Praktika: FAQ für Unternehmen und Schüler:innen

Diese Seite liefert Wissenswertes zu Praktika für Schüler:innen für Unternehmen und Schüler:innen in Form von Fragen und Antworten. Bei weiterführende Fragen helfen wir gerne unter 05 7755 2222 oder praktika@ffg.at weiter.

Unternehmen

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Das Förderungsansuchen muss vor Praktikumsstart eingereicht werden (spätestens am 1. Praktikumstag). Alle Eingaben erfolgen im eCall. Es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich. Der Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten sowie der Praktikumsbeschreibung.

Für jedes Praktikum muss ein eigener Antrag im eCall eingereicht werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung:

  • Einreichung ohne Praktikant:in: Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten sind noch nicht bekannt. Das Praktikum wird auf der Börse unter http://www.praktikaboerse.com veröffentlicht. Nachdem die Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten bekannt sind, muss der Antrag vervollständigt und erneut bis zur Einreichfrist abgeschickt werden.
  • Einreichung: Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten sind bekannt und wurden im eCall eingetragen.

Achtung: Beim Anlegen eines Praktikumsplatzes im eCall ohne Abschicken des Antrags werden noch keine Förderungsmittel reserviert.

Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Praktikantin oder einem Praktikanten sind, unterstützen wir Sie mit der Praktikabörse. Wir veröffentlichen Ihre Praktikumsbeschreibung aus dem eCall unkompliziert und automatisch auf der Praktikabörse. Sie erhalten dann Bewerbungen von interessierten Schüler:innen aus ganz Österreich. Sobald Sie sich für jemanden entschieden haben, tragen Sie dessen Daten im eCall ein und reichen den Antrag bis zur Einreichfrist erneut ein.

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderungswerbenden. Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.

Nach Projektende muss im eCall ein Endbericht innerhlab eines Monats gelegt werden. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen und gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Im Falle einer Stichprobenprüfung sind zusätzlich noch Belege als PDF hochzuladen.

Der Endbericht ist unabhängig vom freiwilligen Praktikumsreport oder Video der Praktikantin bzw. des Praktikanten verpflichtend einzureichen.

  • Die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers beim Sozialversicherungsträger.
  • Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmonats oder das Jahreslohnkonto. 
  • Der „L16-Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis“ ist als Beleg nicht zulässig.

Die Förderung wird nach Prüfung des Endberichts direkt an die fördernehmende Organisation ausbezahlt, also nach Abschluss des Praktikums. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Projekts und insbesondere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Grundsätzlich gilt: so viele Sie möchten – die Zahl der Praktika pro Unternehmen ist unbegrenzt. Natürlich müssen die Förderungskriterien – z. B. die Quotenregelung und erforderlichen Betreuungsstunden – für alle Praktika erfüllt sein.

Ja, es ist möglich Praktika anzubieten, die über 26 Kalendertage hinausgehen. Die Förderung erhöht sich dadurch allerdings nicht. Es können im gleichen Jahr auch nicht zwei Praktika eines Schülers bzw. einer Schülerin im gleichen Unternehmen gefördert werden. Schüler:innen können allerdings in einem Sommer mehrere Praktika bei unterschiedlichen Organisationen absolvieren.

Ja. Gerne können Sie Schüler:innen, mit denen Sie zufrieden waren, mehrere Jahre hintereinander als Praktikantin bzw. Praktikant anstellen.

Bei einem Praktikum müssen einerseits die Förderungskriterien (Anmeldung bei der Sozialversicherung, keine Werkverträge, usw.) beachtet werden. Darüber hinaus ist natürlich auch das Arbeitsrecht einzuhalten - für Jugendliche gelten hier Spezielle Schutzbestimmungen.

Datenschutz:

Die FFG und das BMK bieten verschiedene Maßnahmen an, um Jugendliche für FTI zu begeistern. Aus diesem Grund werden auch die Kontaktdaten aller Praktikantinnen und Praktikanten, inklusive E-Mail-Adresse, erhoben. Praktikantinnen und Praktikanten bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen daher von dem Arbeitgebenden vor Antragstellung aktiv informiert werden und dieser bzw. diesem ihr Einverständnis geben,

  • dass ihre Daten an die FFG weitergeleitet und dort elektronisch gespeichert werden;
  • dass sie aufgrund der Teilnahme an einem geförderten Praktikum E-Mails und postalische Zusendungen der FFG erhalten.

Die FFG stellt auf der Ausschreibungsseite ein Formular für diese Zustimmungserklärung zur Verfügung.

Ziel der Ausschreibung ist es, möglichst viele Jugendliche (insbesondere junge Frauen) für die Forschung zu begeistern. Schüler:innen, die keine technische Schule besuchen, haben im Alltag weniger Anknüpfungspunkte zu Naturwissenschaft und Technik und daher eine spätere Ausbildung in diesem Bereich möglicherweise noch nicht in Betracht gezogen. Mit einem Praktikum sollen auch sie die Möglichkeit haben, Berufe in Forschung und Entwicklung kennen zu lernen und Talente in diesem Bereich zu entdecken.

