projekt- und Praktikumsbeschreibung und Eckdaten zu Praktikum und Schüler:in.

Sie haben Fragen zur Einreichung? Wir helfen gerne unter 05 7755 2222 oder per E-Mail weiter.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Wir prüfen Ihren Förderantrag (laufend nach Einreichung) und benachrichtigen Sie, sobald eine Entscheidung vorliegt.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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