Öko-Scheck 2025

Ihr Weg zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsweise

Der Öko-Scheck hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei, in eine klima- und umweltfreundliche Wirtschaftsweise einzusteigen und Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen.
Aufgrund einer Systemumstellung kommt es bei Einreichungen im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Juli zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Beachten Sie dies bitte bei Einreichung.

Was wird gefördert?

Der Öko-Scheck soll einen Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen schaffen, um Aktivitäten in Richtung ökologischen Transformation zu setzen. Die Projekte können folgende Themen behandeln:

  • Problemanalysen, Recherchen
  • Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
  • Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen

Ist im Projekt zusätzliches Know-how erforderlich, können neben Personalkosten auch Kosten für externe Innovations- bzw. Nachhaltigkeitsexpertise gefördert werden (max. 30 % der Gesamtkosten).

Beispiele, für Themenfelder an denen Sie arbeiten können, finden Sie in der Übersicht.

Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Es wird nur ein Öko-Scheck je Organisation gefördert. 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform (z. B. GmbH, KG OG etc. jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts – GesbR)
    Einzelunternehmen sind nur mit Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer förderbar. Diese ist bereits bei Antragstellung anzugeben.
  • Gemeinnützige Organisationen
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
    • Non-Governmental Organisation (NGO)
    • Vereine

Nicht förderbar sind:

  • Organisationen, die bereits mit einem Öko-Scheck gefördert wurden
  • Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
  • Einzelunternehmer ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
  • Unternehmen in Gründung
  • Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
  • (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
  • Schulen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt max. 12.000 €. Die Förderquote beträgt 80 % der förderbaren Gesamtkosten (max. 15.000 €).

Es werden Personalkosten und Drittkosten (max. 30 % der Gesamtkosten) gefördert.

Der Öko-Scheck ist eine De-minimis Beihilfe.

Was sind die Einreichkriterien?

Förderungsansuchen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  1. Projektinhalt
  2. Nutzen und Wirkung
  3. Kosten

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Beachten Sie: Bei der Antragstellung sind Angaben zur Unternehmensgröße erforderlich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in einem vereinfachten Bewertungsverfahren nach Ende der Einreichfrist.

Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken. Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.

Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Beachten Sie: Bei der Prüfung der Anträge wird die Verhältnismäßigkeit der Kosten berücksichtigt (Kostenkürzungen oder Ablehnungen sind möglich).

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Projektabschluss und positiver Prüfung des Endberichts (Endrate).
 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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