Das Förderungsangebot steht allen Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind, offen, wie zum Beispiel
- Startups und Unternehmen in Gründung
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
- Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
- Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Produkte auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.
Großunternehmen können nur in Impact Innovation Social einreichen.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Einstufung finden Sie hier.