Öko-Scheck: FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Öko-Scheck.

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026

Allgemeines

Förderbar sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer (bei Antragstellung anzugeben) sowie gemeinnützige Organisationen

Nein, Forschung und Entwicklung zu betreiben ist keine Voraussetzung für eine Einreichung. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.

Unter Innovation wird die Entwicklung einer neuen Lösung verstanden. Das kann ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Prozess sein. Beim Öko-Scheck sind Verbesserungen im Sinne einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise erforderlich.

Der Innovationsprozess beschreibt den Weg vom Erkennen eines Problems bis zu einer innovativen Lösung. Ausgegangen wird von einer Problemdefinition, bei der Auswirkungen dargestellt und analysiert werden. In der Folge werden Ideen erarbeitet und getestet, um die richtige Lösung zu entwickeln.

Es werden Projekte gefördert, die durch  klima- und umweltfreundliche Innovationen aktiv zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise beitragen.

Die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Beteiligungen an Unternehmen sind zu berücksichtigen.

Detaillierte Informationen zur Einstufung finden Sie in der KMU-Definition auf der FFG-Website.

Der frühestmögliche Projektbeginn ist der Zeitpunkt der Antragseinreichung. Vor Projektstart angefallene Kosten werden nicht anerkannt.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Endbericht kann nach Projektende im eCall eingereicht werden, muss aber spätestens 12 Monate nach Projektstart vorliegen.

Nein, ein bereits durchgeführtes Projekt kann nicht gefördert werden.

Pro Organisation wird nur ein Öko‑Scheck Projekt gefördert. Hat Ihre Organisation bereits in früheren Ausschreibungen einen Öko‑Scheck erhalten, ist keine weitere Förderung möglich.

Antragstellung, Auswahlverfahren & Fördervertrag

Die Einreichung erfolgt mittels Eingabemasken im eCall der FFG. Der Antrag besteht aus einer kurzen inhaltlichen Projektbeschreibung und einer einfachen Kostenplanung.  Sie müssen keine Anhänge hochladen.

Wenn eine Überarbeitung erforderlich ist, informieren wir Sie. Sie können die Mängel innerhalb der angegebenen Frist beheben.
 

Eingereicht wird durch die antragstellende Organisation oder durch vertretungsbefugte Personen. Eine Vertretungsbefugnis muss in schriftlicher Form vorliegen und auf Anfrage der FFG vorgelegt werden.

Hilfe zum eCall finden Sie im eCall-Tutorial.

Es ist möglich Anträge auf Deutsch und Englisch einzureichen. Die Unterlagen sind nur auf Deutsch verfügbar.

Bei der Prüfung  der Anträge werden folgende Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
  • Qualität des Vorhabens
  • Eignung der Förderungswerbenden / Projektbeteiligten

Weitere Informationen dazu finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt NICHT nach dem Prinzip „First Come, First Served“.

Auswahlverfahren: Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken.  Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.

Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Anträge können innerhalb des festgelegten Einreichzeitraumes eingereicht werden. Die Beurteilung der Anträge erfolgt nach Ende der Einreichfrist.

Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die antragstellenden Organisationen zu sorgen. Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.

Nach positiver Antragsprüfung erhalten Sie eine bedingte Förderungszusage. Das Vertragsverhältnis komm mit  Erfüllung folgender Bedingungen zu Stande:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss 

Kosten, Förderung & Endbericht

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt je Projekt maximal 12.000 EUR. Die Förderungsquote beträgt 80 % der förderbaren Gesamtkosten (maximal 15.000 EUR).

Bei der Prüfung der Anträge wird die Verhältnismäßigkeit der Kosten berücksichtigt. 

Drittkosten für Beratungsleistungen durch externe Personen mit Innovations- oder Nachhaltigkeitskompetenz sowie technischem oder wissenschaftlichem Know-how sind förderbar. Diese Leistungen sind sinnvoll, wenn das erforderliche Wissen im Unternehmen fehlt und für die Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Die Drittkosten sind auf maximal 30 % der Gesamtkosten begrenzt. 

Nein, die Drittkosten dürfen max. 30 % der Gesamtkosten betragen. Es ist jedoch möglich ein Projekt ausschließlich mit Personalstunden durchzuführen.  

Der Endbericht ist nach Projektende – spätestens zwölf Monate nach Projektstart – per eCall einzureichen. Beschreiben Sie in den vorgesehenen Felder die durchgeführteProjektaktivitäten und geben Sie die angefallenen Kosten an. Erläutern Sie Änderungen im Vergleich zum Antrag.

Wird Ihr Projekt für eine Stichprobe ausgewähl, müssen für jede im Projekt tätige Person Stundenaufzeichnungen, sowie Rechnungen für  Drittkosten und Zahlungsbelege im eCall hochgeladen werden. Im Rahmen der Endberichtsprüfung können auch weitere Belege nachgefordert werden.

Ja, Zeitaufzeichnungen sind stundenweise, auf Tagesbasis und mit aussagekräftiger Beschreibung der Projektaktivitäten je mitarbeitender Person zu führen.

Die Förderung wird nach positiver Prüfung des Endberichts als Endrate ausbezahlt (keine Startrate).

Ja. Bitte führen Sie im eCall Ihre bewilligten De-minimis Beihilfen der letzten 3 Jahre an. Überprüfen Sie, ob  eine potentielle Förderung des Öko-Schecks noch innerhalb der maximal erlaubten Gesamtsumme von 300.000 Euro in den letzten 3 Jahren liegt. 

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen zum Öko-Scheck und beraten Sie auch gerne persönlich.

Sie erreichen uns am besten unter unserer Hotline: 05 77 55 2050  oder per E-Mail: [email protected].

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den obenstehenden FAQ.

Bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist, unterstützt Sie die KMU-Definition auf der FFG-Website.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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