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Impact Innovation 2026

Problem erkannt – Lösung offen?

Sie haben ein Problem gefunden, für das es noch keine passende Lösung gibt? Mit Impact Innovation unterstützt Sie die FFG dabei, neue Ideen zu finden oder zu testen. Alle, die vom Problem betroffen sind, sollen bei der Lösungsfindung eingebunden werden. Den Antrag können Sie schon ganz am Anfang stellen – noch bevor Sie wissen, wie genau die Lösung aussehen soll. Die Förderung ist unabhängig von Thema oder Branche möglich.

Was wird gefördert?

Innovationsprojekte, in denen Probleme auf innovative Art und Weise gelöst werden und die einen positiven Impact erzielen. Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines (ungelösten) Problems.

Eine Förderung ist unabhängig von Thema oder Branche möglich. Für Projekte der sozialen Innovation und Projekte von Unternehmen mit VSE-Label (Verified Social Enterprises) steht jedoch im Rahmen von Impact Innovation Social eine höhere Förderquote zur Verfügung.

Es können daher zwei Projektarten eingereicht werden:

  • Impact Innovation: Projekte von KMU zu allen Themen und aus allen Branchen
  • Impact Innovation Social: Projekte mit dem Schwerpunkt Soziale Innovation haben das explizite Ziel, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen. Antragsberechtigt sind Organisationen jeder Größe (KMU und GU)

Hinweis: Es handelt sich im eCall um eine Ausschreibung, die Auswahl der Projektart erfolgt im Antragsformular. Nach erfolgter Einreichung ist ein Wechsel der Projektart nicht mehr möglich!

Lesen Sie vor der Einreichung die Förderkriterien, die im Instrumentenleitfaden in Kapitel 5.2 und 5.3 beschrieben werden und werfen Sie einen Blick in die FAQs zu Impact Innovation.

Wer wird gefördert?

Das Förderungsangebot steht allen Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind, offen, wie zum Beispiel

  • Startups und Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Produkte auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.

Großunternehmen können nur in Impact Innovation Social einreichen.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Einstufung finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Projektgröße kann 150.000 EUR Gesamtkosten nicht überschreiten. Das Fördergeld kann für eine intensive Problemanalyse, für das Generieren von Lösungsideen bis hin zum Entwickeln der Lösung selbst verwendet werden.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Projektart in der eingereicht wird:

  • Impact Innovation: Die Förderung beläuft sich auf 50 % der anerkennbaren Kosten (max. 75.000 EUR) zu allen Themen und aus allen Branchen.
  • Impact Innovation Social: Die Förderung beläuft sich auf 70 % der anerkennbaren Kosten (max. 105.000 EUR als De-Minimis Beihilfe) für Projekte der Sozialen Innovation.

Was sind die Einreichkriterien?

Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Impact Innovation zentral. 

In Impact Innovation Social können nur Projekte eingereicht werden, die in die Kategorie Soziale Innovation fallen oder die von Unternehmen mit VSE Label durchgeführt werden.

Alle Details finden Sie im Leitfaden sowie in unseren FAQs.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die -kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind Anhänge hochzuladen (zB Saldenliste, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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