Hinweis: Die Ausschreibung Öko-Scheck 2023 wurde am 15.05.2023 geschlossen. Es wurden mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, daher wurde das neue Auswahlverfahren laut Ausschreibungsleitfaden angewendet.
Was ist neu in der Ausschreibung Ökoscheck 2023?
- Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Ausschreibungen ein Öko-Scheck genehmigt, ist die Förderung eines weiteren Öko-Schecks NICHT möglich.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nur förderbar wenn sie über eine Firmenbuchnummer oder UID-Nummer verfügen.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Prüfung des Endberichts (als Endrate, keine Startrate)
- Aufgrund der raschen Ausschöpfung der Mittel in der Ausschreibung 2022 kommt ein neues Auswahlverfahren zur Anwendung.
Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Die Anzahl der gezogenen Anträge entspricht den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln.
Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt. Die Reihenfolge der Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird durch die durchgeführte Zufallsziehung bestimmt. Dies bewirkt eine höhere Verteilungsgerechtigkeit. In der aktuellen Ausschreibung erfolgt die Auswahl der Projekte NICHT nach dem Prinzip „First Come, First Served“.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte gefördert, die das Ziel verfolgen, in eine klimaneutrale und nachhaltigere Wirtschaftsweise einzusteigen bzw. diese noch weiter zu verbessern.
Die Projekte können folgende Themen behandeln:
- Problemanalysen, Recherchen
- Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
- Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte etc.
- Unterstützung durch externe Innovationsexpertise
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform,
nur mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer (nähere Informationen zur KMU-Definition)
- gemeinnützige Organisationen
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
- Non-Governmental Organisation (NGO)
- Vereine
mit Standort in Österreich
Wie hoch ist die Förderung?
- Gesamtkosten max. 15.000 Euro
- Förderhöhe max. 12.000 Euro
- Förderquote 80 % der Kosten
- De-minimis Beihilfe
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderbare Kosten sind Personalkosten und Drittkosten (max. 40 % der Gesamtkosten).
Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.