Öko-Scheck: Services

 

Öko-Scheck - Übersicht
Projekt - Antrag & Endbericht
Services - Hilfe & Support

 

Inhaltsverzeichnis FAQ

 

Öko-Scheck

1. Was ist der Öko-Scheck?    
2. Welche Vorhaben sind förderbar?    
3. Welche Kosten sind förderbar?    
4. Muss meine Organisation Forschung und Entwicklung betreiben, um einen Öko-Scheck beantragen zu können?    
5. Was versteht man unter Innovation oder Innovationsprozess?    
6. Welche Drittleistung kann ich nutzen?   
7. An wen richtet sich der Öko-Scheck?    
8. Darf das Projekt schon vor Einreichung begonnen haben?    
9. Kann der Öko-Scheck auch länger als 1 Jahr dauern?    
10. Können bestehende Konzepte rückwirkend eingereicht und gefördert werden?    
11. Sind mehrere Öko-Schecks förderbar?

Antragstellung, Auswahlverfahren & Fördervertrag

12. Wie reiche ich ein?    
13. Wo finde ich Hilfe zum eCall?    
14. Kann ich auch in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen?    
15. Werden alle eingereichten Projekte bewertet?   
16. Nach welchen Kriterien wird mein Projektantrag beurteilt?    
17. Bis wann ist der Antrag einzureichen?    
18. Was ist die bedingte Förderzusage?

Kosten, Förderung & Endbericht

19. Wie hoch ist die maximale Förderung?    
20. Was sind förderbare Drittkosten?    
21. Ist ein Projekt auch nur mit Drittkosten förderbar?    
22. Wie funktioniert die Abrechnung/Berichtslegung?    
23. Muss ich Stundenaufzeichnungen führen?    
24. Wann wird die Förderung ausbezahlt?    
25. Ist die Förderung für den Öko-Scheck eine De-minimis-Beihilfe?    
26. Wo bekomme ich mehr Informationen?   

 

Öko-Scheck   
 

1. Was ist der Öko-Scheck?

Der Öko-Scheck ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen in eine klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaftsweise einzusteigen und diese noch weiter zu verbessern.   
 

2. Welche Vorhaben sind förderbar?

Der Öko-Scheck fördert Problemanalysen, Recherchen, Konzeption und Entwicklung passender Lösungen, Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle etc. sowie die Inanspruchnahme von externer Innovationsexpertise.   
 

3. Welche Kosten sind förderbar? 

Im Rahmen des Öko-Schecks werden ausschließlich Personalkosten und Drittkosten gefördert. Nicht förderbar sind Investitionen und Anschaffungen, Sach- und Materialkosten, Reisekosten,  Externe Weiterbildungskosten (z. B. Kurskosten von Bildungsinstituten), Marketing und Kampagnen, externe Projektmanagementkosten sowie Anwaltskosten und Kosten für Unternehmens- und Steuerberatung.   
 

4. Muss meine Organisation Forschung und Entwicklung betreiben, um einen Öko-Scheck beantragen zu können?

Nein, Forschung und Entwicklung zu betreiben ist keine Voraussetzung für eine Einreichung. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.   
 

5. Was versteht man unter Innovation oder Innovationsprozess?

Unter Innovation wird die Entwicklung einer neuen Lösung verstanden. Das kann ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Prozess sein. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.

Der Innovationsprozess beschreibt den Weg vom Erkennen eines Problems bis zu einer innovativen Lösung. Ausgegangen wird von einer Problemdefinition, bei der Auswirkungen dargestellt und analysiert werden. In der Folge werden Ideen erarbeitet und getestet, um die richtige Lösung zu entwickeln.   
 

6. Welche Drittleistung kann ich nutzen?

In einem Öko-Scheck Projekt können Beratungsleistungen von Externen mit Innovations- bzw. Nachhaltigkeitskompetenz oder für den Aufbau von technischen/wissenschaftlichen Know-how zur Erreichung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Anspruch genommen werden.  Diese Leistungen sind als Drittkosten anzugeben und dürfen 30 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.   
 

