FAQs Impact Innovation ab 01.09.2025

Bild mit bunten und kreisrunden Papierkugeln
FFG

Haben Sie Fragen zu Impact Innovation und Impact Innovation Social? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemein gehalten und somit nicht auf jede Situation anwendbar bzw. vollständig sind (keine rechtliche Bindung). Stand: 26.03.2026

Allgemein

Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden zur Lösung eines Problems. Zentral ist dabei ein Prozess, in dem alle Beteiligten eingebunden werden, um neue Ideen zu finden und eine wirkungsvolle Lösung zu entwickeln. 

Konkret fördert Impact Innovation

  • Intensive Problemanalyse
  • Ideenfindung und Ideenauswahl
  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden
  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

 

Das Programm setzt in einer frühen Projektphase an (siehe Innovationsprozess gemäß Leitfaden, Kapitel 2.1). Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Problem identifiziert wurde bis hin zu dem Zeitpunkt, an dem erste Lösungsideen vorhanden sind. Bis dahin können auch bereits gestartete Projekte gefördert werden.

Innovationsmethoden sind Methoden, die eine Vorgehensweise zum Austausch von Wissen und Erfahrungswerten vorgeben. Vor allem für das Einbeziehen der relevanten Akteur:innen bedarf es passender Methoden, die es möglich machen, Erfahrungen, Ideen und Expertenwissen frühzeitig, wiederholt und zielgerichtet abzurufen und einzubinden.

Relevante Akteurinnen und Akteure sind Personen oder Organisationen, die mit dem Problem oder dessen Auswirkungen in direkt oder indirekt in Berührung kommen oder deren Erfahrung zur Lösungsfindung beitragen können. Beispiele dafür sind:

  • Kundinnen und Kunden oder Nutzer:innen
  • Expertinnen und Experten mit dem notwendigen Wissen im entsprechenden Themengebiet
  • weitere Stakeholder wie Interessensvertretungen

Es kann sich dabei auch um unübliche (zB branchenfremde) Akteurinnen und Akteure handeln, die mit ihrer Expertise den Themenbereich breiter abdecken und für andere Sichtweisen sorgen können.

In Impact Innovation gibt es keine Einschränkung hinsichtlich Branche und Projekt. Hingegen müssen Projekte in Impact Innovation Social entweder auf Soziale Innovation ausgerichtet sein oder von einem Unternehmen mit VSE-Label (Verified Social Enterprise Label) eingereicht werden.

Darüber hinaus müssen Impact Innovation Social Projekte sich mit ihrer Wirkung beschäftigen und im Antrag erste Ansätze für das Wirkungsmodell bzw. wie das Wirkungsmodell im Zuge des Projektes erstellt wird, beschreiben.

Die Förderquote ist bei Impact Innovation Projekten 50 %. Projekte die in Impact Innovation Social eingereicht und genehmigt werden bekommen eine Förderquote von 70 %. Bei Impact Innovation Social handelt es sich um eine De-Minimis Beihilfe.

Projekte mit dem Schwerpunkt Soziale Innovation haben das explizite Ziel, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen. Konkret werden im Rahmen dieses Schwerpunktes Produkte, Dienstleistungen, Konzepte und Angebote in folgenden Themen-Bereichen entwickelt:

  • Sozialen Dienstleistungen (zB in der Pflege von älteren Menschen, Obdachlosenbetreuung etc.)
  • Bildungskonzepte und -angebote außerhalb des staatlichen Bildungssystems
  • Initiierung und Betreuung von Netzwerken und Gemeinschaften
  • Gesellschaftliche Partizipationsprozesse
  • Sozialer Wohnungsbau
  • Betreuung von benachteiligten Personengruppen
  • Armutsbekämpfung
  • Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen
  • Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Betreuung und soziale Einbindung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen
  • Kinderbetreuung und -beaufsichtigung
  • Langzeitpflege
  • Maßnahmen im Rahmen der sozialen Fürsorge
  • Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Gleichstellung der Geschlechter
  • Medien und Transparenz
  • Maßnahmen zur Förderung der Demokratie
  • Maßnahmen zum Umweltschutz
  • Maßnahmen zum Konsumentenschutz

Projekt von Unternehmen mit VSE-Label (Verified Social Enterprise Label) werden automatisch dem Schwerpunkt Soziale Innovation zugeordnet.

