Die koordinierende Organisation muss in einem Widening-Land ansässig sein.
Zu den sogenannten Widening-Ländern zählen die EU13-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie Griechenland und Portugal. Auch eine Reihe von zu Horizon Europe assoziierten Ländern sind für Widening-Maßnahmen als Antragsteller berechtigt.
Die "Teaming"-Maßnahme baut auf Partnerschaften zwischen führenden wissenschaftlichen Einrichtungen in Europa und den koordinierenden/antragsberechtigten Einrichtungen in Ländern mit geringer F&I-Leistung auf.
Österreische Einrichtungen beteiligen sich als "strategic" oder "leading scientific" Partnerorganisation.