Expedition Zukunft SERVICES 2026/1

Ihre Innovation ist gefördert. Jetzt bringen wir sie weiter.

Die Förderung Expedition Zukunft SERVICES richtet sich an laufende FFG- oder EU-Horizon geförderte F&E-Projekte mit bahnbrechendem Innovationscharakter. Ziel ist es, die Umsetzung und Verwertung dieser Innovationen durch gezielte Services zu beschleunigen. Projektteams erhalten individuelle Beratung und Begleitung, um spezifische Herausforderungen zu meistern und die Markteinführung zu erleichtern. Das Gesamtbudget für Expedition Zukunft SERVICES beträgt maximal 1 Million Euro.
Die Ausschreibungsdokumente folgen am 03.08.2026

Was wird gefördert?

Gefördert werden laufende, bereits von der FFG oder der EU unterstützte Forschungs- und Innovationsprojekte (F&E) mit bahnbrechendem Innovationscharakter. Die Förderung umfasst ergänzende, nicht-monetäre Leistungen in Form von Services zur Unterstützung der Projektdurchführung und Verwertung innovativer Ergebnisse.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden österreichische Organisationen mit einem laufenden F&E-Projekt bei der FFG oder der EU. 

Dazu zählen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform (außer GesbR)
  • Unternehmen in Gründung, natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Gründungsabsicht
  • Sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Nicht wissenschaftsorientierte Vereine

Wird das zugrunde liegende Projekt im Konsortium durchgeführt, kann im Rahmen von Expedition Zukunft SERVICES nur eine Organisation einen Antrag stellen und unterstützt werden, die für die Umsetzung in den Markt für (Teil-)Ergebnisse des Projektes zuständig ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die beantragte Förderung beträgt 10.000 EUR als Innovationsbeihilfe als Gegenwert für die Leistungen externer Expert:innen. 

Siehe auch FFG-Richtlinie Offensiv erweitert um Art. 25a und 25b AGVO, Kapitel 4.2.10 "Innovationsbeihilfen für KMU" (Art. 28 AGVO, Seite 30).

Die Auswahl und Beauftragung der Drittleister erfolgt durch die FFG. 

Die Förderquote liegt bei 100 % als direkte Auszahlung an Drittleister. Ein Geldfluss an den Födernehmenden ist nicht vorgesehen. 

 

 

 

Was sind die Einreichkriterien?

Zum Einreichungsdatum muss ein laufendes F&E-Projekt bei der FFG oder der EU vorliegen. Das Projekt muss die Umsetzung einer bahnbrechenden Innovation anstreben. Bei Konsortien kann nur ein Kooperationspartner unterstützt werden, der für die Umsetzung verantwortlich ist 

Wie erfolgt die Einreichung?

Förderungsansuchen können jederzeit elektronisch via eCall eingereicht werden.

Im Antragsformular im eCall sind 

  • die angestrebte große Veränderung 
  • und die erwartete Wirkung auf Markt, Gesellschaft oder Technologie 
  • sowie die besonderen Herausforderungen abseits der Technologie 

darzustellen. Zusätzlich sind konkrete Schritte zur Anwendung oder zur Markteinführung zu beschreiben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über den Abschluss eines Förderungsvertrags erfolgt nach formaler und inhaltlicher Prüfung durch die FFG-Geschäftsführung auf Empfehlung des Bewertungsgremiums.

Die Einreichungen werden laufend geprüft. Nach positiver Entscheidung wird gemeinsam mit dem Expedition Guide der konkrete Unterstützungsbedarf gemeinsam eruiert und die passende externe Begleitung vorbereitet.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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