Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in einem vereinfachten Bewertungsverfahren nach Ende der Einreichfrist.
Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Anträge, die geprüft werden, mittels Ziehungsverfahrens per Zufallsprinzip. Das Verfahren beinhaltet die Ziehung der maximal möglichen Anträge, die mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln gefördert werden können, sowie einer Warteliste für Förderungsansuchen, die im Falle von Ablehnungen nachrücken. Im Ziehungsverfahren wird nur ein Förderungsansuchen je Organisation berücksichtigt.
Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt, bis alle zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind.
Beachten Sie: Bei der Prüfung der Anträge wird die Verhältnismäßigkeit der Kosten berücksichtigt (Kostenkürzungen oder Ablehnungen sind möglich).
Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Projektabschluss und positiver Prüfung des Endberichts (Endrate).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.