Projektbeteiligte aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen um. Förderbar (als Konsortialführung bzw. Konsortiumsmitglieder) sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende:
- Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Unternehmen mit Innovationsbezug. Das sind Unternehmen, für die Innovation ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Unternehmenstätigkeit ist.
Wie sieht das Mindestkonsortium aus?
Das Konsortium besteht aus mindestens:
- Einem wissenschaftlichen Konsortiumsmitglied: eine akademische Einrichtung (z. B. Universität, Fachhochschule) bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und
- Zwei Unternehmen als Konsortiumsmitglieder mit Innovationsbezug, die selbstständig wirtschaftlich tätig sind, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsart. Dies betrifft Unternehmen sowie Vereine.
In einem Projekt müssen weiters mindestens fünf Bildungseinrichtungen beteiligt sein (vom Kindergarten bis zur Matura, davon mind. 2 Volksschulen und mind. 2 Sekundarstufen I).