Öko-Scheck 2024

Schnell.Unbürokratisch.Nachhaltig.

Der Öko-Scheck hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei, klima- und umweltfreundliche Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Die Ausschreibung Öko-Scheck 2024 ist geschlossen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
 

Es werden Projekte gefördert, die das Ziel verfolgen, in eine klimaneutrale und nachhaltigere Wirtschaftsweise einzusteigen bzw. diese noch weiter zu verbessern.

Was wird gefördert?

Die Projekte können folgende Themen behandeln:

  • Problemanalysen, Recherchen
  • Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
  • Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte etc.
  • Unterstützung durch externe Innovationsexpertise

Beispiele, für Themenfelder an denen Sie arbeiten können, finden Sie in der Übersicht.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Ausschreibung ist von 05.03.2024, 11:00 Uhr, bis 08.04.2024, 12:00 Uhr, geöffnet.

Wer wird gefördert? 

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform, 
    Einzelunternehmen nur mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer (nähere Informationen zur KMU-Definition). Die Firmenbuchnummer oder UID-Nummer ist bereits im Antrag anzugeben.
  • gemeinnützige Organisationen
    - Nicht profitorientierte Organisationen (NPO) 
    - Non-Governmental Organisation (NGO) 
    - Vereine

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich

Wie hoch ist die Förderung?

  • Gesamtkosten max. 15.000 Euro
  • Förderhöhe max. 12.000 Euro
  • Förderquote 80 % der Kosten
  • De-minimis Beihilfe
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderbare Kosten sind Personalkosten und Drittkosten (max. 30 % der Gesamtkosten).

Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Was ist neu in der Ausschreibung Öko-Scheck 2024?

  • Drittkosten maximal bis 30 % der förderbaren Gesamtkosten
  • Angaben zur Unternehmensgröße im Förderungsansuchen erforderlich 
  • Einreichung kleiner dimensionierter Vorhaben möglich (bei Bearbeitung von Teilaspekten oder kleiner Unternehmensgröße)
  • Verhältnismäßigkeit der geplanten Kosten in Bezug auf den Projektinhalt und der Unternehmensgröße erforderlich. 

Bitte beachten Sie:

  • Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde die Organisation bereits in den vergangenen Ausschreibungen mit einem Öko-Scheck gefördert, ist keine weitere Öko-Scheck Förderung möglich.
  • Angabe der Firmenbuchnummer oder UID-Nummer bei Einzelunternehmen erforderlich.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Prüfung des Endberichts (als Endrate, keine Startrate)
  • Auswahl der Projekte erfolgt NICHT nach dem Prinzip „First Come, First Served“.
    Auswahlverfahren: Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken. Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.
    Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.
KREUTER Christine
Mag. Christine KREUTER
+43 577 552 709 E-Mail senden
ROSTKOWSKA-MÜLLNER Magdalena
Mag., Dipl.-Pol. Magdalena ROSTKOWSKA-MÜLLNER
+43 577 552 725 E-Mail senden
LOHWASSER Barbara
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
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HAUER Michaela
Mag. Michaela HAUER MA
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