Es werden Marketing- und Vertriebsmaßnahmen gefördert, die direkt im Zusammenhang mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps (Produkt oder Dienstleistung) für eine Dauer von maximal 18 Monaten anfallen.
Förderbare Tätigkeiten umfassen:
- Marktaufbereitung (u.a. Marktanalyse)
- Aufbau Vertriebsteam (u.a. Ausstattung, Schulung, Beratung)
- Aufbau Vertriebskanäle (u.a. Direktvertrieb, Messebesuche, digitales Marketing)
- Erstellung oder Optimierung eines Vertriebskonzepts (Marketingstrategie, -prozesse, -maßnahmen)
- Fertigungsüberleitung (u.a. Produktionskapazitäten)
In dieser Phase sollen insbesondere:
- Vertriebskonzepte entwickelt und erprobt,
- erste Kunden gewonnen und Umsätze lukriert, sowie
- organisatorische Strukturen für eine nachhaltige Marktetablierung aufgebaut werden.
Die Zielsetzung dieser Förderung ist nicht die Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.