Basisprogramm 2025

Förderung von Unternehmensprojekten mit Verwertungspotential ohne Themeneinschränkung

Das Förderungsangebot Basisprogramm kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Es steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung (inklusive Unternehmen in Gründung, Gründer:innen, Startups). Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).

Was wird gefördert?

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Basisprogramm-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. Die Förderung ist für Vorhaben und Projektvolumen bis zu 3 Millionen Euro je Projekt möglich. Die Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab. Prüfen Sie bereits in der Antragsphase die Möglichkeit einer Forschungskooperation oder die Einbindung von jungen Forscher:innen. 

Die Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden.

Wer wird gefördert?

Die Basisprogramm-Projektförderung steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung (inklusive Unternehmen in Gründung, Gründer:innen, Startups). Innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen können diese Förderung laufend und ohne Technologie- und Themeneinschränkung beantragen.

Das Förderungsangebot unterstützt Startup-Unternehmen substantiell in ihrer mittelfristigen Liquiditätssituation mit Vorteilen (zB bis zu 70 % Förderung der relevanten Projektkosten, Darlehenstilgung erst 5 Jahre nach Projektende). High Tech-Startups erhalten zudem eine 5%ige-Bonifizierung (5 %) zuerkannt. Eine Einreichung als Basisprogramm-Projekt ist laufend möglich.

Vergebene Darlehen müssen erst 5 Jahre nach Projektende getilgt werden. Bis dahin können die Grundsteine zu einem erfolgreichen Markteintritt gelegt und erste konkrete Umsätze erzielt werden. Vor dem Hintergrund einer insgesamt schwieriger gewordenen Finanzierungssituation ist die Startup-Förderung eine nachhaltige Stütze zur Umsetzung von technisch riskanten und wirtschaftlich interessanten Projekten.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.

Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 30.1.2025 von 1,75 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.

Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Abhängig vom Projekttyp - mit oder ohne Kooperation - finden sich die weiteren geltenden Regelungen im entsprechenden Instrumentenleitfaden.

Für Beratung stehen wir Ihnen in den Bundesländern und laufend am Telefon zur Verfügung.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?

In den meisten Förderungsangeboten der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).

Bei Projekten, die laut Ausschreibungsunterlagen mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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