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Markt.Einstieg 2025

Förderung für KMU zur Vermarktung von fertigen Projektentwicklungen (De-minimis)

Markt.Einstieg unterstützt Klein- und Mittelunternehmen (KMU) unabhängig von der Rechtsform in der Phase des erstmaligen Markteintritts mit einem Zuschuss zu den direkten Verwertungskosten. Das Förderungsangebot ist offen für alle erfolgreich abgeschlossenen Projekte der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation.

Was wird gefördert?

Es werden Marketing- und Vertriebsmaßnahmen gefördert, die direkt im Zusammenhang mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps (Produkt oder Dienstleistung) für eine Dauer von maximal 18 Monaten anfallen. 

Förderbare Tätigkeiten umfassen:

  • Marktaufbereitung (u.a. Marktanalyse)
  • Aufbau Vertriebsteam (u.a. Ausstattung, Schulung, Beratung)
  • Aufbau Vertriebskanäle (u.a. Direktvertrieb, Messebesuche, digitales Marketing)
  • Erstellung oder Optimierung eines Vertriebskonzepts (Marketingstrategie, -prozesse, -maßnahmen)
  • Fertigungsüberleitung (u.a. Produktionskapazitäten) 

In dieser Phase sollen insbesondere:

  • Vertriebskonzepte entwickelt und erprobt,
  • erste Kunden gewonnen und Umsätze lukriert, sowie
  • organisatorische Strukturen für eine nachhaltige Marktetablierung aufgebaut werden.

Die Zielsetzung dieser Förderung ist nicht die Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Klein und Mittelunternehmen (KMU), unabhängig von der Rechtsform (auch gemeinnützige Organisationen) können diese Förderung beantragen. 

Sie sind nicht sicher, ob Ihre Organisation als KMU zählt? Mit unserem KMU-Schnell-Check führen Sie in wenigen Schritten eine unverbindliche Ersteinschätzung durch. 

Es ist ausschließlich der Förderungsantrag durch eine einzelne Organisation (Einzelantrag) vorgesehen. Die Antragstellung in Kooperation mit anderen Organisationen (Partneranträge) ist nicht zulässig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Projektgröße kann 200.000 EUR Gesamtkosten nicht überschreiten. 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Projektart in der eingereicht wird:

  • Markt.Einstieg: Die Förderung beläuft sich auf 40 % der anerkennbaren Kosten (max. 80.000 EUR).
  • Markt.Einstieg Gender und Social: Die Förderung beläuft sich auf 60 % der anerkennbaren Kosten (max. 120.000 EUR). Der Gender-Bonus wird für frauengeführte Unternehmen und der Social Bonus für Soziale Innovation vergeben.

Es handelt sich um eine De-Minimis Förderung.

Was sind die Einreichkriterien?

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss eines FFG geförderten Projekts der experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm, kooperatives F&E-Projekt) oder Prozess- und Organisationsinnovation (zB Impact Innovation)
  • Einreichung spätestens 12 Monate nach Ende des Förderungsvertrags zum FFG-Vorprojekt
  • Vorliegen eines marktfähigen Prototyps (Produkt oder Dienstleistung)

Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Leitfaden zu Markt.Einstieg zusammengefasst.

Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) zur Einordnung der Forschungskategorie als Hilfestellung heran.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation nicht möglich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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