Es werden Marketing- und Vertriebsmaßnahmen gefördert, die direkt im Zusammenhang mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps (Produkt oder Dienstleistung) für eine Dauer von maximal 18 Monaten anfallen.
Lesen Sie vor der Einreichung die Förderkriterien, die im Instrumentenleitfaden in Kapitel 8.1 beschrieben werden.
Förderbare Tätigkeiten umfassen:
- Marktaufbereitung (u.a. Marktanalyse)
- Aufbau Vertriebsteam (u.a. Ausstattung, Schulung, Beratung)
- Aufbau Vertriebskanäle (u.a. Direktvertrieb, Messebesuche, digitales Marketing)
- Erstellung oder Optimierung eines Vertriebskonzepts (Marketingstrategie, -prozesse, -maßnahmen)
- Fertigungsüberleitung (u.a. Produktionskapazitäten)
In dieser Phase sollen insbesondere:
- Vertriebskonzepte entwickelt und erprobt,
- erste Kunden gewonnen und Umsätze lukriert, sowie
- organisatorische Strukturen für eine nachhaltige Marktetablierung aufgebaut werden.
Die Zielsetzung dieser Förderung ist nicht die Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.