Die Darlehensförderung ist definiert mit max. 50 % der genehmigten Kosten, maximale Gesamtkosten 500.000 EUR, maximales Darlehen bis zu 250.000 EUR pro Markt.Start-Vorhaben (Zinssatz ab 30.1.2025 von 1,75 % p.a.). Es wird für die Verwertung eines marktfähigen Produktes oder einer marktfähigen Dienstleistung anhand relevanter Bewertungskriterien zuerkannt. Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums (Stichtag gem. Förderungsvertrag) des abgeschlossenen FFG-Projekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Die Einbringung von zusätzlichem Eigenmittel in der Höhe von mindestens 30 % der genehmigten Gesamt-Projektkosten ist erforderlich.