Aus diesem Grund sind pro einreichender Organisation mindestens 50 Prozent der Praktikumsplätze an Schülerinnen und Schüler nicht-technischer Schulen zu vergeben. Wird nur ein Praktikum vergeben, muss dieser Platz ebenfalls an eine Schülerin oder einen Schüler aus einer nicht-technischen Schule gehen.

Als nicht-technische Schule gelten:

  • Allgemeinbildende höhere Schule (z.B. BG, BRG, BORG etc.)
  • Berufsbildende höhere Schule (z.B. HAK, HBLA, HLFS etc.) außer HTL
  • Berufsbildende mittlere Schule (z.B. HAS, Fachschule für Sozialberufe etc.) außer technische Fachschule
  • andere österreichische Schule (z.B. Waldorfschule, internationale Schule in Österreich)
  • Schüler:innen nicht-technischer Schulen nutzen für ihre Suche nach einem Praktikumsplatz besonders häufig die Praktikabörse. Daher empfehlen wir, Ihre Praktika dort auszuschreiben. Sie können auch im Inserat erwähnen, dass speziell Schüler:innen aus AHS, HAK, usw. gesucht werden.
  • Erwähnen Sie in Ihrem Inserat, ob und welche Vorkenntnisse für das Praktikum erforderlich sind und weisen Sie auch darauf hin, wenn keine speziellen Vorkenntnisse nötig sind.
  • Knüpfen Sie Kontakte zu nicht-technischen Schulen und deren Lehrkräften. Kommunizieren Sie, dass Sie hochwertige Praktikumsplätze anbieten und speziell auf der Suche nach Schülerinnen bzw. Schülern aus AHS und nicht-technischen BHS/BMS sind.

Ein Teil eines Praktikums-Dienstverhältnisses kann unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Beispiel: Wenn ein Praktikum vom 30. Juli bis zum 24. August dauert, ist das Dienstverhältnis im Juli geringfügig.

Wir empfehlen, für Praktikantinnen bzw. Praktikanten eine Vollversicherung anzustreben. Mögliche Vorgehensweisen:

  • das Dienstverhältnis innerhalb eines Kalendermonats legen
  • das Dienstverhältnis auf einen vollen Monat verlängern (z.B. von 30. Juli bis 29. August)

Alternativ kann die Kostenersparnis, die sich aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung ergibt, an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten weitergegeben werden, damit diese die Überzahlung für eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung nutzen.

Nein.

Praktika in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen können eingereicht werden, die einen Bezug zu FTI aufweisen.

Damit ein Praktikum den inhaltlichen Kriterien entspricht, muss es zu überwiegenden Teilen aus förderbaren Tätigkeiten bestehen.

Folgende Tätigkeiten sind nicht förderbar:

  • Fließbandarbeit bzw. reine Mitarbeit in der Produktion
  • Qualitätsmanagement ohne Bezug zur Forschung und Entwicklung
  • Lager/Archiv sortieren und Inventur durchführen
  • Telefondienst
  • Schaltkasten in der Produktionshalle neu verdrahten
  • Computer in der Forschungsabteilung neu aufsetzen
  • Datenbanken befüllen
  • Literaturrecherche ohne Weiterbearbeitung oder Anwendung
  • Revision und Wartung von Maschinen
  • Softwareumstellungen in Bibliothek
  • Sortieren und Ausgeben von Arbeitskleidung
  • Wartungs-, Reinigungs-, Lager- und Abfüllarbeiten

Schüler:innen

  • Erste Erfahrungen mit Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaft und Technik
  • Kontakt zu erfahrenen Forschenden
  • Mindestbruttogehalt von 750 Euro (Das genaue Gehalt hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.)
  • Berufserfahrung für deinen Lebenslauf (Lass dir eine Arbeitsbestätigung über dein Praktikum ausstellen.)
  • Thema für deine vorwissenschaftliche Arbeit / BHS-Diplomarbeit: Bei vielen Praktika ist es möglich, deine Erfahrungen als Basis für die VWA bzw. Diplomarbeit zu nutzen. Ideen für Themen aus allen Bereichen findest du bei Young Science.

Organisationen, die Praktika anbieten, erhalten eine Förderung, um die Personalkosten der Praktikantinnen und Praktikanten zu decken. Wir freuen uns, wenn neue Firmen auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden. Konkret funktioniert das so: Du schreibst eine Initiativbewerbung an ein Unternehmen, das Forschung und Entwicklung betreibt oder eine Forschungseinrichtung (z. B. ein bestimmtes Uni- oder FH-Institut).

Bei der Bewerbung erwähnst du, dass es die Möglichkeit der Förderung für das Praktikum gibt, z. B. mit diesem Textbaustein: "Bei meiner Recherche zum Thema Sommerpraktika bin ich auf das Förderprogramm Praktika für Schüler:innen und Schüler gestoßen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Kosten für Sommerpraktika im Bereich Forschung und Entwicklung über dieses Programm gefördert werden können. Weitere Informationen und Kontaktpersonen der Förderagentur finden Sie unter www.ffg.at/praktika."

