Innovationslehrgänge - Allgemeine Informationen

Kompetenzerweiterung in der angewandten Forschung: Innovationslehrgänge*

Innovationslehrgänge sind längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke in neuralgischen und derzeit unterbesetzten FTEI-Themenfeldern. Das Angebot soll die FTEI-Kompetenz der teilnehmenden Mitarbeitenden erhöhen und muss in Kooperation zwischen mindestens drei Unternehmen und mindestens einer Universität oder Fachhochschule aufgesetzt werden. Förderbar sind Vorhaben, die den Zielsetzungen von Innovationslehrgängen entsprechen. Es dürfen keine bereits am Markt oder im Unternehmen bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen dupliziert werden.

Ziele:  

  • Unterstützung von Unternehmen im systematischen Aufbau und der Höherqualifizierung des vorhandenen Forschungs- und Innovationspersonals.
  • Intensivierung des Wissenstransfers zwischen Universitäten bzw. Fachhochschulen und Unternehmen, in beide Richtungen gleichermaßen.
  • Beitrag zu einer stärkeren Verankerung unternehmensrelevanter Lehr- und Forschungsschwerpunkte an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen.

 

Konkret sollen die geplanten Maßnahmen zu folgenden Zielen beitragen:

  • Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskompetenz in zukunftsrelevanten Technologiefeldern über die Qualifizierung von Mitarbeitenden
  • Nachhaltige Etablierung von bisher nicht adressierten wirtschaftsnahen Themen des Qualifizierungsangebots im Hochschulsegment
  • Etablierung nachhaltiger Kooperationen

 

Die Programmlinie Innovationslehrgänge wurde bis 2015 (d. h. im Rahmen der 1. Ausschreibung) unter der Bezeichnung "Innovationslehrveranstaltungen" geführt.

 

Die Förderung richtet sich insbesondere an technologisch kompetente sowie forschungsorientierte Unternehmen. (Technologisch kompetente Unternehmen beschäftigen mehrere TechnikerInnen und/oder ForscherInnen und haben typischerweise ein eigenes F&E-Budget. Als forschungsorientiert gelten Unternehmen mit eigener F&E-Abteilung.) Förderbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Förderbare Organisationen können sich an der Ausschreibung als Konsortialführung oder Projektpartner beteiligen und erhalten eine Förderungsquote entsprechend dem Organisationstyp.

Das Wichtigste in Kürze

geschlossen Verfügbarkeit
08.10.2012 - 31.12.2020
Initiative für
(Gemeinnützige) VereineFachhochschulenForschungseinrichtungenGebietskörperschaftenGroße Unternehmen (GU)Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)KompetenzzentrenStartupsUniversitäten
Geldgeber
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Kontakt

SCHÖFBECK Denise

Denise SCHÖFBECK

+43 577 55-2308 E-Mail senden

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