Was ist der Öko-Scheck?
Der Öko-Scheck hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei, klima- und umweltfreundliche Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen.
Mit dem Öko-Scheck können Sie beispielsweise folgende Fragen bearbeiten:
- Wie kann ich Kunststoff durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen (z.B. bei Verpackungen)?
- Wie kann ich meine Produktionsprozesse stabil halten, wenn ich auf erneuerbare Energiequellen (z.B. Windenergie) umstelle?
- Wie kann ich neue Lieferantinnen und Lieferanten finden, die ökologisch nachhaltiger und regionaler produzieren? Welche Produkte können sie liefern und wie kann ich diese optimal einsetzen?
- Welche Möglichkeiten gibt es zum Beispiel für meine Bäckerei, um klimafreundlicher zu produzieren?
- Wie kann ich Lieferdienste effizienter und klimaneutraler gestalten?
- Wie kann ich mein Gebäude energieeffizienter heizen und kühlen? Welche klimafreundlichen Begrünungs- oder Beschattungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie kann ich Abfälle vermeiden bzw. bestmöglich wiederverwerten?
- Wie kann ich meine Produkte oder Dienstleistungen für meine Kundinnen und Kunden umweltfreundlicher gestalten?
Die Fragen sollen ein Anstoß für Projektideen sein. Nach Projektabschluss verfügt die Organisation über ein Konzept bzw. hat erste Umsetzungsschritte hin zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaften gesetzt.
Wie hoch ist die Förderung?
(De-minimis-Beihilfe)
- Gesamtkosten: bis zu 15.000 Euro
- Öko-Scheck ist eine Förderung in der Höhe von max. 12.000 Euro bzw. 80% der Kosten
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
NEU: Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Ausschreibungen ein Öko-Scheck genehmigt, ist die Förderung eines weiteren Öko-Schecks NICHT möglich.
Die Einreichung ist innerhalb des Ausschreibungszeitraums laufend möglich.
Wer ist förderbar?
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen. Es ist ein Standort in Österreich erforderlich.
Förderbar sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
NEU: Es sind nur KMUs mit Firmenbuchnummer oder UID Nummer förderbar.
Die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Beteiligungen an Unternehmen sind zu berücksichtigen.
Detaillierte Informationen zur Einstufung finden Sie in der KMU-Definition auf der FFG-Website. - Gemeinnützige Organisationen:
Gemeinnützige Organisationen sind unabhängig ihrer Organisationsgröße einreichberechtigt. Dazu gehören etwa:
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
- Non-governmental Organisations (NGO)
- Vereine
Nicht förderbar sind:
- Organisationen, die bereits einen Öko-Scheck genehmigt bekommen haben
- Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
- KMU ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Unternehmen in Gründung
- Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
- (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
- Schulen
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