Die gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit lassen sich prinzipiell davon ableiten wie vielen Menschen geholfen wird, wie weitreichend das geschehen kann und wie schwer die Problemstellung auf die Zielgruppe und Gesellschaft wirkt.

Es wird betrachtet, wie ökologische und sozio-ökonomische Nachhaltigkeit im Projekt verankert sind und ob es Auswirkungen in den Bereichen Diversität und Gender gibt.

Social Enterprises (Unternehmen, Genossenschaft, Vereine), die gegründet wurden, um einen gesellschaftlichen – sozialen oder ökologischen – Beitrag zu leisten können sich an das Austria Wirtschaftsservice - aws wenden.

Kosten & Leistungen

Es werden nur Kosten anerkannt, die nach Einreichung des Vorhabens angefallen und nach dem vertraglich festgelegten Projektbeginn entstanden sind. Alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums entstanden sind (zB Drittkosten, Personalkosten, Sachkosten oder Reisekosten).

  • Kosten zur vertiefenden Problemanalyse
  • Kosten für die Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure (zB im Rahmen von Innovationsworkshops)
  • Kosten für die Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden
  • Kosten für die Ideenfindung und Ideenauswahl
  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

Details entnehmen Sie bitte dem FFG-Kostenleitfaden bzw. dem Leitfaden, Kapitel 3.4.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Projektgröße kann 150.000 EUR Gesamtkosten nicht überschreiten. Das Fördergeld kann für eine intensive Problemanalyse, für das Generieren von Lösungsideen bis hin zum Entwickeln der Lösung selbst verwendet werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Projektart in der eingereicht wird:

  • Impact Innovation: Die Förderung beläuft sich auf 50 % der anerkennbaren Kosten (max. 75.000 EUR).
  • Impact Innovation Social: Die Förderung beläuft sich auf 70 % der anerkennbaren Kosten (max. 105.000 EUR als De-Minimis Beihilfe) für Projekte der Sozialen Innovation.

Hinweis: Es handelt sich im eCall um eine Ausschreibung, die Auswahl der Projektart erfolgt im Antragsformular. Nach erfolgter Einreichung ist ein Wechsel der Projektart nicht mehr möglich!

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des FFG-Kostenleitfadens: Es kann ein Pauschalstundensatz von 50 EUR pro Stunde angewendet werden.

Ja, sofern diese über Rechnungen und den Zahlungsfluss (zB Überweisungsbestätigung) an das antragstellende Unternehmen belegbar sind.

Nein. Die FFG unterstützt jedoch nach erfolgreich entwickelten Prozess- und Dienstleistungsinnovationen die Markteinführung mit Markt.Einstieg. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Projektgröße kann 200.000 EUR Gesamtkosten nicht überschreiten und es gibt zwei Ausprägungen:

  • Markt.Einstieg: Die Förderung beläuft sich auf 40 % der anerkennbaren Kosten (max. 80.000 EUR).
  • Markt.Einstieg Gender und Social: Die Förderung beläuft sich auf 60 % der anerkennbaren Kosten (max. 120.000 EUR). Der Gender-Bonus wird für frauengeführte Unternehmen und der Social Bonus für Soziale Innovation vergeben

Der Anteil an externen und internen Leistungen muss für das jeweilige Projekt ausgewogen und nachvollziehbar sein. Das hängt vom Inhalt des Projektes und den beteiligten Know-How Trägern ab. Ausschließlich interne Personalkosten oder ausschließlich Drittleister können aber definitiv nicht als ausgewogen betrachtet werden. Die Förderquote liegt generell bei max. 50 bis 70 % der Gesamtkosten.

Der nicht durch die Förderung abgedeckte Anteil der Projektkosten muss selbst finanziert werden (Restfinanzierung). In Ausnahmefällen kann ein Teil dieser Restfinanzierung durch In-kind Leistungen der Gesellschafter:innen oder Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre abgedeckt werden. Die Möglichkeiten für In-kind Finanzierung sind stark von der einreichenden Organisation und von der Projektstruktur abhängig.