7. An wen richtet sich der Öko-Scheck?

Der Öko-Scheck richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen. Es ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich erforderlich.

Förderbar sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU, Einzelunternehmen mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer):   
    Die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Beteiligungen an Unternehmen sind zu berücksichtigen.   
    Detaillierte Informationen zur Einstufung finden Sie in der KMU-Definition auf der FFG-Website.
  • Gemeinnützige Organisationen:   
    Gemeinnützige Organisationen sind unabhängig ihrer Organisationsgröße einreichberechtigt. Dazu gehören etwa:   
    - Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)   
    - Non-governmental Organisations (NGO)   
    - Vereine

Nicht förderbar sind:

  • Organisationen, die bereits mit einem Öko-Scheck gefördert wurden
  • Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
  • Einzelunternehmer ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
  • Unternehmen in Gründung
  • Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
  • (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
  • Schulen   
     

8. Darf das Projekt schon vor Einreichung begonnen werden? 

Nein, der frühestmögliche Zeitpunkt des Projektbeginns ist der Zeitpunkt der Einreichung des Antrages. Kosten können erst ab diesem Projektbeginn anerkannt werden. Der Projektstart ist im Antrag anzugeben. Kosten, die vor Projektstart entstehen, können nicht anerkannt werden.   
 

9. Kann der Öko-Scheck auch länger als 1 Jahr dauern?

Nein, die maximale Projektlaufzeit ist 1 Jahr. Sie können das Projekt auch in einem kürzeren Zeitraum durchführen. Die Einreichung des Endberichts ist erst nach Projektabschluss möglich. Der Endbericht muss spätestens 12 Monate nach Projektstart eingereicht werden.   
 

10. Können bestehende Konzepte rückwirkend eingereicht und gefördert werden? 

Nein, ein bereits durchgeführtes Projekt kann nicht gefördert werden.   
 

11. Sind mehrere Öko-Schecks förderbar? 

Nein. Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Ausschreibungen ein Öko-Scheck genehmigt, ist die Förderung eines weiteren Öko-Schecks NICHT möglich.    
 

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Antragstellung, Auswahlverfahren & Fördervertrag   
 

12. Wie reiche ich ein?

Die Einreichung erfolgt online im eCall der FFG. Der Antrag besteht aus einer kurzen inhaltlichen Projektbeschreibung und einer einfachen Kostenplanung und Beschreibung der Kosten. Bitte füllen Sie dafür die Eingabemasken im eCall aus. Sie müssen keine Anhänge hochladen.   
Sollte eine Überarbeitung von Inhalten notwendig sein, werden die Förderwerbenden davon in Kenntnis gesetzt und können die Mängel innerhalb einer von der FFG kommunizierten Frist beheben.   
Sobald Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie per eCall eine bedingte Förderungszusage. Die Antragsprüfung startet nach Ende des festgelegten Einreichzeitraums.   
 

13. Wo finde ich Hilfe zum eCall?

Hilfe zum eCall finden Sie im eCall-Tutorial.    
 

14. Kann ich auch in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen?

Es ist möglich Anträge auf Deutsch und Englisch einzureichen. Die Unterlagen sind nur auf Deutsch verfügbar.   
 

15. Werden alle eingereichten Projekte bewertet?

Die Auswahl der Projekte erfolgt NICHT nach dem Prinzip „First Come, First Served“. 
Auswahlverfahren: Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken.  Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.
Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.
 

16. Nach welchen Kriterien wird mein Projektantrag beurteilt?

Die einreichende Organisation ist förderbar (siehe Punkt 7.) und erfüllt folgende Förderkriterien: 

  • Projektinhalt - Was will ich tun und warum?    
    Die Ziele und Aktivitäten des Projektes sind nachvollziehbar beschrieben und geeignet, das Unternehmen bzw. die Organisation klima- und umweltfreundlicher zu machen. 
  • Nutzen und Wirkung - Was bewirkt das Projekt?   
    Verbesserungen in Richtung klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaftsweise im Unternehmen/in der Organisation sind erkennbar. 
  • Kosten – Wie sehen die Kosten aus?   
    Personalkosten: Die Anzahl der Stunden ist für den Projektinhalt und die Größe der Organisation angemessen.   
    Drittkosten: Die Leistung von Dritten ist nachvollziehbar beschrieben, für die Erreichung der Projektziele relevant und in Bezug auf den Projektinhalt angemessen. Es werden ausschließlich förderbare Kosten angeführt.   
     

17. Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge können innerhalb des festgelegten Einreichzeitraumes eingereicht werden. Die Beurteilung der Anträge erfolgt nach Ende der Einreichfrist.   
Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die antragstellenden Organisationen zu sorgen. Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.   
 

18. Was ist die bedingte Förderungszusage?

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderwerbenden. Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.   

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.   
     

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Kosten, Förderung & Endbericht   
 

19. Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von maximal 80 % der förderbaren Kosten. Die restlichen 20 % der Kosten werden vom Unternehmen selbst finanziert. Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro. Liegen die Gesamtkosten unter 15.000 Euro wird entsprechend aliquot (80 % der förderbaren Kosten) gefördert.

Beispiele:

  • Kosten von 15.000 Euro: max. Förderung 12.000 Euro - Eigenmittel: 3.000 Euro
  • Kosten von 12.000 Euro: max. Förderung 9.600 Euro - Eigenmittel: 2.400 Euro
  • Kosten von 10.000 Euro: max. Förderung 8.000 Euro - Eigenmittel: 2.000 Euro   
     

20. Was sind förderbare Drittkosten? 

Förderbare Drittkosten sind Kosten für Beratungsleistungen von Externen mit Innovations- bzw. Nachhaltigkeitskompetenz oder für den Aufbau von technischen/wissenschaftlichen Know-how, zur Erreichung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Öko-Scheck Projekt.    
 

21. Ist ein Projekt auch nur mit Drittkosten förderbar? 

Nein, die Drittkosten dürfen max. 30 % der Gesamtkosten betragen. Es ist jedoch möglich ein Projekt ausschließlich mit Personalstunden durchzuführen.   
 

22. Wie funktioniert die Abrechnung/Berichtslegung?

Nach Projektabschluss, spätestens jedoch 12 Monate nach Projektstart (lt. Förderungsansuchen im eCall) ist der Endbericht per eCall einzureichen. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen, gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Es ist nachvollziehbar zu beschreiben, welche Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen im Projekt durchgeführt wurde sowie die entstandenen Personal- bzw. Drittkosten. Falls es zu Änderungen gegenüber dem Antrag kam, sind diese entsprechend zu erläutern.   
Sollte Ihr Projekt für eine Stichprobe ausgewählt worden sein, müssen die aussagekräftige Stundenaufzeichnungen je Person, die im Projekt mitarbeitet, sowie die Rechnung(en) der Drittkosten und Zahlungsbeleg(e) hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Endberichtsprüfung weitere Belege sowie eine eventuelle Vertretungsbefungnis des Drittleisters nachgefordert werden können.   
 

23. Muss ich Stundenaufzeichnungen führen?

Ja, Zeitaufzeichnungen sind stundenweise, auf Tagesbasis und mit aussagekräftiger Beschreibung der Projektaktivitäten je mitarbeitender Person zu führen.    
 

24. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird nach positiver Prüfung des Endberichts als Endrate ausbezahlt (keine Startrate).   
 

25. Ist die Förderung für den Öko-Scheck eine De-minimis-Beihilfe?

Ja. Bitte führen Sie im eCall Ihre bewilligten De-minimis Beihilfen der letzten 3 Jahre an. Überprüfen Sie, ob  eine potentielle Förderung des Öko-Schecks noch innerhalb der maximal erlaubten Gesamtsumme von 300.000 Euro in den letzten 3 Jahren liegt.    
 

26. Wo bekomme ich mehr Informationen?

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen zum Öko-Scheck und beraten Sie auch gerne persönlich.   
Sie erreichen uns am besten unter unserer Hotline: 05 77 55 2050  oder per E-Mail: oekoscheck@ffg.at.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den obenstehenden FAQ.

Bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist, unterstützt Sie die KMU-Definition auf der FFG-Website.   
 

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