Öko-Scheck: FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Öko-Scheck.

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025

Allgemeines

Nein, Forschung und Entwicklung zu betreiben ist keine Voraussetzung für eine Einreichung. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.

Unter Innovation wird die Entwicklung einer neuen Lösung verstanden. Das kann ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Prozess sein. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.

Der Innovationsprozess beschreibt den Weg vom Erkennen eines Problems bis zu einer innovativen Lösung. Ausgegangen wird von einer Problemdefinition, bei der Auswirkungen dargestellt und analysiert werden. In der Folge werden Ideen erarbeitet und getestet, um die richtige Lösung zu entwickeln.

In einem Öko-Scheck Projekt können Beratungsleistungen von Externen mit Innovations- bzw. Nachhaltigkeitskompetenz oder für den Aufbau von technischem/wissenschaftlichem Know-how zur Erreichung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Anspruch genommen werden.  Diese Leistungen sind als Drittkosten anzugeben und dürfen 30 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

Die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Beteiligungen an Unternehmen sind zu berücksichtigen.   
Detaillierte Informationen zur Einstufung finden Sie in der KMU-Definition auf der FFG-Website.

Nein, der frühestmögliche Zeitpunkt des Projektbeginns ist der Zeitpunkt der Einreichung des Antrages. Kosten können erst ab diesem Projektbeginn anerkannt werden. Der Projektstart ist im Antrag anzugeben. Kosten, die vor Projektstart entstehen, können nicht anerkannt werden.

Nein, die maximale Projektlaufzeit ist ein Jahr. Der Endbericht kann nach Projektende im eCall eingereicht werden, ist jedoch spätestens zwölf Monate nach Projektstart fällig.

Nein, ein bereits durchgeführtes Projekt kann nicht gefördert werden.

Nein. Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Ausschreibungen ein Öko-Scheck gefördert, ist die Förderung eines weiteren Öko-Schecks NICHT möglich.

Antragstellung, Auswahlverfahren & Fördervertrag

Die Einreichung erfolgt online im eCall der FFG. Der Antrag besteht aus einer kurzen inhaltlichen Projektbeschreibung und einer einfachen Kostenplanung und Beschreibung der Kosten. Bitte füllen Sie dafür die Eingabemasken im eCall aus. Sie müssen keine Anhänge hochladen.

Sollte eine Überarbeitung von Inhalten notwendig sein, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und können die Mängel innerhalb einer von der FFG kommunizierten Frist beheben.

Sobald Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie per eCall eine bedingte Förderungszusage. Die Antragsprüfung startet nach Ende des festgelegten Einreichzeitraums.

Eingereicht wird durch die antragstellende Organisation oder durch vertretungsbefugte Personen. Eine Vertretungsbefugnis muss in schriftlicher Form vorliegen und auf Anfrage der FFG vorgelegt werden.

Hilfe zum eCall finden Sie im eCall-Tutorial.

Es ist möglich Anträge auf Deutsch und Englisch einzureichen. Die Unterlagen sind nur auf Deutsch verfügbar.

Die einreichende Organisation ist förderbar und erfüllt folgende Förderkriterien: 

  • Projektinhalt - Was will ich tun und warum? 
    Die Ziele und Aktivitäten des Projektes sind nachvollziehbar beschrieben und geeignet, das Unternehmen bzw. die Organisation klima- und umweltfreundlicher zu machen.
  • Nutzen und Wirkung - Was bewirkt das Projekt?
    Verbesserungen in Richtung klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaftsweise in der Organisation sind erkennbar.
  • Kosten – Wie sehen die Kosten aus?
    Personalkosten: Die Anzahl der Stunden ist für den Projektinhalt und die Größe der Organisation angemessen.
    Drittkosten: Die Leistung von Dritten ist nachvollziehbar beschrieben, für die Erreichung der Projektziele relevant und in Bezug auf den Projektinhalt angemessen. Es werden ausschließlich förderbare Kosten angeführt. 

Die Auswahl der Projekte erfolgt NICHT nach dem Prinzip „First Come, First Served“.

Auswahlverfahren: Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken.  Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.

Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Anträge können innerhalb des festgelegten Einreichzeitraumes eingereicht werden. Die Beurteilung der Anträge erfolgt nach Ende der Einreichfrist.

Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die antragstellenden Organisationen zu sorgen. Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderwerbenden. Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.   

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.   

Kosten, Förderung & Endbericht

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von maximal 80 % der förderbaren Kosten. Die restlichen 20 % der Kosten werden vom Unternehmen selbst finanziert. Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro. Liegen die Gesamtkosten unter 15.000 Euro wird entsprechend aliquot (80 % der förderbaren Kosten) gefördert.

Beispiele:

  • Kosten von 15.000 Euro: max. Förderung 12.000 Euro - Eigenmittel: 3.000 Euro
  • Kosten von 12.000 Euro: max. Förderung 9.600 Euro - Eigenmittel: 2.400 Euro
  • Kosten von 10.000 Euro: max. Förderung 8.000 Euro - Eigenmittel: 2.000 Euro

Förderbare Drittkosten sind Kosten für Beratungsleistungen von Externen mit Innovations- bzw. Nachhaltigkeitskompetenz oder für den Aufbau von technischen/wissenschaftlichen Know-how, zur Erreichung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Öko-Scheck Projekt.

Nein, die Drittkosten dürfen max. 30 % der Gesamtkosten betragen. Es ist jedoch möglich ein Projekt ausschließlich mit Personalstunden durchzuführen.  

Nach Projektabschluss, spätestens jedoch 12 Monate nach Projektstart (lt. Förderungsansuchen im eCall) ist der Endbericht per eCall einzureichen. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen, gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Es ist nachvollziehbar zu beschreiben, welche Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen im Projekt durchgeführt wurde sowie die entstandenen Personal- bzw. Drittkosten. Falls es zu Änderungen gegenüber dem Antrag kam, sind diese entsprechend zu erläutern.

Sollte Ihr Projekt für eine Stichprobe ausgewählt worden sein, müssen die aussagekräftige Stundenaufzeichnungen je Person, die im Projekt mitarbeitet, sowie die Rechnung(en) der Drittkosten und Zahlungsbeleg(e) hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Endberichtsprüfung weitere Belege nachgefordert werden können.

Ja, Zeitaufzeichnungen sind stundenweise, auf Tagesbasis und mit aussagekräftiger Beschreibung der Projektaktivitäten je mitarbeitender Person zu führen.

Die Förderung wird nach positiver Prüfung des Endberichts als Endrate ausbezahlt (keine Startrate).

Ja. Bitte führen Sie im eCall Ihre bewilligten De-minimis Beihilfen der letzten 3 Jahre an. Überprüfen Sie, ob  eine potentielle Förderung des Öko-Schecks noch innerhalb der maximal erlaubten Gesamtsumme von 300.000 Euro in den letzten 3 Jahren liegt. 

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen zum Öko-Scheck und beraten Sie auch gerne persönlich.

Sie erreichen uns am besten unter unserer Hotline: 05 77 55 2050  oder per E-Mail: [email protected].

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den obenstehenden FAQ.

Bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist, unterstützt Sie die KMU-Definition auf der FFG-Website.

Kontakt

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.