Das Förderungsangebot steht Organisationen aus allen Branchen offen, wie zum Beispiel
- Startups und Unternehmen in Gründung
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
- Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
- Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
sofern sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.
Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Produkte auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.
Großunternehmen können dann Projekte einreichen, wenn diese einer Sozialen Innovation nachgehen (in diesem Fall handelt es sich um eine De-Minimis Beihilfe). Das Ziel eines sozialen Projekts ist explizit, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen.