Expedition Zukunft SERVICES 2026/1

Ihre Innovation ist finanziert. Jetzt beginnt der nächste Schritt.

Die Förderung Expedition Zukunft SERVICES richtet sich an laufende FFG- oder EU-Horizon geförderte F&E-Projekte mit bahnbrechendem Innovationscharakter. Ziel ist es, die Umsetzung und Verwertung dieser Innovationen durch gezielte Services zu beschleunigen. Projektteams erhalten individuelle Beratung und Begleitung, um spezifische Herausforderungen zu meistern und die Markteinführung zu erleichtern. Das Gesamtbudget für Expedition Zukunft SERVICES beträgt maximal 1 Million Euro.
Die Ausschreibungsdokumente folgen am 03.08.2026

Was wird gefördert?

Laufende FFG- oder Horizon-Europe-Projekte mit bahnbrechendem Innovationscharakter erhalten individuelle externe Services. Sie unterstützen dabei, Herausforderungen auf dem Weg von der Innovation zur Anwendung oder zur Markteinführung gezielt zu bewältigen.

Die Services umfassen

  • Begleitung durch die FFG über einen Expeditionsguide: Kick-off-Meeting, regelmäßige Abstimmungen, gemeinsame Auswahl und Koordination externer Services, sowie Zugang zum FFG-Netzwerk.
  • Beratungsangebot externer Dienstleister:innen: 
    • Geschäftsmodell
    • Strategie und Organisation (Umsetzungskonzepte, Changemanagement, Human Resources, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Wachstum) 
    • Recht
    • Finanzierung und Investor:innen
    • Life-Sciences
  • Weitere Unterstützungsangebote: Nachhaltigkeitsassessment (FFG-EEN), IP-Buddy (ÖPA - Österreichisches Patentamt)

Nicht förderfähig sind Personalkosten für die Teilnahme an Workshops und Beratungen sowie allgemeine administrative Beratungen und Unterstützung bei der Erstellung von Förderanträgen.

Wichtig: Die FFG organisiert die Unterstützung durch bereits ausgewählte externe Dienstleister:innen und bezahlt diese direkt. Es fließt kein Geld an die Förderungsnehmenden.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden österreichische Organisationen mit einem laufenden F&E-Projekt bei der FFG oder der EU. 

Dazu zählen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform (außer GesbR)
  • Unternehmen in Gründung, natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Gründungsabsicht
  • Sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Nicht wissenschaftsorientierte Vereine

Wird das zugrunde liegende Projekt im Konsortium durchgeführt, kann im Rahmen von Expedition Zukunft SERVICES nur eine Organisation einen Antrag stellen und unterstützt werden, die für die Umsetzung in den Markt für (Teil-)Ergebnisse des Projektes zuständig ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form externer Services im Gegenwert von bis zu 10.000 EUR als 100 % Förderung. Die FFG hat die externen Dienstleister:innen bereits ausgewählt und übernimmt deren Beauftragung und Bezahlung. Ein Geldfluss an die Fördernehmenden ist nicht vorgesehen. 

Rechtlich handelt es sich um eine Innovationsbeihilfe (Art. 28 AGVO). Siehe auch FFG-Richtlinie Offensiv erweitert um Art. 25a und 25b AGVO, Kapitel 4.2.10 "Innovationsbeihilfen für KMU" (Art. 28 AGVO, Seite 30).

 

 

 

Was sind die Einreichkriterien?

Zum Einreichungsdatum muss ein laufendes F&E-Projekt bei der FFG oder der EU vorliegen. Das Projekt muss die Umsetzung einer bahnbrechenden Innovation anstreben. Bei Konsortien kann nur ein Kooperationspartner unterstützt werden, der für die Umsetzung verantwortlich ist.

Die konkreten Services müssen bei der Einreichung noch nicht angegeben werden. Nach einer positiven Förderentscheidung werden sie gemeinsam mit dem zugewiesenen Expeditionsguide im Kick-off-Meeting ausgewählt.

Wie erfolgt die Einreichung?

Förderungsansuchen können jederzeit elektronisch via eCall eingereicht werden.

Im Antragsformular im eCall sind 

  • die angestrebte große Veränderung 
  • und die erwartete Wirkung auf Markt, Gesellschaft oder Technologie 
  • sowie die besonderen Herausforderungen abseits der Technologie 

darzustellen. Zusätzlich sind konkrete Schritte zur Anwendung oder zur Markteinführung zu beschreiben.

Diese Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung des bahnbrechenden Innovationspotenzials.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über den Abschluss eines Förderungsvertrags erfolgt nach formaler und inhaltlicher Prüfung durch die FFG-Geschäftsführung auf Empfehlung des Bewertungsgremiums.

Die Einreichungen werden laufend geprüft. Nach einer positiven Entscheidung wird gemeinsam mit dem Expeditionsguide festgelegt, welche externen Services Ihr Vorhaben am besten unterstützen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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