Öko-Scheck 2026

Ihr Weg zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsweise

Der Öko-Scheck ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen, klima- und umweltfreundliche Innovationen unbürokratisch umzusetzen und damit aktiv zur ökologischen Nachhaltigkeit beizutragen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Eckdaten der Ausschreibung noch ändern können.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben die durch klima- und umweltfreundliche Innovationen zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise beitragen. Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen, ressourceneffiziente Prozesse und klimafreundliche Geschäftsmodelle. 

Förderbar sind:

  • Problem- und Systemanalysen sowie Recherchen
  • Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
  • Pilotversuche und Tests neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte sowie vergleichbare Innovations- und Erprobungsschritte

Ist im Projekt zusätzliches Know-how erforderlich, können neben Personalkosten auch Kosten für externe Innovations- bzw. Nachhaltigkeitsexpertise gefördert werden (max. 30 % der Gesamtkosten).

Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Es wird nur ein Öko-Scheck je Organisation gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform (z. B. GmbH, KG OG etc. jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts – GesbR)
    Einzelunternehmen sind nur mit Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer förderbar. Diese ist bereits bei Antragstellung anzugeben.
  • Gemeinnützige Organisationen
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
    • Non-Governmental Organisation (NGO)
    • Vereine
  • Nicht förderbar sind:
  • Organisationen, die bereits mit einem Öko-Scheck gefördert wurden
  • Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
  • Einzelunternehmer ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
  • Unternehmen in Gründung
  • Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
  • (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
  • Schulen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt max. 12.000 €. Die Förderquote beträgt 80 % der förderbaren Gesamtkosten (max. 15.000 €).

Es werden Personalkosten und Drittkosten (max. 30 % der Gesamtkosten) gefördert.

Der Öko-Scheck ist eine De-minimis Beihilfe.

Was sind die Einreichkriterien?

Förderungsansuchen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
  • Qualität des Vorhabens
  • Eignung der Förderungswerbenden / Projektbeteiligten

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Beachten Sie: Bei der Antragstellung sind Angaben zur Unternehmensgröße erforderlich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in einem vereinfachten Bewertungsverfahren nach Ende der Einreichfrist.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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