Die beantragte Förderung beträgt 10.000 EUR als Innovationsbeihilfe als Gegenwert für die Leistungen externer Expert:innen.
Siehe auch FFG-Richtlinie Offensiv erweitert um Art. 25a und 25b AGVO, Kapitel 4.2.10 "Innovationsbeihilfen für KMU" (Art. 28 AGVO, Seite 30).
Die Auswahl und Beauftragung der Drittleister erfolgt durch die FFG.
Die Förderquote liegt bei 100 % als direkte Auszahlung an Drittleister. Ein Geldfluss an den Födernehmenden ist nicht vorgesehen.