Auf jeden Fall muss der größte Teil der Restfinanzierung durch Eigenmittel abgedeckt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Verfügbare Barmittel (Kontostand)
  • Kontokorrentkredit / Bankkredit
  • Finanzierung durch Dritte (Investoren)

Ein Mix aus unterschiedlichen Finanzierungsmaßnahmen ist möglich.

Nein, wir gehen davon aus, dass sich das Projekt im Laufe der nächsten eineinhalb Jahre noch stark ändern wird und noch gar nicht klar ist, welche Kosten genau anfallen. Beschreiben Sie daher die Arbeitspakete und die dafür geschätzten Kosten im eCall,. Es gibt etwa zur Halbzeit einen Kurzbericht mit einer groben Kostenübersicht und zum Ende des Projektes eine detaillierte Kostenabrechnung, in deren Rahmen nicht förderwürdige Positionen (laut FFG-Kostenleitfaden) dann gestrichen werden.

Nein. Es ist aber zu hinterfragen, ob und wie bei einem sehr kleinen Projekt ein Problem auch nachhaltig und weitreichend gelöst werden kann.

Der Anteil an internen Ressourcen und notwendigen externen Leistungen muss für das jeweilige Projekt ausgewogen und nachvollziehbar sein. Die Ausgewogenheit hängt vom Inhalt des Projektes und den beteiligten Know-How Trägern ab. Ausschließlich externe oder interne Leistungen können nicht als ausgewogen betrachtet werden. Sofern jedoch nachgewiesen werden kann, dass interne oder externe Leistungen unentgeltlich und damit nicht kostenwirksam erbracht werden (zB werden von anderen Stellen gefördert) wird das bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Kosten berücksichtigt.

Ja.

Auf die Personal-, Reise-, Sach- und Anlagekosten wird zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % für aufgeschlagen. Damit werden Kosten wie Büromiete, Abschreibung Laptop, Strom, Heizung, Drucker, etc. abgedeckt. (siehe FFG-Kostenleitfaden) Dieser Gemeinkostenzuschlag (GKZ) wird automatisch im eCall aufgeschlagen und muss nicht angegeben werden.

Antrag & Abwicklung

Die Ausschreibung ist seit 12.03.2026 geschlossen. Das Budget ist ausgeschöpft. Die Einreichung erfolgt grundsätzlich im eCall. Sofern Sie noch keinen Account haben, müssen Sie diesen anlegen. Eine Anleitung finden Sie im eCall-Tutorial. Legen Sie ein neues Impact Innovation Projekt an. Die Auswahl der Projektart (Impact Innovation oder Impact Innovation Social) erfolgt dann im nächsten Schritt direkt im Antragsformular.

Hinweis: Es handelt sich im eCall um eine Ausschreibung, die Auswahl der Projektart erfolgt im Antragsformular. Nach erfolgter Einreichung ist ein Wechsel der Projektart nicht mehr möglich!

Impact Innovation unterstützt Projekte in den frühen Phasen der Problemanalyse, Ideenfindung und Lösungsentwicklung. Ein Basisprogramm-Projekt kann unter Umständen danach folgen. Projekte dürfen nicht von anderen Förderprogrammen (auch wenn die Förderung nicht von der FFG kommt) unterstützt werden. Parallele Förderungen müssen gemeldet werden (im eCall) und in der Abrechnung voneinander getrennt werden können.

Die Ausschreibung ist seit 12.03.2026 geschlossen. Das Budget ist ausgeschöpft. Es ist möglich Anträge auf Deutsch und Englisch einzureichen. Die Unterlagen (Leitfaden, Vorlage Antrag, etc.) sind allerdings nur auf Deutsch verfügbar.

Die Ausschreibung ist seit 12.03.2026 geschlossen. Das Budget ist ausgeschöpft.

Generell gilt: Ja, auch ein Unternehmen in Gründung kann einen Antrag einreichen.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Noch keine Organisation gegründet?
Dann bei der eCall-Registrierung:

  • Auswahl bei „Meine Organisation ist“: Unternehmerisch tätig
  • Auswahl bei „Identifikationsnummer“: Keine ID
  • Persönliche Daten und Geburtsdatum eintragen

Nach Gründung: Organisationsdaten im eCall aktualisieren (Button: Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben)

Nein, jedoch die Kombination mit dem Innovationsscheck.

