F&E-Infrastruktur
Details
C21 | F&E-Infrastruktur
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Kurzbeschreibung | F&E-Infrastrukturprojekte bestehen aus einem Modul „Infrastruktur-Anschaffung“ zur Förderung der Anschaffungskosten von F&E-Infrastruktur inklusive einem verpflichtenden Nutzungskonzept und optional aus einem weiteren Modul „Startphase“ zur geordneten Inbetriebnahme der geförderten Infrastruktur. Beide Module können im Rahmen einer „wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ A) oder im Rahmen einer „nicht-wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ B) umgesetzt bzw. gefördert werden. |
Laufzeit der Vorhaben | Offen, wird im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden festgelegt. Dauer der Startphase: max. 3 Jahre |
Höhe der Förderung | Obergrenze wird im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden festgelegt |
Finanzierungsart | Zuschuss |
Förderquoten in % der Projektkosten | Die maximale Förderungsquote im Rahmen des gegenständlichen Förderungsinstrumentes beträgt
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Wer ist förderbar |
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Besondere Anforderungen | Zuordnung des Projektes zu Typ A oder Typ B bei Einreichung für die gesamte Projektlaufzeit |
Einreichmöglichkeit | fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren |
Adressierte Ziele |
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