Auf der Praktikabörse findest du

  • vierwöchige Praktika bei österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • im Bereich Technik und Naturwissenschaft
  • mit Einblick in Forschung und Entwicklung (F&E)

Auf der Praktikabörse findest du NICHT

  • Praktika mit rein administrativen oder kaufmännischen Tätigkeiten
  • allgemeine Pflichtpraktika ohne Forschungscharakter
  • unbezahlte Volontariate
  • Praktika außerhalb naturwissenschaftlich-technischer Bereiche

Du kannst dich bewerben, wenn

  • du mindestens 15 Jahre alt bist
  • Schüler:in einer österreichischen Schule bist

Du kannst dich NICHT bewerben, wenn

  • du bereits ein Studium begonnen hast
  • du zu Beginn des Praktikums noch nicht 15 Jahre alt bist
  • deine Matura mehr als ein Jahr zurückliegt

Du kannst dich bewerben, wenn

  • du die Matura dieses Jahr gemacht hast
  • du deine Matura letztes Jahr gemacht hast, ABER noch kein Studium (oder eine andere weiterführende Ausbildung) begonnen hast
  • du deine Matura letztes Jahr gemacht hast und zurzeit Zivildienst oder Grundwehrdienst absolvierst

Wenn du schon ein Studium begonnen hast und Studentin im naturwissenschaftlichen-technischen Bereich bist, findest du hier Informationen: Praktika für Studentinnen

Ja, das Wichtigste ist dein Interesse, dich mit der Materie zu beschäftigen!   
Neugier und ein gutes Motivationsschreiben können oft mehr überzeugen als Zeugnisse und Vorkenntnisse. Sollten wirklich Vorkenntnisse erforderlich sein, findest du diese Information in der Praktikumsbeschreibung.

Praktika werden von Unternehmen und Forschungseinrichtungen in ganz Österreich angeboten. Wenn du ein Praktikum im Ausland suchst findest du auf der Website wienxtra.at weitere Informationen.

Die Praktika

  • finden zwischen Juni und September statt
  • dauern mindestens vier Wochen (mind. 26 Kalendertage)
  • haben eine Wochenstundenzahl von mindestens 28,5 Stunden
  • ein Motivationsschreiben mit Angaben zur Person
  • dein aktuellstes Zeugnis (z. B.: dein heuriges Semesterzeugnis)
  • einen kurzen Lebenslauf mit Foto kannst du ebenfalls mitschicken.

Im Motivationsschreiben erklärst du, warum du dich gerade für dieses Praktikum interessierst. Qualität geht vor Quantität – oft reichen wenige gut gewählte Gründe, um die Organisation von dir zu überzeugen! Tipps zur Bewerbung findest du z. B. auf der Website jugendportal.at.

Du bekommst ein Bruttogehalt von mindestens 750 € für einen Monat (das genaue Gehalt ergibt sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag und der konkreten Dauer deines Praktikums). Wenn du in den Ferien arbeitest, musst du auch Steuern zahlen. Es gibt aber die Möglichkeit, sich am Ende des Jahres einen Teil davon vom Finanzamt wieder zurückzuholen via Arbeitnehmer:innenveranlagung (Website finanzonline.at).

Deine Bewerbung über die Praktikabörse geht direkt an die Organisation, die das Praktikum anbietet. Diese wird dich so bald wie möglich kontaktieren. Bedenke aber, dass ein Bewerbungsprozess oft mehrere Wochen dauern kann!

Suche eine passende Organisation und schlage vor dort ein Praktikum zu machen, um an deinem Projekt arbeiten zu können.   
Eine andere Möglichkeit: Initiativen, bei denen kreative Ideen von Jugendlichen gefragt sind, z. B. hier:

  • Du kannst uns gerne in einem freiwilligen Video bzw. Report von deinem Praktikum berichten, siehe Punkt 15 dieser FAQ
  • Alle Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zudem einen Feedback Fragebogen per Email zugesendet. Wir sind an deinen Erfahrungen interessiert und ersuchen dich daher, diesen online auszufüllen. Deine Rückmeldung unterstützt uns bei der laufenden Verbesserung des Förderangebotes. Deine Daten werden selbstverständlich anonym und vertraulich behandelt. Vielen Dank für deine Rückmeldung!
  • Falls du weitere Rückmeldungen oder ein Anliegen hast, kannst du uns gerne direkt kontaktieren.   
    Manchmal kommt es in einem Beschäftigungsverhältnis zu Schwierigkeiten. Du kannst jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen oder dich je nach Problemlage an folgende Organisationen wenden:

Im Rahmen der Ausschreibung Praktika für Schüler:innen wird jungen Menschen ermöglicht, Forschung und Entwicklung live zu erleben. Danach können die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in einem freiwilligen Video oder Report von ihren Erfahrungen berichten. Die besten 20 Einreichungen werden jedes Jahr prämiert.

Alle Infos zur Teilnahme am Wettbewerb findest du auf der Seite Prämierung der Videos/Reports.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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