Horizon Europe - ERA 2024 Knowledge Day & Brokerage Event
09.11.2023
Horizon Europe Info Day - WIDERA Work Programme 2023-2024
12.12.2022, 09:30 - 17:00 Uhr
Als programmübergreifender Bereich entwickelt „Reformierung und Stärkung des europäischen F&I-Systems“ in erster Linie Maßnahmen zur Unterstützung des Europäischen Forschungsraums. Ein weiteres Ziel der Programmlinie ist es, die Wirkung der europäischen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen unter Horizon Europe zu verstärken und auszuweiten. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt die Programmlinie verschiedene politische Initiativen auf EU-Ebene. Im Zentrum stehen dabei Forschung und Vernetzung, aber auch die Entwicklung und Umsetzung von Partnerschaften. Forschungs- und Innovationspolitik braucht eine gesicherte Faktenbasis und eine agile Regierungsführung, wozu Klarheit und Weitsicht einen deutlichen Beitrag leisten. Übergreifende wissenschaftliche Methoden und Analysewerkzeuge werden zur Unterstützung der Politik immer wichtiger, um Prozesse besser regulieren und auf globale Herausforderungen frühestmöglich reagieren zu können. Dabei kann das Engagement von Interessengruppen und BürgerInnen die Politik und die Folgenabschätzung unterstützen. Ziel des Programmes ist es, Reformen auf nationaler Ebene durch die Entwicklung evidenzbasierter politischer Instrumente und Initiativen auf EU-Ebene voranzutreiben.
Dem Programmbereich „Reform und Stärkung des europäischen F&I-Systems“ sind unterschiedliche Querschnitt-Themen und -Zielsetzungen zugeordnet. Zu diesen zählen u. a. Verantwortungsvolle Forschung & Innovation (Responsible Research and Innovation, RRI) Open Science, BürgerInnenwissenschaft, Gleichstellung der Geschlechter, Ethik und wissenschaftliche Integrität sowie die Unterstützung der Politik und internationale Vernetzung.
In diesem Kontext werden auch ergänzende nationale und internationale Maßnahmen zur Koordination, Datenerfassung, Valorisierung, Kontrolle und Bewertung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen durch die Programmlinie unterstützt.
Aus den Zielen der Programmlinie ergeben sich 14 zentrale Interventionsbereiche:
Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf EU-Ebene, Forschung, Vernetzung, Partnerschaft, Koordinierung, Datenerfassung sowie Monitoring und Bewertung gegenseitig verstärkt und ergänzt.
Zur Erreichung dieser Ziele werden unter anderem bereits bestehende erfolgreiche Maßnahmen fortgesetzt und weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt der letzten Jahre war die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für ForscherInnen in Europa.
Programmeigentümer/ Geldgeber |
![]() |
Thema |
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Europa & Internationales, Holzforschung & -wissenstransfer, Klimaneutrale Stadt, Kooperation & Forschungsinfrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Mobilitätswende, Produktion & Material, Quantenforschung & -technologie, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
|
Projektart | |
Finanzierung | international
|
Einreichung | Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
|
Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, EinzelforscherInnen, Start-ups, Gebietskörperschaften, Multiplikatoren / Intermediäre |
Was wird gefördert | In den oben erwähnten Interventionsbereichen werden spezifische Maßnahmen direkt (ko-)finanziert oder durch relevante Maßnahmen & Initiativen in anderen Programmbereichen unterstützt |
Min. / max. Förderung | n.a. / n.a. |
Welche Kosten werden gefördert? | Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung) |
Min. / max. Laufzeit | 0 Monate |
Verfügbarkeit von | 01.01.2021 - 31.12.2027 |