Impact Innovation kann mit dem Förderungsangebot Innovationsscheck in der Höhe von bis zu 10.000 EUR kombiniert werden. Ein KMU kann damit die Leistungen einer wissenschaftlichen Forschungsreinrichtung bezahlen. Förderbare Leistungen umfassen: Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement, Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben. Die Ergebnisse aus diesen Arbeiten können in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteurinnen und Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Im Anschluss an ein Impact Innovation Projekt können folgende weitere Förderungen interessant sein:

Die Projektlaufzeit ist auf 18 Monate beschränkt. Der späteste Zeitpunkt für den Beginn des Projektes ist 3 Monate nach Vertragsabschluss.

Bewertet wird wieviel Potential für neue Lösungen gegeben ist. Dabei wird berücksichtigt, welche Lösungen es bereits gibt und wie diese mit dem Projekt korrelieren (siehe Leitfaden Kapitel 5.3). 

Die Projektkosten dürfen nicht durch eine andere Förderung gefördert werden. Die Organisation kann jedoch weitere Förderungen beziehen, wenn die geförderten Kosten getrennt sind.

Der frühestmögliche Zeitpunkt des Projektbeginns ist der Zeitpunkt der Einreichung des Antrages. Kosten können erst ab diesem Projektbeginn anerkannt werden.

Der Antrag wird von der FFG entgegen genommen und auf formale Richtigkeit geprüft. Zwei FFG-Fachgutachter:innen bereiten anschließend die Projekte für das Gremium Beirat Basisprogramme auf und stellen gegebenenfalls Rückfragen an die Förderungswerbenden. 

Das Bewertungsgremium tagt 7 x im Jahr. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen Einreichung und Entscheidung beträgt derzeit ca. 3 bis 4 Monate.

Die Beurteilung der Förderungsansuchen erfolgt nachfolgenden Hauptkriterien:

  • Impact und Innovationspotential
  • Methodische Vorgehensweise
  • Durchführbarkeit
  • Programmrelevanz

Pro Hauptkriterium sind maximal 100 Punkte erreichbar. Eine Förderung ist möglich, wenn in allen vier Hauptkriterien mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Details finden sich im Leitfaden unter Kapitel 5.3.

Teilnahme & Partner:innen

Ja, es muss jedoch eine wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, unabhängig davon, ob das gegen Entgelt geschieht oder nicht. Die Schwellenwerte für ein KMU dürfen in Impact Innovation nicht überschritten werden. Impact Innovation Social Projekte dürfen auch von Großunternehmen einreicht werden.

Ja, es gibt keinerlei Anforderungen oder Einschränkungen hinsichtlich des Unternehmensalters.

Sofern es sich um Pilotkunden handelt, der eingebunden wird, ist das in Ordnung. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um einen Auftrag handelt, der von der größeren Firma bezahlt wird.

Wenn ein Problem durch die App gelöst wird: Wie für jedes andere Unternehmen!

Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht die eigentliche Zielgruppe. Aus diesem Grund sind Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten, Universitäten gemäß § 6 Universitätsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper sowie vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen nicht teilnahmeberechtigt.

Es müssen weder F&E-Einrichtungen noch Innovationsberater:innen beigezogen werden, wenn alle Qualifikationen im Team vorhanden sind. Wichtig ist es, alle für die Problemlösung relevanten Akteurinnen und Akteure einzubinden.

Die Einreichung von Kooperationsprojekten ist möglich, wenn jeder Partner die Einreichkriterien erfüllt. Hierfür muss jeder Partner seinen Projektantrag einreichen, der die jeweiligen Kosten und Leistungen enthält. Bestimmte Teile der Anträge werden dabei ident sein (zB weite Problemdefinition), in anderen Kapiteln muss auf den spezifischen Partner eingegangen werden (zB Organisationsbeschreibung). Zudem müssen die Anträge jeweils auf den entsprechenden Partnerantrag referenzieren.

Kontakt

BUCHMAYER Claudia

Claudia BUCHMAYER

+43 577 55-1519 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.